1694
Mai bis August 1712,
Unheil zum Besten Aller abzuwenden vermögen. Dem französischen Gesandten wird hicvon Mitthcilunggemacht und angezeigt, daß die unbctheiligtcn Orte ihren Posten in Aarau noch beibehalten wollen. Den23. Juli ist dem Gesandten des AbtcS kurz vor seiner Abreise von Zürich und Bern die Erklärung zuge-gangen, sie vermögen aus seinen Eingaben, auch der leztcn vom 19. Juli, nicht zu entnehmen, daß er einenbilligen Frieden wünsche; dicö beweise auch seine vorhabende Abreise. Trozdcm erklären sie sich auch jczt nochzu den FricdenSuntcrhandlungcn bereit, wenn er zulängliche Vorschläge einreichen wolle. 24. Juli. (Zürichund Bern und die neutralen Orte.) Zürich und Bern ersuchen in schriftlicher Eingabe, im Namen ihrerStände folgende Eröffnung an Luccrn und Uri zu vermitteln: Sic seien der bestimmten Erwartung, daß beideOrte den Friedensvertrag genau beobachten und wider die eingegangene Neutralität nichts unternehmen odergeschehen lassen werden. Das feindliche Vorgehe» der luccrnischeu aufrührerischen Untcrthancn und der Länder -Schwyz, Untcrwaldcn und Zug nöthige Zürich und Bern, diese zu FricdcnSgcdankcn anzuhalten. Dabei habees nicht die Meinung, hierdurch Luccrn und Uri Verdrießlichkeiten zu bereiten, sondern vielmehr ihnen zurAufrcchthaltung der Ordnung und der Rcgicrungsgcwalt behilflich zu sein, bis ihre ungehorsamen Untcrthancnzu gebührendem Gehorsam zurükgcbracht seien. Die neutralen Orte wollen sich diesem Austrage nicht entziehenund beschließe», sofort durch einen Expressen die Gesandten von Luccrn und Uri, die sich wahrscheinlich nochin Münster befinden, zu einer Besprechung und Eröffnung des Gesuches auf morgen nach Rcinach einzuladen.Für den Fall, daß sie bereits von Münster verreist wären, werden dem Boten zwei Schreiben an dieseStände mitgegeben, worin sie um beförderliche Mitthcilung ihrer Rathschlüssc ersucht werden. 26. Juli. Diesandten von Zürich und Bern bringen vor, troz des eingegangenen Friedens, bei dem beide Stände unver-brüchlich zu bleiben gesinnt waren, seien Luccrn und Uri treulos von demselben abgewichen, wie sich diesdurch den gestrigen Angriff auf die bcrnischc Armee bei Vilmcrgcn, wo sie gleichwohl den Kürzen» gezogen,klar an den Tag gelegt haben. So gern Zürich und Bern vor Gott den Frieden und das alte Vertrauenin der Eidgenossenschaft »vicdcr hergestellt wünschen, stehe nun doch dahin, ob sie es nunmehr bei dem leztenVertrage bewenden lassen. Sckelmcistcr Steiger von Bern gibt gleichzeitig eine Zuschrift seiner Obern an dieunparteiischen Orte ein, deren vielfache Bemühungen für Beibehaltung des Friedens verdankt »Verden. Aufdas Vorgehen von Luccrn und Uri übergehend, sagt das Schreiben, die unverantwortliche Treulosigkeit undder Betrug, mit der sie zu Werk gegangen, als sie das besiegelte Fricdcnsinstrumcnt zu mehrerer Bekräftigungnoch an ihre obersten Behörden bringen wollten, werden nunmehr auch bekannt sein. Gleichen TagcS seienmehrere Kanonen sammt Munition öffentlich aus der Stadt Luccrn geführt worden, der Landsturm seiergangen und sogar unter Anführung des Staatshauptcs Schultheiß Schwytzcr und Anderer sei die schwachebcrnischc Abthcilung bei der Sinserbrükc mit großer Macht überfallen worden. Es »verde nun nach solchemunerhörten Wortbruch Bern nicht mehr zugemuthct werden können, sich auf irgend welche billige Abinachungci»einzulassen. Steiger bemerkt dazu, die StaatswciShcit lehre, sich im Frieden für den Krieg und im Krieg fürden Frieden vorzusehen, daher sei Bern auch jczt zu Unterhandlungen über einen Friedensschluß bereit. VonSolothurn »uid Frciburg erwarte es, daß sie neutral bleiben; überhaupt verlange cö die Gesinnungen allerunbctheiligtcn Orte zu vcrnchnicn, da Bern entschlösse»» sei, den Freunden Freund, den Feinden Feind zu sein.Im Abstand der zwei Stände wird vor Allem beschlossen, nicht auseinander zu gehen, sondern Alles aufzu-bieten, daß die Feindseligkeiten eingestellt und das gemeine Verderben abgewendet »verde. An die oberstenTruppcncommando von Zürich und Bern »verde» sofort Rcitcröbotcn abgeschikt mit den dringendsten Gesuchen,niit den» Blutvergießen einzuhalten, denen die Ausschüsse selbst sogleich nachfolgen, sobald sie freies Geleite