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Mai 1713.
sonablcn, ehrlichen und gerechten Frieden zu Stande zu bringen." Diese Eröffnungen werden verdankt. 8 6. I. AufBerns Anzug soll unter Vorbehalt der Ratification der evangelische Protocollist den Eid zu Händen der Katho-lischen unv Evangelischen, und umgekehrt der katholische denselben auch zu Händen beider Religionen leisten; dieserEid wurde nach Anleitung des Landschreibcr-qua Protocollistcn-Eides entworfen. 8 7. i«. Der schwäbische Krcis-convent beschwert sich über die Werthung der Louisblancs in der Eidgenossenschaft. Zürich erklärt, daß auf seinemKornmarkt keinem Schwaben der Louisblanc zu zwei Gulden aufgedrungen worden sei. Schaafhausen glaubtnicht, daß man den Grcnzortcn Vorschriften hierüber geben könne. Dem KreiSconvent sott geantwortet werden,wenn die Ansichten aller Orte darüber eingelangt sein werden. 8 8. i». Basel macht auf den Fruchtmangclaufmerksam und wünscht, daß, wenn Zuzug nach Basel geschickt werden sollte, derselbe mit erforderlicher Provi-sion versehen werden möchte; wird all lofei-mickum genommen. 8 9. «. Basel berichtet, daß der französischeAmbassador sich dahin habe vernehmen lassen, daß er bei Hofe für die Beschwerden hinsichtlich der „Sperrungder Gefälle aus dem Sundgau" sich verwenden werde. Unter solchen Umständen wird eine schriftliche Rechargc an denAmbassador für unzweckmäßig erachtet. Im Falle die Beihülfc der evangelischen Orte für dieses Geschäft nöthig seinsollte, sagen die Gesandten dieselbe zu, sowie auch wegen des Transits aus dem Rhein bcim Gubcrnatvr zu Innsbrucksich verwenden zu wollen. 8 9. >». Der Anzug Basels wegen fernerer Unterhaltung der vier pfälzischen Stu-diosen im Oallogium alu-mnorum und Erhöhung dcö Kostgeldes bei den gegenwärtigen theurcn Zeiten wirdack i-ekm-vnäum genommen. 8 9. «ß. Mühlhausen wiederholt seilt Ansuchen, daß man ihm gestatten möchte,den allgemeinen Sessionen beizuwohnen, wenn es sich um französische Bundcösachcn handle, und ihm mit Rathan die Hand zu gehen, wie es sich bei künftiger Iahrrcchnung zu verhalten habe, und was gegen die katho-lischen Orte vorzunehmen sein möchte. Die übrigen Gesandten versprechen Hülse, wollen aber vorerst bei nächsterJahrrechnung „sondieren, in was Disposition und Humor die katholischen Orte begriffen seien." 8- 19.n'flnrglsir.chS .." hjtchnck,,.l:>1 »z ? 'fiash»:: wunns)-' n»'.' ninA mö .u sn» wunm'.''-:',.- ' .-Min,''
Zürich und Bern.
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i'. Man verständigt sich, was für Geschäfte und in welcher Form sie bei der nächsten gemeinen Sessionvorzubringen inen. Es sollen verhandelt werden: 1. die Sicherheit der Eidgenossenschaft, die AufrcchtcrhaltungdeS RcutralltätstractatS, und was deö Schirmwerks halber gegen die katholischen Orte könnte vorgenommenwerden; die Einschließung in den Frieden; 2. das bischöflich constanzische Geschäft; 3. die Einrichtung desLandsfticdcns; fl. die Negotiation der Deputierten von Zürich und Bern zu RcgcnSburg; 5. die nochzwischen Zürich und Bern unv dem Abte waltenden Differenzen. 8 11 In Folge der Berichter-stattung der beiden Deputierten zu Regenöburg wird beschlossen, den Potenzen und Ständen, welchein Rcgensburg vertreten waren, dem ganzen evangelischen Corpus und dem Grasen Metternich zu danken,letzterem auch in Ansehung der Zürich und Bern zu Utrecht geleisteten Ofsicicn. 8 12. t. Den katholischenStänden >oll notificiert werden, daß die Iahrrcchnung zu Baven werde abgehalten werden. 8 23. Ii. Es i»-fcheinM Abgeordnete des Landraths im Toggenburg und Abgeordnete von Lichtenstcig. Jene klagen, daß Lich-tensteig.sich in per hochobrigkcillichcn Administration (der sogenannten aus sechs Mitgliedern bestehenden „Kom-mission", unter welchen zwei Landcspräsidenten sind) gegen den Hauptvcrglcich von 1719 bei Anlaß der imJanuar und April 1713 vorgenommenen Aemterbcsetzung eine» Vorrang angesprochen habe; daß es für seinen Amts-ichultheißcn den ersten Rang, daß es, obgleich, der kleinste Bezirk, in den Tribunalicn (dem Landgericht, Apprl-lalionorath und der Commifsion) den dritten Theil der Mitglieder anspreche. Sic klagen auch über gewalt-