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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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Decembcr 1712,

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Conferenzialverhandlung von Zürich und Bern.

., Aarau, 1. bis 3. Decembcr 1712.

^.Staatsarchiv Zürich!

Gesandte: Zürich. Hans Jakob Escher, Bürgermeister; Hans Jakob Ulrich, Statthalter. Bern.Christoph Steiger, Seckelmeistcr welscher Lande und des Raths; Abraham Tscharncr, des Raths.

t». Nach Ablegung des eidgenössischen Grußes wird ein Schreiben des Prälaten von Kt. Gallen vom17. Oetober verlesen, in welchem derselbe erklärt, daß er jederzeit zur Rcstabilicrung eines gerechten Friedensvon Herzen geneigt gewesen sei und noch sei. Diesem Schreiben ist noch eines der fürstlichen Gesandten bei-gelegt, welches dieselben zu Baden den I. Octobcr auf die Erklärung der uninteressierten Orte von ebendemselbenDatum erlassen hatten, dcS Inhalts, daß sie sich aus jener Tagsatzung genugsam und nach eidgenössischem Her-kommen legitimiert und den beiden Ständen nur dadurch Anstoß, gegeben hätten, daß der Legitimationder Vorbehalt des Kaisers und des Reiches beigefügt gewesen sei. Sie erbieten sich darin, ihre Bollmacht imUebrigen der der Gesandten beider Ständeglcich zu machen. Auf diese Schreiben hin versichern die Gesandten beider Ständeden Abt ihres Wunsches, einen gerechten und billigen Frieden zu Stande zu bringen und nach altem eid-genössischem HerkommenHand an das Geschäft zu schlagen", und finden einen Beweis dafür darin, daß sieim September acht Tage laizg, jedoch vergebens, auf die versprochene neue Vollmacht gewartet hätten.Darauf wird von dm Mitteln gesprochen,wie dem Hauptgeschäste die gewünschte Beruhigung zu finden seie.Als solche wird erstens vorgeschlagen die Nachsuchung um Einschluß der Eidgenossenschast in den allgemeineneuropäischen Frieden, oder zweitens und dicß schien das Bessere, Sicherere und am wenigsten Kostbare zusein, daß man durch Vermittlung katholischer Leute, die treu, fähig und guten Willens seien und deren man sichvermittelst eines Stück Geldes oder andrer vorthcilhaftcn Bedingungen versichern würde, dahin trachte, dieGcmüthcr in den katholischen Orten so zu disponieren, daß sie die billige Beilegung der Sache sich um soeher angelegen sein lassen, wenn sie sehen, wie gefährlich für die eidgenössische Souveränität und Unabhängig-keit des Prälaten Verfahren sei. Damit die Katholischen um so eher sich hcrbeilaßen, sollte den sogenannten sechsPunkten eine andere Farbe.gegeben und depen Inhalt auf eine andere, gleichgültige Weise vorgestellt werden.Da aber zu besorgen sei, daß noch immerhin wegen des bösen Willens der Katholischen Anstoß vorhanden sei,so wird für das beste erachtet, beide Mittel ungesäumt an die Hand zu nehmen. Wenn man auch hofft, daßdie Einschließung in den Frieden in einem besondern Paragraphen durch die Officien der paeiscicrenden Po-tenzen und Minister zu erhalten sei, so verhehlt man sich auch nicht die Bcsorgniß, daß diese? Geschäft von denPlcnipotentiaricn ungleich könnte angeschen werden, und daß durch Veränderiing des geringsten Wörtleins des Para-graphen großer Schaden und große Consusion entstehen könnte; ferner, daß man sich mit den widerstrebendenMinistern in ein Markten möchte einlassen müssen, dessen Resultat zulegt ein nwäin« Wim!,,,,» sei» könnte, derzu großem Präjudiz gereichte. Aus diesen Gründen wird es für besser erachtet, diese Sache den Obrigkeitenzu überlassen, s 1. I». Es wird für unnöthig gesunden, daß im Rheinthal ferner noch Intendanten seien;die Zahl der Intendanten wird aus vier beschränkt, von jedem Stande zwei. Diesen wird eine milde Regierunganempfohlen; es soll ihnen ferner eine von Zürich zu entwerfende Instruction gegeben werden, wie sie sich inBeziehung auf Siegelgcldcr, Appellationsschilling und andre dergleichen Emolumente zu verhalten haben; sie