Mai bis August 1712.
1697
ihren Officiercn insgemein befohlen haben, sich in der Defensive zu halten, weshalb sie von den zwei Ständenein Gleiches erwarten. Hievon wird der Gesandte von Zürich, das am 1. August die Eingehung einesWaffenstillstands abermals abgelehnt und die unbcthciligtcn Stande zur vorgängigcn Abfordcrung der In-structionen der V Orte ersucht hatte, verständigt, und auch an Zürich und Bern nochmals dem Begehren derV Orte entsprechend das Gesuch gerichtet, die Waffen nun ruhen zu lassen. Die Gesandten von Uri eröffnenzu Händen der neutralen Orte, sich vor der ganzen Welt darüber rechtfertigen zu wollen, daß die Behördenvon Uri an dem Zuzug ihrer Truppen nach Schwyz und Zug keine Schuld tragen. 3. August. (Die neu-tralen Orte.) Statthalter Ulrich von Zürich findet die Vollmachten der V Orte ungenügend; diese solltenseines Erachtcns so weit reichen, daß was immer die Gesandten unterhandeln und abmachen, an sich schonobrigkeitlich ratificirt sein solle, so daß cS weiter nichts mehr als der Bcsicgclung bedürfe. Die V Ortewünschten sehr, daß die unbcthciligtcn eine Abordnung an die Obcrstcommandircndcn der zwei Armeen imFeld absenden würden, um hiedurch den Waffenstillstand zu beschleunigen. Diese »vollen jedoch zuerst dieAntworten auf die gestrigen Zuschriften von Zürich und Bern abwarten. DcS Nachmittags erneuern die VOrte ihr Begehren; da aber von Bern aus die bestimmte Meldung eingegangen ist, daß dieser Stand sicherst dann auf Unterhandlungen einlasse, wenn die beteiligten Orte bestimmte Garantien für genaue Beob-achtung eines abzuschließenden Friedens bieten, werden diese ersucht, sich in einer schriftlichen Erklärung aus-zusprechen, daß sie iin Namen ihrer obersten Behörden den jüngsten FricdcnSvorschlag annehmen und steif undfest halten wollen. Diese Erklärung soll dann an beide Städte übermittelt und crfolgloscnfallS die verlangteDeputation abgeschikt werden. Die V Orte sind hicmit einverstanden. Der französische Gesandte, dessen Rathdie unbcthciligtcn Orte nicht umgehen wollten, äußert, man müße vor Allem trachten, dem Frieden festen Be-stand und Dauer zu geben; die unter den Waffen stehenden Truppen sollen erst dann entlassen werden, wennallerorts die aufrührerischen Kundgebungen untcrdrükt seien. Darauf beschließen die neutralen Orte, morgenDeputat Burkhardt und Sckclmcistcr Gluß an die Generalität von Bern abzuordnen, um den Waffen-stillstand nachzusuchen. 4 August. (Die unbcthciligtcn Orte.) Da inzwischen Bürgermeister Eschcr vonZürich eingetroffen ist, wird von einem Schreiben an diesen Stand Umgang genommen und nur an Bernallein die schriftliche Erklärung der V Orte mit dem Gesuch übermittelt, seine Gesandten nunmehr nach Aarauabzusenden und einen Stillstand der Waffen anzuordnen. Die gedachte schriftliche Erklärung lautet: Diedermalen in Aarau befindlichen Gesandten von Luccrn, Uri, Schwyz, Untcrwalden und Zug erklären kraft derihnen von den höchsten Gewalten crthciltcn Vollmachten, daß Luccrn und Uri bei dem am 18. Juli mitZürich und Bern geschlossenen Frieden durchaus verbleiben, und daß die drei andern Stände Schwyz, Untcr-walden und Zug den gleichen Frieden in seinem ganzen Inhalt auch annehmen und sich für dessen Erfüllungverbindlich erklären. Die Gesandten von Appenzell und Biel beschweren sich über die durch diese lange Tag-lcistung ihnen erwachsenden Kosten; cS werden ihnen jedoch ernste Vorstellungen über das Unthunliche ihrerAbreise gemacht und diese Notiz auf ihr Begebren dem Abschied einverleibt. 5. August. (Die unbcthciligtcnOrte.) Mit Schreiben vom 4. August zeigt Bern an, daß seine frühem Gesandten nebst Vcnncr Frischingnächstens in Aarau eintreffen werden. Die Deputation zu dem Obcreommando der bcrnischen Armee hattelaut ihrem Bericht Erfolg, indem dasselbe erklärte, ohne weitem Befehl von Bern aus nichts Feindlichesmehr gegen die katholischen Orte vorzunehmen. Hievon wird dem französischen Gesandten, den V Ortenund den Gesandten von Zürich Kcnntniß gegeben, lcztcrn in der Zuversicht, daß nun auch Zürich sich zueinem Waffenstillstand herbeilasse. 6. August. (Die unbcthciligtcn Orte.) Nachdem auf Begehren von Zürich
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