Druckschrift 
6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
Entstehung
Seite
1692
Einzelbild herunterladen
 

1692

Mai bis August 1712.

rcdigirt. Luccrn und Uri verlangen, daß der Stadt Bade» Rechte und Gerechtigkeiten im Vertrag vorbe-halte» werden; die zwei Städte wollen diese Stadt in Gnaden bedenken, dagegen willfahren sie dem Gesuch,daß in die Pfründen in Zurzach die Propstci, Dccanat und Custorei miteingeschlossen werden, begehren aberauch, daß der LandfricdcnSbricf von 1531 ausgeliefert werde. Die zwei katholischen Orte behalten die RechteDritter in allwcg vor, dicS soll im Vertrag klar ausgcdrükt sein. Die Gewährung einer allgemeinen Am-nestie wird abgelehnt. Auf den Antrag von Luccrn und Uri wird den drei mitbcthciligtcn Orten bis Mittwochden 20. Juli Frist gewährt, sich zu erklären, ob sie den Friedensvertrag in seinem Wortlaut eingehen wollenoder nicht. Erfolgt bis dahin keine Erklärung für die Annahme des Vertrags, wollen Zürich und Bern andenselben auch nicht mehr gebunden sein und freie Hand behalten, im Kriegsfall vcrlangcn sie von Luccrnund Uri Einhaltung voller Neutralität, eine Verlängerung der Frist auf acht Tage geben sie nicht zu. DieGesandten von Lucern und Uri schreiben dies den Ständen Schwyz, Untcrwalden und Zug zu und ermahnensie eindringlich, sich nicht zu sondern. 18. Juli. (Zürich, Bern, Lucern und Uri.) Lucern und Uri ver-langen nochmals, daß auch der Stadt Baden der nämlichc Schuz an Hab und Gut zugesichert werde, wieden übrigen Städten, Klöstern und Privaten. wird geantwortet, man werde Baden so milde behandeln,daß eS sich der nämlichen Gnaden erfreuen werde. Der Amnestie halber vergleichen sich die Parteien dahin,daß beiderseits die von der Amnestie Ausgeschlossenen innert vierzehn Tagen namhaft zu machen sind. DaLuccrn und Uri bezüglich der ihnen zugcmuthctcn Neutralität gegen Schwpz, Untcrwalden und Zug nichtseingehen wolle», indem sie ohne Instruction sind und es einfach den Obern anheimstellen, begnügen sich dieGesandten von Zürich und Bern, dies in einem Anhang des Vertrags unterhalb der Siegel und Unter-schriften zu berühren. (Die unbcthciligtcn Orte.) Nidwaldcn zeigt mit Schreiben vom 15. Juli an, daßcS die vorgeschlagenen Fricdcnsartikel ablehnen müsse, und die Sache dem hohen Himmel und dessen allge-waltiger Disposition einfach anheimgebe. Hiervon wird den Parteien Mittheilung gemacht. Der Läufer vonNidwaldcn wird mit einem Empfangschcin entlassen. (Zürich, Bern, Lucern und Uri, und die unbe-thciligtcn Orte.) Bürgermeister Eschcr zeigt an, daß der Friedensschluß zwischen den vier Orten nun unter-zeichnet sei, und dankt vorab den neutralen Orten für ihre unauSgescztcn Bemühungen. Der Friedensvertragwird darauf von Wort zu Wort verlesen, worauf die Gesandten insgemein dem allgütigen Gott für das soweit gebrachte Fricdenswerk den schuldigen Dank bezeugen und dessen Segen erbitten, daß er daS Vaterlandbis an das Ende der Welt im Frieden erhalte. Lucern erklärt, den Frieden dem Kriege vorzuziehen undlieber harte FriedenSbcdingungc» unter Wahrung der Rechte Dritter einzugehen, als das Blut vieler Un-schuldigen zu vergießen. Da aber die Aufstellung der Friedcnöartikcl mit etwelchcr Übereilung vor sichgegangen, könne leicht das Eine oder Andere vergessen worden sein, wie z. B. die Einverleibung der Ver-bündeten und Verlängerten in den Frieden. Die Gesandten von Zürich und Bern sind gleicher Ansicht undwünschen, daß lcztcrcs dem Vertrag noch beigefügt werde. Evangelisch GlarnS überläßt die Prüfung dcöVertrags seinen Obern, soweit diese darin berührt werden; ebenso katholisch Glarus. Freiburg behält sichseine Rechte auf den Auöbnrgcrn der Stadt Stein vor und bemerkt, daß es auch die Vertragsbestimmungenbezüglich des AbtcS, die ohne sein Vvrwisscn aufgenommen worden, nicht anerkenne. Auch Solothurn ver-langt, daß ihm gegenüber bezüglich des Verhältnisses zum Abt von St. Gallen kein Vorbehalt gemacht werde.20. Juli. (Die unbcthciligtcn Orte.) Der französische Ambassador wünscht sehr, daß zwischen Zürich undBern und den drei Orten Schwpz, Untcrwalden und Zug ein Frieden zustande komme. Da einige Vorgeseztedieser Länder wirklich zur Annahme der bekannten FriedenSvorschlägc geneigt wären, aber durch innere Aus-