September 1712.
Confcrvalion „aufsetzen" müßten; sie sollten demnach mehr contribuieren. Lucerns Gesandtschaft hält die Ge-legenheit für günstig, in Folge dieses wohlmeinenden Anzugs einen gemeinsamen vorteilhafte» Entschlußzu fassen. Lucern habe des Nuntius und dessen geistlicher und weltlicher Mithaflen, sonne der Klöster Ver-halten nach Rom berichtet und erwarte eine Antwort. In vergangenen Zeiten habe man der Klöster halbergleiche Gedanken gehabt; allein die Ncgotiation sei durch allerhand unerlaubte und der katholischen Eid-genossenschaft zu höchstem Nachtheil gereichende „Practiciermittel" ins Stocken gerathen, und so möchte es der-malen wieder geschehen. Die Gotteshäuser des Ortes Luccrn müßten einen Jahresraub liegen lassen; es stehealso bei den katholischen Orten, ein Gleiches in den gemeinen Herrschaften anzuordnen. Ferner wird auchdavon gesprochen, was künftig die katholischen Orte in ähnlichen Fällen von Rom oder andern katholischenPotenzen zu erwarten haben möchten. In Beziehung auf die Ncgotiation mit Rom ist man der Ansicht, daß per-sönliche Officien wirksamer sein möchten, als Korrespondenz. Daher möchte man darauf bedacht sein, entwedereinen erfahrenen Agenten zu suchen oder beförderlich eine Gesandtschaft dahin abzuordnen. Dies alles wird inden Abschied genommen. 8 18.
Alan sehe auch im Abschnitte HerrschastSaugclegenhciten:
Landgrasschaft Thnrgan.
Art. 94. Landvogt.
Rheinthal.
Art. 81. Landammann. . Art. 314. Localcs. Art. 466. Personelles.
Grafschaft Baden.
Art. 89. Nntervozt.
Conferenzen der evangelischen Städte und Orte
während der gemeineidgenössischcn Tagsatzimg im September 1712.
^Staatsarchiv Hiirich.1
Gesandte. Mühlhausen ist nicht repräsentiert.
i». Der 17. November wird zu einem Feiertag für die reformierte Eidgenossenschaft bestimmt, an welchemGott gedankt werden sollte für die Beschirmung unsers Vaterlandes und für die nunmehrige Erlösung seinernothleidendcn Kirche aus der Hand ihrer Verfolger. Schaffhauscn nimmt die Ansehung dieses Tages >><l reke-loncknm, da sein Martinimarkt auf diesen Tag fällt. 8 1 .
I». ES werden die ordentlichen und außerordentlichen Steuern verhandelt. Bei diesem Anlasse erklärtSchaffhausenö Gesandtschaft instructionSgemäß, daß ihr Stand sich zu keinen Steuern mehr verstehen werde, eswerde denn eine billigere Reparation gemacht. Nachdem ihr die Wünschbarkeit der Eintracht zu Gemüthcgeführt und die Nothwcndigkeit vorgestellt worden, daß sie doch wenigstens der früher übernommenen Steuernsich nicht entziehen möchte, nimmt sie die Sache ml ivloiemlum. Alis Basels Anfrage, wie es sich in Betreffder künftigen Unterhaltung der pfälzischen Studiosen zu verhalten habe, äußern Glaruö und Appenzell, daß siezu Abführung der alten Steuern sich verstehen, für neue aber keine Instruction haben. Die Gesandtschaft vonStadt St. Gallen, ohne Instruction, nimmt die Sache ack loloionck»,» «ck looomwvinlonckum. Die übrigenGesandten mit Ausnahme der von Schaffhausen wollen zur Erhaltung derselben beisteuern. 8 2. « . Nach-stehenden evangelischen Glaubensgenossen werden folgende Beisteuern bewilligt: