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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1684
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Mai bis August 1712,

mchr innehabe, hätte er geglaubt, die beiden Stände würden sich vorerst erklären, ob sie daS Weggenommeneznrükgcbcn wollen oder nicht. Es wird übrigens diese Entgegnung den 26. Juni auch schriftlich eingereichtund dabei ausgeführt, es wäre besser, in den Unterhandlungen über den Frieden fortzufahren, statt den Eingangnäherer Instructionen von Seite des Abtes abzuwarten; die V Orte beharren bei ihren Eröffnungen; derfürstliche Kanzler aber sagt, es sei doch selbstverständlich, daß er, bevor er auf die Präpositionen eintretenkönne, zuvor die Entschlüsse seines Herrn kennen müsse. 27. Juni. (Die unbethciligten Orte.) Auf dieseEingabe entgegnen die Gesandten von Zürich und Bern, sie wollen die Unterhandlungen fortsezen, sofern diekatholischen Orte erklären, im Falle die Beilegung des Streites mit dem Abte erfolglos bliebe, sich desselbenkünftighin gänzlich zu einschlagen. Im Weitem proponiren sie, daß ihnen die ganze Grafschaft Baden samnitund sonders ohne jeden Vorbehalt abgetreten werde, wogegen die freie Rcligionsübung und Habe und Gutder Klöster und Gcrichtöhcrrcn u. s. w. garantirt werden. Ucbcrdics begnügen sich beide Stände mit einemThcil der Freiämtcr insoweit, daß sie dafür anderweitig gebührend entschädigt werden. Die Theilung derübrigen gemeinen Vogteicn betreffend erwarten sie genehmere Vorschläge, ansonst sie bei ihrer ersten Erklärungverbleiben, nämlich Thurgau und Rhcinthal wieder zurükzucrftatten mit dem Vorbehalt, daß alle bisherigenAnstände seit 1K56 abgethan und volle Religionsfreiheit in allen Herrschaften Plaz greife. Des ToggcnburgShalber bleibt cS bei der Erklärung vom 17. Juni. Was endlich die Kosten betrifft, soweit sie an de» VOrten gefordert werden, wollen die zwei Städte sich dabei dcrmasscn benehmen, daß jene ihre frcundeidgenössischcGesinnung bcstcrmasscn wahrnehmen können. 28. Juni. (Die neutralen Orte.) Die Gesandten von Zürichund Bern tragen vor, nach ihrem Dafürhalten suchen die katholischen Orte die Unterhandlungen troz derbevorstehenden Ernte in die Länge zu ziehen und legen damit wenig Neigung zu einem Friedensschluß anden Tag. Sic ersuchen laut spcciellcm Befehl ihrer Ober» den katholischen Orten beizubringen, von unnöthigcnUmschweifen und Uebcrfragcn abzustehen und dagegen die Hauptsache zu beschleunigen, damit sie, die Gesandtedes Friedens seien, sich darnach einrichten können. Dabei rügen sie abermals die gestrige Antwort dcSGesandten des Abtes, als mangle ihm die nähere Instruction. Dieses Vorbringen wird den V Orten zurKcnntniß gebracht, die der Erwägung der unbethciligten Orte anheimgeben, ob sie denn bei dieser Sachlageein MchrcrcS zu thun im Staude gewesen seien. Zum Beweis dafür, daß ihnen die Sache sehr am Herzenliege, ersuchen sie, Zürich und Bern zu einer gemeinsamen Session und mündlichen Besprechung der Angelegenheiteinzuladen; gleichzeitig legen sie folgende Erwiederung auf die gestrige gegnerische Eingabe ein: Eine weitereAuslassung sei nicht wohl mehr möglich, wofern sie nicht näher berichtet wären, worin die Anstände in dengemeinen Vogteicn bestehen und die Regierung derselbe» verbessert werden solle. Auch der Kosten halbererwarte man, daß sie beidseitig wcttgcschlagcn werden. Der fürstliche Kanzler bemerkt überdies, er sei bereitsvierzehn Tage in Aarall anwesend gewesen, ohne daß man ihm bestimmte Anträge gestellt hätte. Dem entgegenbemerken die Gesandten von Zürich und Bern, die Nothwcndigkcit so vieler Erläutcrungsbcgehrcn unter Bei-scitclassung der Hauptsache sei ihnen unbegreiflich. Die V Orte sollen sich erklären, ob sie die GrafschaftBaden und einen Thcil der Freiämtcr abtreten wollen oder nicht. Eine gemeinsame Session wird abgelehnt,da die Hauptpunkte doch auf dem schriftlichen Weg behandelt werden müssen. Die Anstände in den Vogteicnseit 165k seien genugsam bekannt; daS Begehren gehe dahin, daß in Religionssachcn Freiheit gewährt undin der Regierung der Vogteicn die Stimmenmehrheit nicht mchr entscheidend sei. 29. Juni. Die katholischenOrte lassen sich in Folge der gestrigen Äußerungen der zwei Stände unter RatificationSvorbehalt zu folgendennäher» Erklärungen herbei: Sie acceptircn die Abtretung der ganzen Grafschaft Baden unter Vorbehalt der