Mai bis August 1712,
1691
Andermatt seines Amtcö cntsezt, dem Rathe bei Todesstrafe verboten, sich wieder zu versammeln, die FrciheitS-fahnc aufgcstckt und die Leitung der Geschäfte einem KricgSrath bestehend in neun aufrührerischen Personellübertragen. Es wird daher wegen dieses bedenklichen Vorgehens unter dem Rainen sämmtlichcr anwesenderGesandten ein eindringliches Mahnschreiben an Zug überlassen, um es so rasch als möglich von diesem ver-derblichen Wege zurükzuführcn. 14. Juli. (Die unbcthciligten Orte.) Schultheiß und Rath von Bernerklären mit Schreiben vom 12. Juli zu Gefallen der unbcthciligten Orte und aus besonderer Rüksicht aufden französischen Gesandten ihre Zustimmung zu dem Friedcnsprojcct. Obwaldcn dagegen schreibt unter dem10. Juli, es könne die Fricdcnsvorschlägc nicht annehmen und wolle lieber erwarten, was der gerechte Gottüber es verhängen werde. Den Gesandten von Luccrn und Uri, die wieder cingctroffcn sind, wird von dernunmehr erfolgten Genehmigung der Fricdcnsvorschlägc in Zürich und Bern Mitthcilung gemacht. Sicerklären, daß ihre Obern mildere FricdenSbedingungcn gehofft hätten. Die katholischen Gesandten hätten sichlcztcn Sonntag in Luccrn über die Vorschläge lind namentlich auch über die Thcilung der Frciämtcr bcrathcn,und Schwpz, Untcrwaldcn und Zug wären dann zu abermaliger Berichterstattung nach Hause verreist. IhreAnkunft oder schriftliche Berichte stünden daher erst in einem oder zwei Tagen zu erwarten. Luccrn lind Uriglauben, man solle zuwarten und nicht ungeduldig werden; sie ihrerseits haben den Entwurf ebenfalls gut-geheißen, so sehr sie die Abänderung dcö einen und andern Punktes jczt noch wünschen möchten; ihre völligeErklärung wollen sie aber erst nach Ankunft der übrigen mitbethciligtcn Orte eröffnen. Dies wird den zweiStänden angezeigt. 16. Juli. (Die unbctheiligtcn Orte.) Zürich und Bern, mit diesem Verzug nicht zu-frieden, verlangen, daß Luccrn und Uri sich für ihre Orte erklären sollen; dieses Drängen wird von diesenübel empfunden, da sie bereits eröffnet hatten, zum Abschluß dcö Friedens auf Grundlage des Entwurfs in-struirt zu sein. Zürich und Bern verlangen darauf, die Fricdcnsvorschlägc vorläufig durch die früher» Aus-schüsse iil VcrtragSform zu bringen, fügen sich aber auf die Zusage von Luccrn und Uri, bis morgen zuzuwarten,wo lcztcrc, die immer noch auf die Ankunft der übrigen drei Orte hoffen, in die Sache eintreten wollen.17. Juli. (Zürich, Bern, Luccrn und Uri.) Als Ausschüsse treten Statthalter Ulrich, Rathshcrr Tscharncr,Oberst Amrhyn und alt-Landammann Püntincr zusammen. Lucern und Uri hätten die Anwesenheit sämmt-lichcr beteiligter Orte gewünscht; sie selbst aber seien seit dem 12. -Juli ohne alle Nachricht von Schwyz,Untcrwaldcn und Zug, die jedoch, so hart die Friedcnsbcdingungcn seien, sich wohl auch FricdcnSgc-dankcn zuwenden werden. Luccrn und Uri handeln daher nur im Namen dieser Stände und erklären sichbereit, in die Berathung dcö Friedensvertrages einzutreten unter dem Vorbehalt, daß den Gesandten derübrigen drei Orte ihr eigenes Handeln nach ihren Instructionen gewahrt sei. Da Luccrn und Uri gleich andem Eingang deS von den zwei Ständen entworfenen Fricdcnstractatcö Anstand nehmen, wird ihnen derselbezur nöthigen Prüfung und Abwägung abschriftlich mitgcthcilt. Da die Herausgabe des Landfriedens von1531 im erstem Projcct nicht gefordert war, sind sie hierüber nicht instruirt und ersuchen Zürich und Bern,voir dieser weitem Forderung abzustehen, da die Ungültigcrklämng genügend sei. Auf die Frage, wasgeschehen werde, wenn die drei mitbcthciligten Orte den Frieden nicht annehmen, erklären Zürich und Bernrundweg, daß ihnen nichts Anderes bevorstehe, als der Krieg oder der Frieden, wobei sich Luccrn und Urineutral zu halten hätten. Dcö Nachmittags versammeln sich die sämnitlichcn Gesandten der vier Orte. Zürichund Bern finden unnöthig, sich weitläufig über die Wohlthat des Friedens lind das Ucbel deS Krieges zuergehen, sondern halten für angezeigt, zum Werk zu schreiten und den Fricdensgott um Segnung der Arbeitzu bitten. Darauf wird der FricdcnScntwurf verlesen, einzelne Punkte werden abgeändert, andere besser