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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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September t7l2.

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kaiserliche Majestät nicht wolle, daß der Abt daS Geringste tvedcr von seinem Lande und seinen Leuten, nochvon seinen Rechten nachgeben soll, weswegen der Abt nichts thun könne ohne dcS Kaisers Ratihabirion,Daochurfürftlichö Collegium und das städtische seien ganz wider einander, maßen das städtische sich vcrthcilt undjeder Theil seinen Neligionsgcnosscn bcigefallen; daher Ihr kaiserliche Majestät allen Fürsten deS Reichs vor-stellen lasse, daß eine löbl, Eidgenossenschaft ip einen solchen Stand zerfallen, daß er solche auf gegenwärtigemFuß nicht lassen könne; berufe sich aber ans die Schriften, so Herr Landhofmeistcr Rinkh mit sich bringenwerde." 8 5.

Die katholischen das Rheinthal regierenden Orte nebst Appenzell und Abt

von St. Gallen.

f. Brunstbeschädigtc aus dem Zugcrgcbict sprechen die katholischen Orte um eine Steuer an. SchultheißSchwyzcr, bei dem sie sich gemeldet, empfiehlt sie den Orten bestens. 8 7. K. Es wird vorgestellt, daß esunumgänglich nothwcndig sei, daß die katholischen Orte trachten, sich mit Wehr, Waffen, Munition und Brotzu versehen, um sich selbst Helsen zu können.Da es aber hier nicht Zeit sei, davon zu reden, so möchten diekatholischen Orte beförderlich und so ungcmcrkt als möglich zusammenkommen; jedoch sei die größte Ver-schwiegenheit vonnöthcn, und daher sei deswegen nicht öffentlich zu referieren; denn, wenn die Schlüsse denRüthen referiert werden müßten, sei alles offenbar, wie denn alle Rathschlägc, so vor den Rüthen und größerenGwälten diesen Krieg hindurch ergangen, beiden Ständen Zürich und Bern offenbar geworden seien." 8 8.

Die katholischen das Rheinthal regierenden Orte.

I». Der gewesene Landschreibcr Bcßlcr wird verordnet, mit und neben dem Landvogt im Rheinthal den Lands-sricdcn ins Werk zu setzen. 8 kl.

Die V katholischen Orte nebst katholisch GlaruS.ik.. Auf den Antrag von Schwyz, daß die Orte in Betreff dcS Nachtricbs beim vorjährigen Abschied ver-bleiben und nicht gestatten möchten, nach dem Lauiscrmarkt neuerdings Vieh über den Berg zu treiben, erklärenLucern und Uri, denselben halten zu wollen, wenn andere Orte ihn auch halten; Nidwaldcu nimmt den Nachtriebacl rekkrenäuin; ZugS Gesandtschaft ist ohne Instruction, behält aber den freien feilen Kauf seinem Standevor; GlaruS bleibt bei jenem Abschiede und will sich dcS Nachfahrcns halber mit den übrigen Orten conformicrcn.8 lg. I. Die Gesandten lassen dem Bürgermeister Escher sagen, daß er am folgenden Tage die Streitsache vonLiebenhofen vornehmen möchte, während die Gesandten der uninteressierten Orte das Toggcnburgcrgeschäflbehandelt wissen wollten Keines von beiden wurde aber zur Behandlung gebracht. 8 ll. >»>. Schwyz trägtauf die Jndemnisation des Commandantcn Kyd an für die Kosten, welche er während dcS Krieges äuf demSchollbcrg gehabt habe. Es kommt kein Beschluß zu Stande. 8 l5.

Die V katholischen Orte,i». Die Gesandten der V katholischen Orte beschweren sich beim Direktorium, daß der reformierte SccretariuSwider den letzten Frieden in vogtcilichcn Sachen der Session beigewohnt habe. Derselbe blieb nachher aus. 8 l7.«. Die schwyzerische Gesandtschaft trägt instruktionsgemäß darauf an, daß die katholischen Orte an den Papstschreiben sollten, daß die Klöster, was sie an Provision übrig hätten, in die katholischen Orte zur Sicherheitlegen sollten, damit man im Falle der Roth um billigen Preis stirvon Gebmuch wachen könne; denn die-Er-fahrung habe gezeigt, daß die Protestierenden während der Wirren die meiste'Provision zu großem Nachthcil derKatholischen aus den Gotteshäusern gezogen hätten. WaS ferner die KricgSkostcn betreffe, so trügen dieKlöster, die doch daö Meiste besäßen, wenig oder nichts bei, während die Orte daS Ihrige für der Klöster