Mai bis August 1712.
1687
bisherigen alten und neuen Mißbrauche und Beschwerden vorzunehmen und sie richtig zu stellen, zu welchemEnde sie cineu Ausschuß zu mündlichen Verhandlungen im Sinne dcS Vorschlags von Zürich und Bern zubezeichnen bereit sind. Was Toggenburg betrifft, erklären die vier Orte, sich der Mediation in dieser Angelegenheitnicht mehr annehmen zu wollen. Endlich sind sie der Hoffnung, daß beide Stände einer vorbehaltlosenallseitigen Amnestie nicht zuwider sein werden. Für diese Vorschläge inögemcin wird die obrigkeitliche Ge-nehmigung vorbehalten. Die Gesandten von Zürich und Bern geben mit einigem Widerstreben zu denangedeuteten mündlichen Verhandlungen ihre Zustimmung. 2. Juli. (Die Ausschüsse beider Parteien.) DieAusschüsse der Parteien, nämlich Statthalter Johann Jakob Ulrich und RathShcrr Abraham Tscharncr fürZürich und Bern und Oberst Karl Anton Amrhyn und alt-Landammann Joseph Anton Püntincr im Namender V Orte, treten zum ersten Mal im Rathhaus zur Bcrathung der von Zürich und Bern angeregtenVorschläge über die künftige Verwaltung der gemeinen Vogtcicn und Abstellung der bisherigen Klagen undAnstände zusammen. DaS Memorial von, 3t). Juni wird von Punkt zu Punkt verlesen und berathcn.3. Juli. (Die Ausschüsse der Parteien.) Die Bcrathung der Rcformvorschlägc wird fortgcsezt; den beider-seitigen Protokollführern wird befohlen, zusammcnzusizcn und die bisherigen Verhandlungen zu Papier zubringen, während die Ausschüsse über die Diffcrcnzpunkte betreffend Vcrthcilung der Kirchcngütcr, AufhebungdeS rhcinthalischcn LandmandatcS, Herausgabe dcS Landfriedens von 1531, über die Bestellung der Ämterund die Cvllaturcn ihren Auftraggebern Bericht erstatten werden. Die zwei Städte wären ebenfalls instruirt,Bestimmungen über Behandlung der Verbrecher, über das Schmüzcn und Schmähen in Rcligionssachcn unddie Rechtspflege in Erb- und Concurösachcn in das zu gcwärtigcndc FricdcnSinstrumcnt aufzunehmen. DieProtokollführer werden beauftragt, auch diese Punkte in Schrift zu sezcn. — (Die unbethciligten Orte.) VomFürsten von St. Gallen ist folgende Erklärung auf die Eingaben der zwei Städte vom 17. 23. und 25.Juni bezüglich des Toggcnburgs und der st. gallischen Lande zu Händen der zwei Städte eingegangen: Ernehme an, die zwei Stände haben in dem dritten Punkte ihrer Forderungen nichts Anderes sagen wolle»,als daß Toggcnburg durch gütlichen Vertrag in einer beide Thcilc befriedigenden Weise wiederhergestellt werde.Da der Abt ohne kaiserliches Vorwisscn sonst nichts thun könne, sei er der Wiederaufnahme der ohne seinegeringste Schuld abgebrochenen Mediation nicht entgegen, sofern beide Stände zuvor ihre Truppen zurükzichcnund ihm das Weggenommene zurükstcllcn. Darauf antworten Zürich und Bern unterm 4. Juli, der Abtsolle sich über die Punkte 3 und 4 näher aussprechen. Doch dieser entgegnet, er könne aus vielfachen Gründenzu keiner nähern Erklärung schreiten und erwarte vielmehr die Gegenerklärung der zwei Stände über denRükzug ihrer Truppen und Restitutwn dcS von ihnen beseztcn Landes, woraufhin er dann Alles thun wolle,waS zu einem dauerhaften Frieden dienen könne. Darauf schreiben Zürich und Bern den 5. Juli zurük, cSfehle dem Abt die Gesinnung einen Frieden einzugehen und er scze ihre eigene Friedensliebe außer Acht,weshalb sie cS lediglich beider gestrigen Erklärung bewenden lassen. 4. Juli. (Die Ausschüsse der Parteien.)Es werden die Protokolle der bisherigen Verhandlungen über die VcrwaltungSrcformcn in den gemeine»Vogtcicn verglichen und die streitigen Punkte ausgeschieden. Sämmtlichc Bestimmungen konfessioneller Naturbeziehen sich nur auf diejenigen Herrschaften, in welchen beide Religionen vertreten sind. Was die zuvcrthcilcndcn Kirchcngütcr betrifft, verlangen die V Orte, daß jeder Konfession so viel zugcschicden werde, alssie vorher genossen hatte; sie haben die Befürchtung, daß bei einer Theilung da und dort die Katholischenverkürzt würden. Beanstandet von den katholischen Orten wird auch der Artikel betreffend die Eollaturen;doch beharren beide Stände darauf, um so mehr als den katholische« Orten die Pfründen in Zurzach überlassen