Druckschrift 
7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
Seite
32
Einzelbild herunterladen
 

Juli 1713.

zeigt Zürich an, was für Sorten es nach vorheriger Mlificicrung an die Stände abgerufen habe, und fordert,daß die Orte selbst dafür sorgen sollen, daß schlechte Sorten nicht ins Land kommen; Bern berichtet, daß esdie ncugcprägten Walliscr Fünfbätzler, die neuen Freibnrger Halbbatzen, Schillinge und Kreuzer abgeschafft undabgerufen habe, weil sie unprobehaltig seien, vindiciert jedem Orte wie das Recht zu münzen, so auch dasRecht, schlechte Sorten abzuschaffen, und wünscht Vereinbarung in Valutierung der Münzen. Alle übrigen Orteund namentlich Schwyz wollen den Groschen auf drei gemeine Kreuzer rufen. Im Uebrigcn lassen sie es beiden früheren Abschieden bewenden, und jedes Ort behält sich daö Recht vor, nach Gutfinden zu münzen. 8 2.«. Zürich zeigt an, daß Gras von Trautmannsdorf wegen Unpäßlichkeit bei gegenwärtiger Tagsatzung nicht er-scheinen könne, und daß er die Orte der Wohlgewogcnheir des Kaisers versichere. 8 3. «i. Auf Zürichs undBerns Anzug wird beschlossen, den von seiner Reise nach Paris zurückgekehrten französischen Ambassador,Grafen du Luc, durch eine aus den Nachgesandten jedes Ortes bestehende Abordnung zubencventieren", obgleicher seine Rückkunft wegen Kürze der Zeit nicht in die Orte berichtet hatte, und solches zu künftigem Verhaltdem Ccremonicl beizusetzen. Für die Abholung zur Audienz soll es indessen in Beziehung aus die Zahl beimAlten bleiben. 8 -1. < » Gras du Luc begehrt eine Audienz, wird mit den gewöhnlichen Ceremonicu dazu ab-geholt und äußert in seinerProposition", daß er sich glücklich schätze, von seinem Herrn aus seinen bishe-rigen Posten wieder geschickt worden zu sein, zeigt den Friedensschluß an, ermahnt im Namen seines Herrndessenzärtlich geliebte Bundesgenossen" zur Einigkeit, fordert auf, den Samen der Zwietracht, welcher nochunter der scheinbaren Stille fortwuchcre, zu ersticken. Zugleich versickert er, daß sein König daraus bedacht ge-wesen sei, auch die Eidgenossenschast in den Frieden einzuschließen und dadurch sicher zu stellen. Die Tagsatzungantwortet in einem Dankschreiben, drückt ihr Bestreben aus, die Eintracht wieder herzustellen, und ihren Dankfürdie gnädigste Propcnsion" deS Königs. 8 5. f. Bei der Fortdauer des Kriegs zwischen Frankreich unddem Kaiser bcräth man sich, wie die Grenzen sicher ztt stellen seien. Zürich eröffnet, der Graf von Trautmanns-dors, General Bürkli nnd de la Martinicre, der Sccrctär des französischen Ambassadors, hätten an Basel ge-schrieben, man möchte die Grenzen verwahren. Zürich hätte an den in Paris verweilenden Ambassador geschrie-ben, es möchten gemäß dem NcutralitäkStractat von 1.702 die Grenzen unangetastet bleiben. Basel berichtet,daß es an den Grafen von TrautmannSdorf, an General Bürkli, sowie an die kaiserliche Generalität bei Vil-lingen, Marquis de Vaubonnc, und an den französischen Gcnerallicutcnant im obcrn Elsaß, d'Assselo, einen Ab-geordneten abgesandt und von beiden Theile» die Zusicherung erhalten habe, daß die Grenzen der Eidge-nossen unverletzt bleiben würden, insofern die andere Partei ebendasselbe thuc. Der französische General habesich aber sehr mißbeliebig bei dieser Gelegenheit über den Mercy'scken Durchzug vernehmen lassen. Die evan-gelischen Stände wollen auf Ansuchen Basels, undum ihr Territorium nicht allein mit Worien, sondern auchim Werk zu verwahren", Volk an die Grenzen schicken; Zürich hat bereits hundert Mann anmarschieren lassenin Hoffnung, daß die andern Orte ihr Contingent geben werden. Die Feuerzeichen sollen aufgesteckt werden.Wenn aber einige Orte die Wachtfeuer an ihren Grenzen nicht aufstecken »vollen, so möchten dieselben es an-zeigen. Lucern ist der Ansicht, daß freilich durch Ausrechterhaltung der Bünde im Innern, deS ewigen Friedens, desErbvercinS und des Neutralitätstractatö nach außen hin die Eidgenossenschast jederzeit sich gut befunden habe; wür-den aber die hohen Mächte die Verträge nicht halten und nut Gewalt durchbrechen, so könne wenig oder viel Manst-schaft an den Grenzen doch nichts ausrichten. Es ist nur instruiert, erklären, daß wenn ein oder mehrereOrte angegriffen würden, Lucern laut Bund mit Leib und Gut helfen wolle. Uri, Schwhz, Unterwaldcit, Zugund katholisch GlaruS sind dahin instruiert, Bünde und Verträge gegen alle diejenigen zu halten, welche die-