Juni bis August 1712,
1701
V Orte falle. Nach langen Erörterungen ersuchen leztcrc Bern, daß es selbst erkläre, welche Meinung esbezüglich sciücr Zulassung zur Mitrcgicrung gehabt habe. Bern erklärt, es habe nie gemeint, daß sein Bei-tritt in irgend welcher Weise einen Ausschluß der V Orte involvircn solle. 14. August. Nach gegenseitigerAuswechslung der obrigkeitlichen Ratificationen dcS Friedensschlusses und nach nochmaliger frcundcidgenössischcrBcglükwünschung tritt die Tagsazung mit freundlichem Abschied auseinander.
Die Verhandlungen vom 14. August aus dem Zürcher Scparatabschied.
75t.
Konferenz von Zürich und Bern während der Friedensverhandlungen.Langenthal, Aarburg, Ölten n Aarau. l7lS, l. Juni bis ll. August.
Staatsarchiv Zürich. All«. Abjch. v. I7I2.
Gesandte: Zürich. Johann Jakob Eschcr, Bürgermeister; Johann Jakob Ulrich, Statthalter. Bern.Johann Friedrich Willading, Schultheiß; Christoph Steiger, Sckclmcistcr; Abraham Tscharner, deS Raths;Emmanuel Rodt, Heimlicher.
1) Langenthal, 1. Juni. Die Eröffnung der beiderseitigen Instructionen ergibt, daß sie durchaus gleich-förmig lauten. In Führung der vorhabenden wichtigen Unterhandlungen in Aarburg und Ölten ist haupt-sächlich auf folgende Punkte Bedacht zu nehmen: Sichcrstcllung der Verbindung zwischen beiden Städtendadurch, daß die eroberten Städte und Lande, namentlich Brcmgartcn und Mellingen und ein Thcil derFreiämtcr von der Zürchcrgrcnzc bis zum Gebiet von Bern zurükbchaltcn werden; Herstellung vollständigerParität in geistlichen und weltlichen Dingen in allen gemeinen Herrschaften nach Anleitung des Landfriedensvon 1629; Ersaz der KricgSkostcn und Regelung des ToggcnburgcrstrcitcS auf Grundlage der bekannten sechsPunkte. Am 2. Juni verreisen Bürgermeister Escher, Statthalter Ulrich, Sckclmeistcr Steiger und RathsherrTscharner nach Aarburg.
2) Aarburg. 3. Juni. Auf die Vorschläge eines Ausschusses bezüglich der Waffcncinstcllung, Sicherheitfür den Briefvcrkehr, Ertheilung sichern Geleites für den Gesandten des Abtes und gemeinsame Malstattwird vorerst die Niedcrlcgung der Waffen im Allgemeinen abgelehnt und die Eingehung dcö Waffenstill-standes an die Sichcrstellung für die bisher erwachsenen Kosten geknüpft. Die gegenseitige Sicherheit fürdie obrigkeitliche Korrespondenz während der Unterhandlungen wird zugestanden, wenn sie von Läufcrsbotcn inder Standcsfarbc vermittelt wird. Das freie Geleite wird dem Gesandten des AbteS zugesagt. Endlichwollen beide Städte, sofern alle katholischen Orte Aarau positiv als Malstatt wählen, auch mit freundlichemBescheid begegnen. Ein erneuertes Ansuchen um Einstellung der Waffen während der Dauer der Unter-handlungen und vierzehn Tagen darnach wird wie früher beschicken.
3) Ölten, 5. Juni. Auf Einladung dcS französischen Botschafters verfügen sich die Gesandte» nachÖlten; daselbst anerbietet er seine Dienste, um beidseitig die Vorschläge zu vermitteln. Man solle nur nichtdenken, daß die katholischen Orte gewillt seien, die Sclavcn beider Stände zu sein. Wenn man Friedenschließen wolle, müssen die Parteien sich ihre Gründe und Gcgcngründc eröffnen können, dazu gehöre einegemeinsame Malstatt. Aarau sei hierfür sehr gelegen. Die zwei Städte sind lczterm Vorschlag nicht entgegen