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sind ferner auch auf einen Eid zu verpflichten, welchen Zürich coneipicren wird. ^ Die dermalen aus l2WMann bestehende Garnison in den Landen des Abtes will Zürich auf KW, Bern auf 8W Mann rcvuciercn.Beides wird ack rotoronilum genommen. Endlich wird auch für nöthig erachtet, in des Prälaten Lande dieHuldigung einzunehmen, bei welchem Anlasse die Leute einer milden Regierung versickert werden sollten undjeder Schein von Mißtrauen vermieden werden mochte. 8 2. e. ES wird ferner gut befunden, daß die Garnisonentonst aller Orten, außer zu Brcmgarten, aufgehoben werden sollen. > In Bremgarten haben 2W bis 3W MannH» bleiben. Den Obrigkeiten wird anhcim gestellt, ob nicht zu Mellingen, Kaiscrstuhl und Rappcrschwul jeein Repräsentant mit sechs Gemeinen sich aufhalten und zu Kaiscrstuhl zu größerer Sicherheit eine Fallbrückeauf Seite der Stadt gemacht werden sollte. 8 3. «I. Bern trägt auf Thcilung der eroberten Lande an undführt dafür namentlich an, daß die verschiedenen Prinzipien in der Verwaltung ZürickS und Berns leicktDifferenzen herbeiführen konnten, durch welche die so nothwendigc Einigkeit zwischen beiden Ständen gestörtwerden möchte; ferner würde man sich in seinen Rechten auf diese Lande dadurch noch mehr befestigen uitd dieGeschäfte würden vereinfacht. Zürich möge eine Theilung proponiercn und Bern dann wählen lassen, oderumgekehrt, oder die Theile könnten verloosr werden; jedenfalls werde norhwcndig sein, GlaruS davon in Kcnnt-niß zu setzen. Zürich hingegen sieht gerade in der gemeinsamen Verwaltung ein Band zur Einigkeit, hält die Thcilungunter den dermaligcn Eonjuncturen für bedenklich und erblickt in der Vereinigung beider Stände mehr Nack-druck gegenüber dem Bischof von Constanz und anderen ausländischen Fürsten, in der Trennung einenAnlaß zu beständiger Jalousie von Seite GlaruS. Aus diesen und noch andern vorgebrachten Gründen hältes die Thcilung für noch zu frühzeitig. Das alleö wird beiderseits ack rolürsnckttu genommen. 8 -i. t. Eswird Bericht erstattet, was beide Stände wegen des Geschäftes mit dem Bischof von Eonstanz an die katho-lischen Orte und an den Reichöconvent zu Negcnsburg haben gelangen lassen; ferner daß Zürich an Bern ausdessen geäußerte Bedenken die Gründe geschrieben habe, warum es glaube, daß man an den Bischof vonConstanz selber das Erforderliche gelangen lassen möchte. Es wird gut befunden, die Antwort darauf abzu-warten. 8 5. ll". Da der Ausgang des Geschäfts mit dem Abt von St. Gallen ungewiß ist, wird für erfor-derlich erachtet, sich in gute Positur zu stellen und die Mängel, die da und dort an den Tag getreten seien,zu verbessern; serircr den evangelischen Orten durch ein Schreiben für ihre bei letztem Friedensschluß geleistetenguten Officicn zu danken und sie auch zu guter Bereitschaft anzumahnen. Die zürcherische Gesandtschaft berichtet,baß ihre Oberen gerade in diesem Werk begriffen seien, und daß dasselbe gut von Statten gehe. 8 7. K. Bernmacht den Vorschlag, man möchte zur Vermeidung von Jalousie unter den Offizieren beider Stände den Rangderselben nach der Ancicnnctät bestimmen und sobald als möglich denselben BrevctS zustellen und den Etat-major einrichten. Lauten die Brcvets.von zwei Ossszjcpen beider Wände gleich, so wolle man dem Zürcher-offieier den Rang nicht streitig machen. Die zürcherische Gesandtschaft, ohne Instruction, nimmt den Antrag!»<l l -ekm-eackum. 8 8. I». Auf das Verlangen Berns, daß ihm über die zu Anfang des Krieges zugemeinen Händen bezogenen Einkünfte und Gefälle znöchtc Rcchiiiing abgelegt werden, .antwortet die zürcherischeGesandtschaft, daß man wirklich damit beschäftigt sei, die Rechnungen ,zu stellen. 8 9, i Es wird für gutbefunden, den Abgeordneten zu RegcnSburg zu schreiben, man finde ihpcn Aufenthalt daselbst nicht mehr fürnothwcndig; sie möchten daher nach abgelegter Information zurückkehren; hätten sie dawider Bedenken, so solltensie darüber sofort schreiben, inzwischen aber chne vorher gethanc Communication weder in Beziehung aufdas Geschäft mit dem Abt von St. Gallen, noch auf das mit dem Bischof von Constanz etwas drucken lassen;betreffe es aber Dinge, die ihres Erachtens keinen Verzug leiden, so möchten sie dieselben schriftlich übergeben.