Mai <713.
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thätige Umtriebe Millingers. Lichtcnstcig spricht zwei Commissionsräthe svon 6), drei Appellationsräthe (voil12) und vier Landrichter (von 24) an, beschwert sich über die bei derAemterbesctzung vom 25. Januar 1713 gebrauchteForm und über die Besetzung und Entsetzung, welche den 24. April 1713 durch die Landleute vorgenommen worden,und beruft sich auf seine von Alters her besessenen Privilegien, welche in Betreff des Vorrangs seines AmrSschulthci-ßen 1710 nur zur Halste abgegeben worden seien. Endlich wünscht es, daß, wenn ein Wechsel im Präsidiumintcrimöwcije bis 1714 eingeführt werden sollte, dem AmtSschulthcißen jedenfalls der dritte Sitz und Rang beibe-halten werde. Nachdem der Versuch einer gütlichen Verständigung zwischen beiden Parteien erfolglos gewesen,wird von Zürich und Bern in der Weise vermittelt, daß es bei der RegimcntSbcsetzung vom Januar 1713 unrcr der Be-dingung sein Bewenden haben soll, daß der Schultheiß Wirth von Lichtcnstcig und Hauptmann Keller, Abgeordneter desLandes Toggcnburg, mit der Präsidcntenstcllc von Monat zu Monat alternieren, die übrigen Tribunalien, wie sie imJanuar bestellt worden, wieder besetzt werden sollen. Den Ucbcrzähligcn soll cö freistehen zu resignieren; wollensie nicht, iv >oll von Seiten der andern Religion eine gleiche Zahl „beobachtet werden." Dieser Vergleich solljedoch als Jntcrimsvergleich bloS bis zur gewöhnlichen RegimcntSbcsetzung im Jahre 1714 währen und demLandcövergleich von 1710 und dessen Bestätigung von 171 < und den Rechten und Freiheiten keines ThcilS zumVorthcilc oder Schaden gereichen. Alle zwischen beiden Parteien vorgefallenen „Ohnbclicbigkeiten" sollen aus-gehoben lein. Die beidseitigen Abgeordneten nehmen den Vergleich an und wollen ihn ihren Kommittenten be-lieben. Ferner wird ein Jntcrimsvergleich bis zum Mai 1714 in Betreff der Streitigkeiten wegen der Bestellungsowohl des CapitclS, als des Conststoriums gemacht und ebenfalls von den Abgeordneten verdankt und all re-lorondum genommen. Schließlich werden die Toggcnburgcr-Dcputicrtcn beider Religionen zur Eintracht cr-mahnt. 8 24. v. In Betreff deö MoßnangcrgcschäfteS läßt man eö bei dem zu Fraucnfcld stipulicrtcn Ver-gleich bewenden und erwartet die Ratification desselben. 8 24. „ . Die Rechnungen über die prälatischcn Ge-fälle sollen beförderlichst beigebracht werden. 8 24. x Die toggenburgischcn Deputierten beschweren sich überden Wyler-Zoll und die Schwierigkeiten, welche ihnen von Seite der äbtischen Beamten durch Hinterhaltungder Urbarien u. s. w. für ihre Kirchenrcchnung namentlich zu Henau in den Weg gelegt werden. 8 24.Der Statthalter L. Ringg im Kloster St. Johann bittet um Ablieferung der ihm zu Neu- und Alt St. Johann,PetcrSzcll und MogelSberg zugehörigen Zehnten. Die toggenburgischcn Deputierten führen dagegen ihre Prä-tellsionen an. Die Gesandten ermahnen diese, durch schleunige Abrechnung Rath zu schaffen und jedem dasSeine unpcrtürbicrt und dem Statthalter einstweilen drei Mogelsbergcr-Zehntcn verabfolgen zulassen. §24. «. DerUnruhige Priester zu Bittschwyl im Toggcnburg, der sich in die Pfarrpfründc Brüggen im Äebtischcn eingedrängthat, wird kassiert und Hauptmann 'Kellers Sohn dahin befördert. 8 24. »». Zürich wünscht, daß die Gar-nisonen in den Abt-sanctgallischcn Landen und in Brcmgarten vermindert werden. Bern findet eine Vermin-derung noch nicht rathsam, wünscht aber mit Zürich größere Occonomie, die Anfertigung eines Inventars überdie prälatischcn Gefälle, die Administration des JustizwescnS vom Einzug der Gefälle getrciint, und daß einegenaue Visitation möchte vorgenommen werden. Wird -ist reforonäum genommen. 8 2!5. I»I». Bern wünscht,daß man sich gegenseitig die Gedanken mittheilc, wie daS bischöflich constanzische Geschäft geführt, und wie aufkünftige Jahrrcchnung instruiert wcrdeil könnte. 8 28. ee. Die von Landammann Nabholz zusammengetrageneDednction, die bischöflich constaitzischcn JuriSdictionälstrcitigkeiten im Thurgau betreffend', soll als Beilage zumAbschied den katholischen Orten zur Tagsatzung in Luecrn übcrsandt werden. 8 29. Zürich übcrgiebt
Bern die Rechnung über die KriegSkostcn und zwar über das, waS zu beider Stände Händen eingenommen worden,und was Zürich den Bernertruppen und inS Toggenburg vorgeschossen. 8 30. ee. Leönhardi aus Bünden,
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