Mai biS August 1712.
1681
Freiämtcr, dcr Grafschaft Baden sammt den eroberten Städten Baden, Mellingen, Brcmgartcn, Kaiscrstuhlund Klingnau, ferner dcr Vogtcien Thurgau und Rhcinthal, soweit die fünf Orte hiczu berechtigt sind,unter dem einzigen Vorbehalt dcr freien Ausübung dcr katholischen Religion. 2. Auö altcidgcnössischcr Liebetreten sie von diesem redlichen Bcsizthum zu gemeinsamer Beherrschung mit den V Orten Thurgau und Rhcin-thal wieder ab, sofern alle seit 1656 in Frage gekommenen Beschwerden und Anstände hier wie in allenübrigen gemeinen Vogtcien nach den Grundsäzcn dcr Parität und der Religionsfreiheit endgültig abgcthanwerden, und ein Landfrieden errichtet werde, unter dem das Vaterland zur dauernden Ruhe gelangen könne.3. Die Sicherung und Bestätigung der leiblichen und geistlichen Freiheiten dcS ToggcnburgS, wie sie seit 1707genossen wurden, unter dem nähern Schuzc dcr beiden Stände, oder aber die Abtretung dieses Landes durchden Abt gegen Ersaz eines billigen Kaufschillings. 4. Die Ucbcrnahmc dcr seitherigen und noch fortlaufendengroßen Kosten durch die V Orte und den Abt in dcr Meinung, daß wenn dem Abte wenig oder viel seinereroberten Lande zurükgcgcbcn werden möchte, in diesem Gebiete dcr Landfrieden und die Religionsfreiheit imnämlichen Maße zur Geltung kommen solle», wie in den gemeinen Vogtcien. Die V Orte finden diese Prä-zisionen allznschwcr und stellen an die unparteiischen Orte abermals die Bitte, möglichere Mittel ausfindigzu machen und vorzuschlagen; bei den gegenwärtigen Instructionen können sie darüber keinen Beschluß fassenund müssen daher neuerdings an ihre Obrigkeiten gelangen. 19. Juni. (Die unbcthciligtcn Orte.) Auf dasgestrige Ansuchen wird den V Orten angcrathcn, sich entweder dircct auf die vier Begehren einzulassen, oderaber an die zwei Städte zu gelangen, daß sie ihre schweren Forderungen möglichst mildern. Ein Eingreifendcr unbcthciligtcn Orte in die Sache selbst wird nicht für ersprießlich erachtet. Daraufhin lassen sich dieV Orte schriftlich also vernehmen: Nach reiflicher Ucbcrlcgung finden sie die an sie gestellten Forderungen zuschwer und sich nicht im Stande, darüber schlüssig zu werden. Daher dringen sie abermals in die unpar-teiischen Orte, ihnen hierin mit Hilfe und Rath an die Hand zu gehen. Diese Antwort wird dcr Gegen-partei übermittelt und bei diesem Anlaß auch des Vorschlags dcS französischen Gesandten betreffend dieAusscheidung der gemeinen Vogtcien erwähnt. 20. Juni. (Die unbcthciligtcn Orte.) Laut Bericht dcSAusschusses wollen sich die zwei Städte mit dcr Antwort dcr V katholischen Orte nicht begnügen und ver-langen vielmehr, daß sich diese klar und näher über jeden einzelnen Punkt aussprechen. Ucbcr den Vorschlagdes französischen Gesandten betreffend Theilung dcr gemeinen Vogtcien haben sie sich gar nicht ausgesprochen.DicS hat zur Folge, daß die V Orte sich endlich zu folgender Erklärung herbeilassen: In Bezug auf denersten und zweiten Punkt bestreiten sie, die Urheber und Anfänger dcr Kricgsbcwaffnung zu sein; sie stehenlediglich in defensiver Stellung und hätten in den gemeinen Vogtcien nichts unternommen, wozu sie nichtberechtigt waren, so daß besonders schwer falle, ihre Rechte auf Baden und die Freiämtcr abzutreten. Da-gegen erklären sie sich zur Theilung dcr Vogtcien bereit. Dcr Kosten halber glauben sie sich eher berechtigt,solche zu fordern als zu bezahlen. Was Toggcnburg betrifft, so überlassen Lnccrn, Uri, Untcrwaldcn undZug cS denjenigen, die Rechte darauf haben möge», sich darüber zu erklären. Die zwei Städte entgegnendarauf, in dieser Antwort liege ein Abgehen von dcr bereits gegebenen Erklärung, daß die V Orte Etwasabtreten wollen, und von dcr vereinbarten Basis dcr Unterhandlungen. Wenn nicht bis morgen eine ent-sprechendere Erklärung erfolge, behalten sie sich weitere Maßnahmen vor. 21. Juni. (Die unbethciligtcnOrte.) Dcr französische Gesandte schlägt seinerseits vor, bei erfolgender Theilung dcr Vogtcien jeder ParteiTrcffniß als volles Eigenthum zu überlassen, unnachthcilig der Religion und DrittmannSrcchtcn; dadurchwürde die Zwietracht iu ihrer Wurzel gctödtet. Immerhin sollte nach seiner Ansicht auch in diesem Fall den
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