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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
Entstehung
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Deccmber 1712.

Bei diesem Anlasse wird auch die Frage aufgeworfen, ob es nicht thunlich wäre,einen gewissenan bekanntem Orte subsistiercndcn Minister mittelst einer ansehnlichen Diöcretion zu Beförderung der Sachentrachten aus die Seite zu bringen." Da man aber besorgte, möchte dieß viel kostbare Folgen nach sich ziehen,so findet man für gut, davon zu abstrahieren, man wäre denn versichert, daß dadurch nicht nur für Nebensachen,sondern für das Hauptgeschäft selber etwasReales" gewonnen werden könnte. 8. 11. It. Denen von Brem-gartcn, welche sich zu hochobrigkeitlichcn Gnaden empfehlen, wird die Verminderung der Garnison um die Hälfteoder vielleicht um zwei Drittthcile zugesagt; ferner werde daö Quantum von Kerzen bestimmt werden, welct^sie wöchentlich zu liefern hätten. Des MarquetendenS halber möchten sie sich mit den Officicrcn überWein, Brod, Fleisch und Suppe für die Soldaten aus einen billigen Preis vergleichen. Ist daönicht möglich, so werde Befehl erthcilt werden, daß nur für die Soldaten und sonst für niemandgcmarke-tendert" werden soll. 8 12. I. Dem Adjutanten Jmhof werden für seine geleisteten Dienste 30 Louis blauesgeordnet; künstig soll er wöchentlich einen Thalcr unddas Commis" erhalten. 813. »»>. Das Steuerbegehrendes evangelischen PsarrrerS Lconhardi zur Unterhaltung der cbersfeldischcn Kirche wird ml loforoiiüum ge-nommen. 8 15. i» Die Gesandtschast Zürichs berichtet, daß in Folge allerhand Unordnungen und Con-susionen, welche im Toggcnburg seit einiger Zeit vorgegangen seien, ein auch Bern milgetheilteS Ermahnungs-schreiben an Toggenburg habe abgehen lassen, und stellt die Frage, ob nicht, im Falle das Schreiben erfolglosbleibe, aus dem Toggcnburg jemand nach Zürich zu bescheiden sei, um demselben Vorstellungen zu machen undihm deutlich anzuzeigen, daß die Toggcnburgcr nicht ohne einen Herrn werden sein können. Der Antrag wirdall rvloi'omliim genommen. 8 16. «». Dem Commandanten Lochmann von Zürich und dem CommissariusMüller von Bern wird überlassen den HanS Weiß für seine Läuscrsdienstc nach Verdienen zu belohnen, künftigihm aber nicht mehr daS Commis zu geben. 8 17.

Man sehe auch im Abschnitte HcrrschastSangelegcnheiten:

Grafschaft Baden und untere freie Aemter.

Art. 2. Organisation der Regierung. Art. 13. Huldigung.

Untere freie Aemter.

Art. 185. Stifte und Klöster.

Rapperschwhl und dessen Höfe.

Art. 2.

II

Conferenz von Uri, Schwyz und Nidwalden.

An der Treib, 15. Dccember 1712.

IZIrchiv Nidwalden.I

Gesandte: Uri. Karl AlphonS Beßler, Landammann und Panncrherr; Jost Anton Schmid, Alt-Land-ammann. Schwyz. Franz Christoph Schorno, Alt-Landammann; Joseph Franz Mittler, Landvogt. Nid-walden. Johann Melchior Remigius Lussi, Alt-Landammann; Beat Jakob Leu, Alt-Landammann.

Man sehe die Vogteien Bellenz, Bollcnz und Riviera.

Art. 12. 13.