1680
Mai bis August 171Z.
hicrübcr auf erhaltenen Bericht, diese Forderung und naincntlich eine Abtretung ihrer Bogteicn falle ihnenallzu schwer; sie ersuchen die unbeteiligten Stände sich in's Mittel zu schlagen und andere Wege einerVereinbarung ausfindig zu machen. Der Ausschuß der leztcrn verspricht dieses der Gegenpartei zuhinterbringen, er könne nicht untersuchen, wie weit die Forderungen gerecht seien; den unparteiischen Ortenwerde der Vorschlag neuer Wege vielleicht bedenklich vorkommen; die Lage sei so gefährlich, daß die katholischenOrte, wenn auch nicht ausdrüklich, so doch stillschweigend sich auf die Abtretung eines Thcils von dem vonZürich und Bern eroberten Gebiete einlassen müssen, worauf sie sich verlauten lassen, man hätte nie gesagt,daß man gar nichts fahren lassen würde. Im lcztern Sinne rcferirt darauf der Ausschuß vor gemeinerSession der unbcthciligtcn Orte, die aber Bedenken trägt, diese unbestimmte Antwort den beiden Ständen zuhinterbringen und daher nochmals von den beteiligten Orten noch eine bestimmtere Erklärung verlangt. Dieseaber begehren Rath und Vorschläge von andern Mitteln, worauf ihnen proponirt wird, zu erklären, sie seienbereit, mit beiden Ständen über ihre Forderungen in billige Unterhandlung zu treten. Inzwischen wird denGesandten von Zürich und Bern vcrdeutet, die Aeußcrungen der beteiligten katholischen Orte lassen etwelcheNachgiebigkeit erwarten; da man sie zu wenig positiv befunden habe, werde man sie zu einer deutlichenErklärung veranlassen, wofür beide Parteien auf den andern Tag auf dem Rathhauö zu erscheinen eingeladenwerden. 17. Juni. (Die unbetheiligten Orte.) Die heutige Erklärung der bethciligtcn katholischen Ortegeht dahin, sie seien Willens, sich über die an sie gestellten Propositioncn in billige Unterhandlungen einzu-lassen. Zürich und Bern lassen sich diesen Weg der Verhandlungen gefallen und bezeichnen als Gegenstandder Erörterungen folgende Punkte: Uebcrlassung alles dessen was sie eroberten, von dem sie nur des Friedenswegen einen Thcil zurükgcbcn werden; Feststellung der Bedingungen, unter denen das zurükgegebene Gebietgemeinsam regiert und verwaltet werden soll; Regelung der Kriegslasten und Erledigung dcS Toggcnburgcr-streitcS. Diese Begehren werden den V Orten durch den gewohnten Ausschuß unterbreitet. Diese verlangenaber genauere Angaben dessen, was Zürich und Bern für sich allein in Anspruch nehmen wollen, welcheihnen sodann auch in schriftlicher Form zugesagt werden. 18. Juni. (Die unbetheiligten Orte.) AufgestelltesAnsuchen von Schultheiß und Rath der Stadt Baden wird die bedrängte Lage dieser Stadt den Gesandtenvon Zürich und Bern bestens empfohlen. Der französische Gesandte, der die unbcthciligtcn Orte zu sich rufenließ, macht mit „sondercr Zierlichkeit" ernste Vorstellungen, daß die vier Forderungen der zwei Städte nichtdie rechten Wege und Mittel seien, die Eidgenossen zu versöhnen, sondern eher zu Rcvanchcgcdankcn Anlaßgeben müssen. Er schlägt daher eine Vcrthcilung der gemeinen Vogtcicn, in denen hier die Katholischen,dort die Protestanten überwiegen, vor, immerhin jedoch unter Einräumung eines Vorthcils an die zwei Städte.Sodann wünscht er die Verwendung der unbcthciligtcn Orte dafür, daß Landschrcibcr Schindler, der die diekatholischen Stände allein bcschlagcndcn Schriften der Kanzlei Baden nach Waldshut in Sicherheit gebracht,der deshalb über ihn verhängten harten Haft entlassen werde, da diesfalls kein Verschulden auf ihm liege.Endlich beschwert sich der Botschafter über die Beanstandung und in einem Falle über die Eröffnung seinernach Italien gehenden Briefschaften durch die „Sarona" in Lauis und die Öffnung des BricfpakctS in Zofingcnund droht mit Repressalien, nämlich mit Sperre der Bricfpost aus Frankreich. Die unbetheiligten Orte findenden Vorschlag wegen den Vogtcicn crwägcnswcrth, wollen aber vorher die Eröffnungen der V Orte über dievier Begehren von Zürich und Bern abwarten. Die beiden andern Punkte dagegen werden durch einenAusschuß den Gesandten von Zürich und Bern eröffnet. Die nähern Erklärungen der zwei Städte, die nunschriftlich eingereicht werden, stellen folgende Zumuthungcn ap die V Orte: 1. Die gänzliche Ucberlassung der