September 1712,
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in der Hoffnung nachgelassen »verde, das« sie sich künftig geziemend aufführen »verde», 8 8, « . Dem LandvogtThormann »verde» folgende Austräge gegeben: 1) Wenn die Evangelischen zu Zurzach ihm einige Bcschwcrdcneingeben, so solle er ihnen nach Anleitung des Landsfriedens behülflich sei». 2) Er solle eine Berechnungmachen, wie die Stadt Bremgartcn, in welcher eine Garnison von 6<1t) Mann liege, von Baden, Wettingen,Kaiscrstuhl, Zurzach, Klingnau und den Pröbsten daselbst mit Betten unterstützt »verde» könne, und einenVergleich darüber zu Stande bringen. 3) Wenn' jemand »im eine rechtmäßige Forderung an den LandschreiberSchindler sich melde, oder in Sachen, welche derselbe entweder in seinein eigenen Namen oder im Namen derOrte während des Krieges empfangen, so daß er dafür Bezahlung versprochen habe, so solle solchen gut Rechtgehalten »verde»; Schindler aber solle bis Martini Zeit gegeben Wörden, um wegen Rcfusion bei den Orten«»zukommen, -t> Den in Baden noch befindlichen Munitionsvorratsi soll er »vohl ausbewahren und der Stadtdavon nichts zukommen lassen, 5) DcS ausgetretenen Untcrvogts Schnorf Habe soll er vcrrcchtferligcn, 6)der Stadt Baden die zu Brugg liegeirden Zielmusketen zurückgeben, 7. diejenigen Leute, welchen Glöckleinweggenommen worden, mit Restitutio», vertrösten, K> tl>, «I. Man kommt über die Eoinmandanten übcrein,welche in die Plätze verlegt »verde» sollen, die man zu besetzen sich vorgenommen hat. Zu Brcmgarten sollder Eommandant ein Zürcher, zu Rapperschwyl ei» Berner, zu Kaiserstuhl ein Zürcher, zu Mellingen ein Bcrncr,zu Wyl ein Zürcher, zu Norschach ein Bcrner sein. Und weil es für unnöthig erachtet wird, Klingnau undBaden zu besetzen, so soll der Landvogt darüber nachdenken, wie etwa durch diese die andern mit Besatzungenbelasteten Orte erleichtert werden könnten, 8 12,
Art. N. Verwaltungsstellen.
Art. 272. Calzsachen.„ ?8tz. Inden.
Confercnz zur Vermittlung des Friedens mit dem Abt von St. Gallen
unmittelbar nach der gemeinejdgendssischcn Tagsatzung in Baden, im September bis 1. October 1712.
lTtaatsarchi» Zürich !
Gesandte: dieselben, welche aus der gemcincidgenössischcn Tagsatzung.
». Die Verhandlungen beginnen mit den Erklärungen der uninteressierten Orte, Zürichs und BcrnS, derV katholischen Orte und der Gesandtschaft dcS AbtcS, wie dieselben im gemcincidgenössischcn Abschiede, M. >niedergelegt sind. 8 1, I». Die uninteressierten Orte laden durch ein freundeidgcnössischcs Schreiben Freiburg
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Man sehe auch im Abschnitte Herrschaftsangclegcnhciten:
Deutsche gemeine Vogteicn überhaupt.Art. 5. Vcrwaltnngsstcllen. Art. 20. Iustizsachen.
L and grasj ch ast Th ur gan.
Art. 519. Judicatnr- nnd Compctcnzsachen.
Rheint h a l.
Art. 467. Personelles.
Grafschaft Baden und untere freie Aemter.Art. 1. Organisation der Regierung.
Grafschaft Baden.
Art. 991. Localis. Art. 417. Localcs.
Nntcrc freie Aemter.
Art. 115. Polizeiliches.
Rapperschwyl nnd dessen Hose.
Art. 1.