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7,1 (1860) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1712 bis 1743
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September 171Z.

2.

Conftrenzcu der katholischen Gesandtschaften

w.thrmd der Jayrrcchmmg^l.igscltzmi.; im September !7>e.

I2taatsnrchi» Lucern-I

Die V katholischen Orte.

«. Die Gesanbschaft LuccrnS stellt die Nothwendigkeit vor, daß für die Zukunft größere Einigkeit unterden Orten hergestellt werde, und weist auf einen früheren Vorgang hin, bei welchem die üblen Folgen derUneinigkeit zu Tage getreten seien. Lucern nämlich habegleich in den zwei ersten Tagen t 100(1 Mann inden Waffen gehabt; man habe aber acht Wochen oder mehr gewartet, bis man cS gcthan habe; daran aber seinichts schuldig gewesen, als die Uneinigkeit." Ferner eröffnet es, daß es einige Unterthanen in VerHaft habe,welche von Leuten aus den anderen Ortenaufgewisen" (aufgewiegelt) worden seien, und fragt an, wie eS sichdiesen gegenüber verhalten solle. Es wird gcrathen, gegen sie, als Verführte, milde zu verfahren, damit dieGemüther besänftigt würden; den Aufwieglern hingegen solle man den verdienten Lohn geben, weil die Bündeverbieten, einem Stande vie Scinigen aufzuwiegeln, bei den Geistlichen dahin zu wirken, daß sie die Leutezum Gehorsam weisen und nicht aufwiegeln; den Leuten in den Orten sollten die eidgenössischen Bünde vonZeit zu Zeit vorgelesen werden, damit sie wissen, was sie zu thun oder zu lassen hätten. 8 1.

Die mit dem Bischof von Basel verbündeten Orte mit Ausnahme von Freiburg

und Solothurn.

I». Der Bischof von Basel schickt ein Schreiben. Die darin enthaltene Gratulation und die Bezeugungdes Mitleidend wird verdankt lind der Bischof der bundesgcnössischcn Freundschaft versichert. 8 2.

Die V katholischen Orte, katholisch GlaruS und Abt von St. Gallen.

v. Die Gesandten sprechen sich für Absendang eines GrätulationöschreibenS an Ten Kaiser zu seinerErhöhung und an den Grafen von Trautmannsdorf wegen Bestätigung seiner Ambassade aus, wie sie in all-gemeiner Sitzung wirklich beschlossen wurde. 8 >1.

Die das Thurgau regierenden katholischen Orte.

«I. Der gewesene Landammann im Thurgau, Joseph Jgnaz Rüppli von Fraucnfcld, bittet man möchteihn und seine Nachkommenschaft, da er in eiiken Arrest von 14 Wochen äzerathcn, an Ehr und Gut geschädigtund seines Amtes unverschuldeter Weise entsetzt worden sei, in Gnaden bedenken. Zugleich bittet er, da er vonvier regierenden Orten in einem gewissen Bezirke eine Gerichtsbarkeit lehenswcise erhalten habe, auch diekatholischen Orte um den Consenö. In Beziehung auf den ersten Punkt wird er alles Guten bei einem sich er-gebenden Anlasse vertröstet, in Betreff des zweiten wird die Sache für unmöglich gehalten, wenn er von denübrigen Orten nicht die Concession auch erhalte. Obwäldcn ist der Ansicht, daß es wohl geschehen könne, daer die Ortsstimmcn vor dem Kriege erhalten habe. Katholisch Glarus kann ohne seine Mitlandlcutc nichtsvon den gemeinen Herrschaften weggeben. 8 4.

Die V katholischen Orte nebst dem Abt von St. Gallen.

« . Es wird zur Sprache gebracht, wie man sich verhalten wolle, wenn Zürich und Bern das Toggen-burgcrgcschäst vorbringen. Die Gesandten finden, daß die Sache sehr bedenklich sei, und daß man daherge-wahrstem" gehen und vernehmen müsse, was an sie gelangen werde. Der Canzler des'Abtes eröffnet, daß die