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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1679
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Mai bis August 1712.

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Entschließung. Wollen die katholischen Orte das Anerbieten, einen Thcil des eroberten Landes zurükzugeben, nichtannehmen, so wollen sie daran auch nicht gebunden sein. Diese Eröffnungen werden insgemein für so wichtigbefunden, daß sie gleichen Abends noch durch sämmtliche vier Dcputirtc de» katholischen bcthciligtcn Orten vorge-tragen werden. 1 l). I u n i. (Die bcthciligten katholischen Orte.) Die ungemeine Wichtigkeit der lcztcn Erklärungender beiden Stände veranlaßt die V Orte, die Ansichten des französischen Gesandten hierüber einzuholen. (Die un-parteiischen Orte.) Im Namen der bethciligtcn Orte tragen Rathshcrr Ainrhyn, Bcßler, Schorno und SckelmcistrrMüller folgende Gegenrede vor: Die Behauptung, daß Zürich und Bern durch die katholischen Orte zu den Waffengedrängt worden, sei nicht wahr; sie seien abgeordnet worden, den Frieden und die Ruhe des LanvcS befördernzu helfen und seien hiezu bereit. Es bedürfe keiner Beweise, daß sie nicht die Angreifer seien. Zürich undBern seien ausgezogen der Toggcnburger wegen, die sie gar nichts angingen und hätten dabei auf ihrenHin- und Hcrmärschen selbst die Grenzen der katholischen Orte überschritten. Das Manifest sei erst erschienen,als der Zug nach Toggcnburg ausgeführt war; warum habe man bei der außerordentlichen Tagsazung imApril all' das verschwiegen? Man könne doch den katholischen Orten nicht zumuthcn, sich gegen ihr Gewissenfür schuldig zu erklären, oder von dem eidgenössischen Recht abzustehen. Wenn die zwei Stände den Entscheidnicht den unbcthciligten Orten überlassen wollen, so soll man ihn den unparteiischen verbündeten Fürsten über-geben. Die Zumuthung, den zwei Ständen irgend welches Recht ans die gemeinen Vogtcicn abzutreten, seischwer, nicht minder die Kostcnfordcrung; übrigens sollten Zürich und Bern wissen, daß die katholischenGesandten zu einer solchen Abtretung nicht ermächtigt wären und nur über den Streit im Toggcnburg instruirtsind und an dem Wort festhalten, das Zürich und Bern dem französischen Botschafter gegeben. Die unparteiischenOrte werden ersucht, von Zürich und Bern eine nähere schriftliche Erklärung zu fordern, wie es mit ihrerForderung betreffend die gemeinen Vogtcien gemeint sei und was sie bcansprcchcn, damit hierauf geantwortetund nötigenfalls Instruction eingeholt werden könne. Schwyz für sich allein wciöt noch auf den in denBünden vorgesehenen Ncchtsgang hin. Zug bemerkt, es stehe fest, daß Zürich schon am 17. April eineBesazung nach Kappel gelegt und die Grenzen mit Wachten versehen habe, worauf sie erst den 21. oder 22.April Gegcnmaßrcgcln trafen. Schließlich wird betont, wenn man die Bünde nicht mehr beachten wolle, seiAlles dem Zerfall anheimgegeben. Diese Antwort wird Zürich und Bern wieder mitgcthrilt; die Entgegnungderselben, die noch gleichen AbcndS den bcthciligtcn katholischen Orten zur Kcnntniß gebracht wird, geht dahin:Der Abt von St. Gallen sei der erste Urheber des ganzen Spiels, wider dessen Verhalten sie achtzehnBcschwcrdcpunktc anführen können. Von der von ihnen an, 17. April nach Kappcl gelegten Besazung ver-lohne cS sich nicht der Mühe zu reden. Luccrn sei schon vorher in Kriegsbereitschaft gcwdscn. Von demeidgenössischen Rechte rede man jczt nicht; man verwundere sich, daß die bctheiligtcn katholischen Orte sich überdas Anerbieten, einen Theil der Eroberung zurükzugeben, nicht aussprechen. Sic verlangen, daß die Haupt-frage vor Allem mit Ja oder Nein beantwortet werde, erst nachher wollen sie sich schriftlich einlassen. Dadie katholischen Orte hiezu nicht instruirt sind, wird ihnen Frist gegeben bis zum 15. Juni, je einen ihrerGesandten zur Einholung näherer Befehle an die Obrigkeiten zu schiken. 1k. Juni. (Die unbcthciligtenOrte.) Die de» katholischen bcthciligtcn Orten zugegangenen Weisungen gehen dahin, man wolle aufrichtigzu einem billigen Friedensschluß Hand bieten und erwarte, daß die Liebe und Einigkeit der Eidgenossen nochnicht erloschen und daß Zürich und Bern von gleicher Gesinnung beseelt seien. Mit diesen allgemeinenErklärungen befriedigen sich aber die zwei Städte nicht und verlangen abermals und zwar noch gleiche» Tageseine bestimmte Antwort auf ihre erste Proposition. Die katholischen bcthciligtcn Orte hinwieder äußern sich