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März 1713,
nicht sowohl mit Worten, als mit Werken, Zürich und Bern giengen darauf aus, die katholische Religionzu unterdrücken, in den gemeinen Vogtcien hätten die katholischen Orte nichts mehr, als den Namen; jene beidenStände versähen sich mit Proviant und Kriegsbedarf im Ucberfluß; daher sei es vonnöthen, daß auch die ka-tholischen Orte ihrer selbst gewahren und das Verlorene wieder zu erlangen suchen, die Strafe Gottes erkennen,sich bessern, Gott um Hülfe anrufen, untereinander ausrichtig sich vereinbaren, das Vergangene gänzlich ver-gessen, und sich mit Proviant und Kriegsbedarf verschen: das alles, damit man sich vor Gott und den Nach-kommen und der ganzen ehrbaren Welt nicht einiger Veranrworlung oder Nachlässigkeit schuldig mache. DieseWünsche sollen den Obrigkeiten vorgelegt werden, 8 4, «I. GlaruS erklärt, mit den katholischen Orten haltenzu wollen, sich aber in keinen streit einzulassen, 8 7,
Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangelegenheitcn i
Deutsche gemeine Vogtcien überhaupt.
Art. 6. Verwaltungsstellen.
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Art/Zill. Zll. Judieatur- und Competenzsachcn
R hcinth al.
Art. 361. LocalcS.
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Evangelische Eonferenz.
Baden, 22. bis M. Mai 1713.
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Gesandte: Zürich. David Holzhalb, Bürgermeister; Andreas Meyer, Statthalter und des Raths. Bern-Johann Friedrich Willading, Schultheiß; Christoph Steiger, Seckelmcister welscher Lande und des Raths.Glarus (niemand.) Basel. Andreas Burckhardt, Oberst-Zunftmeister; Christoph Burckhardt, des RathS undDeputat. Schasshausen. Joh. Heinrich Ott, Bürgermeister; Melchior von Psistern, Statthalter und desRaths. Appenzell (niemand.) Stadt St. Gallen. Andreas Wägeli» des Raths. Mühlhauscn.Johann Heinrich Rebcr, Stadtschreiber. Biel. Abraham Scholl.
»». Glarus und Appenzell entschuldigen ihr Nichterscheinen. 8 1, I». Zürich erstattet umständlich Bericht,worauf dermalen die Einschließung der Eidgenossenschaft in den allgemeinen europäischen Frieden beruhe, unddaß dem Vernehmen nach die löblichen und zugewandten Orte in den Frieden zwischen Frankreich, und Preußenund den zwischen Frankreich und Holland eingeschlossen seien; ferner, daß mit Einwilligung schnmtlichcrevangelischer Orte an den König von Frankreich und dessen Ambassador, daß auf Gutbefinden Zürichs und Berns (dieBeistimmung aller evangelischen Orte konnte nicht mehr abgewartet werden) an die'Königinn von England einSchreiben (13. Mai 1713) abgegangen sei, in welchem dieselbe um Einschließung der7 gesummten Eidgenossen-schaft in den Frieden ersucht werden. Von einem Schreiben an den Kaiser wegen Einschließung in den Friedenwird abstrahiert, weil man nicht recht weiß , oh der Krieg mit demselben fortdauern werde und ein Schreibenohne Pen Titel „katholische Majestät", den man aber nicht gebrauchen wolle, zurückgeschickt werden würde, wie dasbereits geschehen sei. In Beziehung aus die zu wünschende Theilnahme der katholischen Orte au einem gemeinsamenSchreiben an England wird beschlossen zuzuwarten, bis die Traetate zwischen Frankreich und England bekannt