September 1712.
schast des Abts von St. Gallen läßt sich dahin vernehmen, „daß sie auf daS Ausschreiben geantwortet, und„obwohl Ihr sürstlichen Gnaden nicht wissen, warum sie so hart tractiert worden wären, werden selbige jedoch„alles das thun, was billig und recht und sowohl ihren, als gemeiner Eidgenossenschaft Rechten unanstößig„sei, gestalten Sie sich bereits in Aarau schriftlich erklärt haben, dahin Sie sich beziehen. Wann aber die löbl.„uninteressierten Orte unanstößlichcrc Mittel würden vorschlagen können, werden Sie dieselbigcn gern vernehmen,„könnten aber wevcr zu dem Mehreren noch Mindern Hand geben ohne Ratihabition Jhro kaiserlichen Majestät,„an welche Sie alles eommunieiert habe, was Jhro widerfahren sei. Im klebrige», wenn Ihr fürstlichen„Gnaden eidgenössisch tractiert worden untre und noch tractiert würde, werden Sie, wie bis dahin, sich noch„fürbaß eidgenössisch aufführen." 8 12. It.. Bei der Behandlung der Frage, wo künstig die Tagsatzungcngehalten werden sollen, werden Frauenfcld und Baden vorgeschlagen. Es werden die Vorthcile und Nachthcilehervorgehoben, welche mit der Wahl des einen oder andern Ortes verbunden sind. Da aber die Gesandtenmit keiner Instruction versehen sind, so wird die Sache zur Disposition der Herren und Obern in den Abschiedgenommen. 8 13. I. Die zürcherische Gcsandschaft legt eine Druckschrift des Bischofs von Constanz vor, welchederselben wegen seiner Gerichtsbarkeiten in der Eidgenossenschaft und seiner Herrschaften dem NcichScollegiumzu Rcgensburg übergeben hat. Die Gesandten finden, daß Berträgc und Acta vorhanden seien, welche hin-reichende Erläuterung geben. Einstweilen wird beschlossen zu erwarten, was von dorther an die Orte gelangenwerde, um eine gebührende Antwort zu entwerfen. 8 14. »»». Auf die Beschwerde der Stadt St. Gallen, daß zuGcbrazhofen im Vordcröstreichischen der Zoll auf Leinwat von 15 Kreuzer auf 1l> Batzen erhöht worden sei,was der ewigen Verein zuwider sei, wird eine Vorstellung dagegen an die Regierung zu Innsbruck bewilligt. 8 15.
Die XIII Orte.
i». Der Bischof von Basel, Johann Konrad II., Baron von Reinach-Hirtzbach, dankt in einemSchreiben für die bisher zu Gunsten seines BisthumS angewandten Officien, gratuliert zu dem hergestelltenRuhestand und sucht der Gesandten! Vermittlung an, daß des BiSthumS Landschaften dem bevorstehendeneuropäischen Frieden, wie früher dem von Ryswijk, einverleibt werden möchten. Die Gesandten verdanken dieGratulation und sagen ihre Vermittlung zu. 8 16. «. Freiburg entschuldigt sein Ausbleiben. 8 17.
Man sehe auch im Abschnitte HerrschaftSangelcgcnheiten:
Deutsche gemeine Vogteien überhaupt.
Art. 4. Verwaltungsstellen.
Laudgrafs ch a st Thurgau.
Art. 96. Landvogt.
„ 129. Landwcibel.
„ 137. Huldigung.
236. Abzug.
R h e i n t h a l.
Art. 212. Obrigkeitliche Lehen.
„ 211. Straße» und Brucken.
Grafschaft Sargans.
Art. 92 s. Marchensachen.
Obere f rcie Aemter.
Art. 78. Abzug.
Grafschaft Baden.
Art. 191. Archiv. Art. 195. Archiv.
Anm. Die Amtsrechnungen, welche noch für die bis zum Aarauerfrieden regierenden Orte abgelegt wurden, seheman im vorhergehenden Bande.
1"
Art. 1. Beeidigung von Beamten.
„ 89. Amtsrechnungen.
» 99.
„ 95.. Landvogt.
Art. 1. Beeidigung von Beamten.„ 81. Huldigung.
Art. 2Z7. Abzug.233.
„ 399. Judikatur-
und Compctcnz-
sachen.Art. 165. Personelles.
Art. 17. Beeidigung von Beamten.