März 1713,
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Grafschaft Baden.
Art. 81. Nntcr.vogt. . Art. 12h. Polizeiliches. Art. M, Lo.caleP
9». Huldiz'ungs
Untere freie Aemter.
Art. W. Huldigung.
Rappcrschwyl und dessen Höfe. g ,.
Art. 3. , ,
13.
Conftrenz von Uri, Schwyz und Nidwalden. '
Brunnen, 7. März 1713.
IZlrctnv Nidwalden.1
Gesandte: Uri. Karl Alphvns Bcßlcr, Laitdaminann und Panncrhcrr; Jost Anton Schund, Alt-Land-ammann. Schwyz. Joseph Franz Chrler, Landammann; Gilg Christoph Schorn», Alt-Landammann. Nid-walden. Anton Maria Zclger, Landammann und Pannerherr; Johann Jakob Ackermann, Ritter, Landshaupt-mann und Statthalter.
». In Betreff der von Seite Zürichs auf den 22. März nach Dießenhofen ausgeschriebenen Conforeyz,wird die Geneigtheit ausgesprochen, dieselbe zu beschicken. Schwyz und Untcrwaldcn müssen aber noch einenBeschlust ihrer Obern abwarten. Bei dieser Gelegenheit könnte auch dem Bischöfe das katholische Wesen bestensempfohlen werden. 8 3. I» Schwyz, crmahnt zu brüderlicher Liebe uud Einigkeit unter den V katholischen.Orten und namentlich unter, den drei durch die Bünde am nächsten verwandten, da diese Liebe und Einigkeitvon den Vorfahren immer als das Fundament und der Eckstein angesehen worden sei und ihnen bei ihrenUnternehmungen Segen gebracht habe. Von dieser brüderlichen Liebe hange steht die Erhaltung der katholischenEidgenossenschaft ab. Die beiden andern Orte geloben, das Ihrige dazu beizutragen. 8 ck.
Mau sehe auch iu dein Abschnitte HcrrschastSangclcgmheitm:
Bellen;, Bollen; und Ribiera.
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Conferenz von Zürich, Bern und Glarns.
Dießenhosen, 20. März 1713. ' ' '
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Gesandte: Zürich. Hans Jakob Eschcr, Bürgermeister; Joh. Jak. Ulrich, Statthalter und des Raths.Bern. Samuel Frisching, Vcnncr und des Raths; Christoph Steiger, Scckclmcifter welscher Lande und desRaths. Glarus. .Johann Heinrich Zwicki, Landammann.
Bevor die Confercnz zwischen den VIII das Thurgau regierenden Orten mit den Abgeordneten desBischofs von Constanz gehalten wurde, traten die Gesandten von Zürich, Bern und Glaruö zusammen und be-schlossen, 1) Daß die bischöflichen Abgeordneten, wenn sie ihre Ankunft notisieieren lassen, durch ein Gcgcn-compliment begrüßt werden können. 2) Hinsichtlich der Einführung und des Ranges der bischöflichen Abgeordne-ten will man sich an den Abschied von 1698 halten und sich mit den Gesandten der katholischen Orte vcr-