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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Februar und März 1718,

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auf eine Art und Weise Bedacht genommen werden könne, welche, ohne die Lsseulmlia desselben aufzugeben,doch eine weniger schroffe Form habe, 8 2, « . Der landöfriedlichen Erecutionscommission könnte auch die Bei-legung dcS zwischen dem Prälaten von Fischingen und der Gemeinde Moßnang waltenden ernsten Streites über-tragen werden, Bern ist dafür nicht instruiert, 8 4. «I. Appenzell Jnnerrhodcn hat das Friedcnsinstru-ment noch nicht besiegelt. Essoll die appenzellische Canzlei in Beziehung darauf gefragt werden,in was Zustanddie Sachen begriffen seien."^) 8 6. « . Es wird von einigen Unordnungen berichtet, welche in der Regierungder Abt-sanctgallischen Lande, und was daran hängt, wahrgenommen worden sind. Geistliche seien von ihremForum weg und vor den weltlichen Richter gezogen, von Offieiercn und Soldaten schimpflich von der katholi-schen Religion gesprochen und Spottliedcr seien gesungen worden. Es wird darauf angetragen, die Regierungdaiclbst anders einzurichten und zwei Männer höheren Ranges dorthin zu schicken, welche mit Umsicht, Mildeund Sachkenntniß zu regieren im Stande seien. Bern referiert, sowie auch, ob die Garnisonen in den Abt-sanctgallischcn Landen abgedankt werden können/'^'-) 8 7. l. Zürich wünscht die in Brcmgartcn liegendeGarnison zu entlassen und dafür zwei Repräsentanten dorthin zu schicken und zur Beobachtung dieser Stadt einCorps aufs Piket zu stellen. Bern will die Garnison unter den dcrmaligen Umständen noch lassen, referiert aber. 8 8.K. Hauptmann Keller aus dem Toggenburg bittet Zürich und Bern, sie möchten sich für seinen Sohn, welchemvon Seite des constanzischen Offieiums ohne des Bischofs spceielle Dispensation die Weihe versagt werde, beimBischof von Constanz verwenden, daß ihm die priestcrlichc Weihe zu Theil werde, und denselben bei Vakanzenberücksichtigen. Er wird des Wohlwollens der Stände versichert. Ferner berichtet er von einem Srreite,den der Schultheiß German zu Lichtcnsteig dadurch erregt habe, daß er den Rang unmittelbar nach dem Präsi-denten des Landraths anspreche, was von den Commissionsräthen als eine Neuerung angesehen werde. ManWill abwarten, was von German darüber einlangen wird. Endlich berichtet er über das Moßnangergeschäst.8 9. I». Aus Anlaß zweier abgelesener Mcmorialien der Deputierten zu Rcgensburg wird von Zürich undBern beschlossen, dem durch Vermittlung des chur-hannoverischcn Gesandten nach Wien zu versendendenSchreiben beizufügen: daß, wenn dermalen zu der fraglichen Rcichsmediation Hand gegeben würde, dicß ebenso ungern von Frankreich gesehen würde, als es von dem kaiserlichen Botschafter empfindlich würde geahndetworden sein, wenn bei der aarauischen Friedensunterhandlung die angetragene Vermittlung des französischenAmbassadors wäre angenommen worden. Ferner sollten die Deputierten von der im Memorial angeführtenNeutralität und angebotenen Jnterposition der VI uninteressierten Ortekein groß Wesen machen". In Beziehungauf dasjenige Memorial, welches bei dem Reichsconvent all ckictaluram kommen soll, sollen die Deputierten,da die Sache keinen großen Nutzen bringen wird, aber mit Schwierigkeiten verbunden ist, mit aller Vorsichtnach eigenem Gutbefinden verfahren. Weil fernerdie regensburgische Negotiation darauf beruht, wie dieRcichscommission, als eine der eidgenössischen Souveränität und Jndcpendenz allzunahe tretende Sache zu dccli-nicren sei, so hatte man eben zu dein Ende hin auf jenes Antwortschreiben, welches Ihre fürstliche Durchlauchtvon der Chur-Pfalz an Zürich und Bern abgelassen, eine gemeinsame Gegenantwort projektiert und mit einiger

*) Dieser Passus findet sich im Abschiede von Bern, nicht in dem Zürcher.

**) Appenzell Jnnerrhodcn schreibt an Ziffich, daß es Bedenken trage da« Fricdensinstrument zu besiegeln. Die FriedenSinstrn-

mente werden ohne dessen Siegel an Bern und Lucern abgeliefert. (Zürcher Mannale 25. Mai 1713.)

"*") Dieser Passus steht im Zürcher-, nicht im Bcrncrabschied.

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