1702
Juni 1712.
und bemerken, sie beabsichtigen keineswegs unbillige Forderungen zu stellen, sondern den Toggenburgcrftreitund die übrigen bisherigen Anstände nach Billigkeit und eidgenössischem Herkommen zu erledigen. Die Abreisenach Aarau wird auf den 7. Juni angesezt.
4) Aarau, 9. Juni. Die von Zürich und Bern aufgestellten vier Forderungen und die daran sichknüpfenden Unterhandlungen zwischen den neutralen und den V katholischen Orten sind im Hauptabschicdenthalten. — Auf den Bericht des Ausschusses der neutralen Orte vom 18. Juni, daß der französische Ge-sandte sich über die bekannte Sarona (Scregno) in Lauis wegen Hintcrhaltung seiner Briefe sehr beklage,erklären sich beide Stände sofort bereit, die nöthigcn Weisungen an den dortigen Landvogt zu ertheilen, damiter den Beschwerden Abhilfe verschaffe. Den 19. Juni läßt der französische Botschafter durch seinen Secretäranzeigen, seines ErachtenS seien die V Orte wegen mangelnder Instruction nicht im Stande, die Forderungengenügend zu beantworten, deshalb habe er direct an die Länderortc geschrieben und erwarte bis MorgenBericht. Wenn dann der Friede unmöglich sei, rathe er, daß die Städte, evangelische und katholische, zu-sammentreten und sich gemeinsam der Länderkantone bemächtigen, um diese Aufrührer im Zaum zu halten.Die folgenden Verhandlungen sind im Hauptabschicd ausführlich wiedergegeben. 5) 10. August. Auf daSAnsinnen von Bern an die unbetheiligten Orte, den eben verabredeten Frieden zu garantircn, bemerken dieunbcthciligten evangelischen Orte, sie seien jederzeit bereit, nach Kräften zur Aufrechthaltuug dcS evangelischenWohlwescns beizutragen, und sezcn sich sonach der vorgeschlagenen Garantie nicht entgegen; nach ihrer Ansichtaber sei keine Hoffnung vorhanden, daß auch Frciburg und Solothurn sich zu einer solchen Gewährleistungverstehen werden, wie sie dies denn auch ungcschcut erklären. Wenn auch eine solche Gewährleistung mit denunbetheiligten katholischen Orten zu Stande käme, böte diese wenig Sicherheit. Ebenso rathen die evangelischenunbetheiligten Stände davon ab, als Gewähr Geißeln oder einen District zu verlangen, da man diese dochnicht allzeit behalten könnte. Am sichersten komme man zum Ziele, wenn auch der Streit mit dem Abtbeförderlich abgcthan werde. 6) 12. August. Auf den 25. August wird zur Dankbczcugung für GottcSgnädigen Beistand und die Wiederherstellung des Friedens ein außerordentlicher Bcttag angesezt.
5 u. 6 aus den bernischen Gesandtschaftsberichten vom 4., 11. u. 12. August.
Staatsarchiv Berti: Toggenburgbiichtr, I) 732 u. 787.
752.
Conferenz zwischen Freiburg und Wallis.
Monthey. t7lL, t». u l4. Juni.
Kanionbarchiv Frciburg. Ungrb. Abschiede.
Gesandte: Frciburg. Oberst Johann Jakob Joseph Alt, alt-Sckclmeistcr; Pancraz Bauman», Stadt-major und des Raths. Wallis. Eugen Courtcn, Panncrhcrr; AlphonS Ambül, Hauptmann; JohannJoseph Andcrmattcn, Hauptmann; Johann Joseph Roter, Gouverneur von Monthep.
Unter Vorbehalt hoheitlicher Genehmigung und unter der Voraussczung, daß sämmtlichc katholische Orteaufrichtig und vollkommen Hand in Hand gehe», und besonders die V Orte hievon greifbare Proben ablegen,wird Folgendes vereinbart: Frciburg dringt mit 1000 Mann über Montbovon oder AllicrcS vor und ver-einigt sich mit den dort einrükcndcn 500 Mann aus Wallis. Uri und Untcrwaldcn brechen, crstcrcS mit