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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1676
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Mai bis August 1712.

empfohlen. 3. Juni. (Sämmtliche katholische Orte.) Die unbeteiligten Orte haben folgenden Vorschlagan Zürich und Bern gestellt: 1. daß beiderseits die Waffen niedergelegt, oder wenn dies nicht erreichbar sei,wenigstens ein Waffenstillstand gemacht werde; 2. daß die Confcrcnz nicht an zwei verschiedenen Orten, wiedies gegenwärtig zum großen Nachthcil und Unkommlichkcit der Fall sei. sondern an Einer Malstüttc, entwederaus Rüksicht auf den franösischcn Botschafter in Solothurn oder in Aarau verpflegen werde; 3. daß für denVerkehr der Gesandten mit ihren Obrigkeiten durchaus freier Paß gegeben werde; 4. daß dem Abt von St.Gallen freies Geleite gewährt werde. Diese Vorschläge sollen den zwei Städten durch die evangelischen und denbcthciligtcn katholischen Orten durch die katholischen Gesandten der unbcthciligtcn Orte übcrbracht werden.(Sämmtliche unbcthciligtc Orte.) Den evangelischen Gesandten der unbethciligten Stände wurde von Zürichund Bern folgende Antwort zu Thcil: Von der gänzlichen Niederlegung der Waffen könne keine Rede sein;der Vorschlag eines Waffenstillstandes wolle man an die Obern bringen, sobald den beiden Orten vorläufigSichcrstcllung für die Kosten gegeben werde. Gegen die Verlegung der Tagsazung nach Aarau haben ficnichts einzuwenden; ebenso wenig gegen den freien Durchpaß der Boten, sofern diese mit der Standcsfarbeoder Gcleitsbriefcn ihrer Obrigkeiten angcthan seien und nur die amtliche Korrespondenz vermitteln. WennZürich und Bern hierin je etwas Unbclicbigcs gcthan, seien sie durch Vorgänge anderer Stände hiczu veranlaßtworden, so besonders zur Paßspcrrc für trokcnc und naße Früchte durch Solothurn, das Bern den Durchgangdes Heues verweigert hatte. Dem Gesandten des AbteS wäre das sichere Geleite schon längst gegebenworden, wen» er dasselbe nachgesucht hätte. Die bctheiligten katholischen Orte gaben auf die Vorschlägefolgende Antwort: Sic verlangen gänzliche Nicdcrlcgung der Waffen während der Unterhandlungen und wenndiese erfolglos bleiben, noch weitere vierzehn Tage darüber hinaus. Zu einer Verlegung der Tagsazung nachAarau können sie sich auch verstehen, nur müssen einige Orte noch nähere Instruction hicfür einholen. Inden übrigen zwei Punkten sind sie einer Meinung mit Zürich und Bern. Die unbcthciligtcn Orte finden dieForderung der zwei Städte betreffend die Sichcrstcllung für die Kosten zu exorbitant und daher für angemessen,einstweilen den bcthciligtcn katholischen Orten hicvon nichts zu eröffnen, sondern mittlerweile darauf bedachtzu sein, Zürich und Bern auf mildere Gedanken zu bringen. Da aber an lcztere eine Antwort gegebenwerden muß, erhalten die übrigen katholischen Gesandten den Auftrag, sie anzufragen, ob sie auf einen Waffen-stillstand und Aarau als Malstätte eingehen können oder nicht. 4. Juni. (Sämmtliche Orte.) Nachdemvon den unbcthciligtcn Orten in Aarburg der Bericht eingelangt ist,, daß Zürich und Bern unter allen Um-ständen nur dann auf einen Waffenstillstand eintreten wollen, wenn sie für die Kosten sichergestellt seien,haben die katholischen unbcthciligtcn Orte keinen Grund mehr, dieses Begehren den bcthciligtcn Ständen längervorzuenthalten. Bevor man allerseits auf eine Beschlußfassung über diese unbillige Forderung eintritt, willman hierüber den Rath des französischen Gesandten vernehmen. Dieser äußert sich dahin, die unbcthciligtcnOrte sollen vorerst eine nähere Erklärung verlangen; wenn cS die Meinung habe, der Abt solle die Kostenbezahlen, so werde cS dessen Sache sein, hierüber sich auszusprechen; wolle man aber die Abtragung der Kostenden bcthciligtcn katholischen Orten zumuthcn, so sei zu untersuchen, ob sie oder die beiden Städte dieselbenverursacht haben. Man könnte wohl auch an beide Stände die Frage stellen, warum sie sich dermasscn indie Sache gemischt und sich ihrer mit so großer Macht angenommen haben; cS hätte auch ein zürcherischesCorps von 4 bis 61)0 Mann zur Aufrcchthaltung der vermeintlichen Rechte im Toggcnburg ausgereicht, ohnedaß auch Bern zu den Waffen gegriffen hätte; daher seien diejenigen, die zuerst ausgezogen, die Verursachedieser Kosten. Jni Übrigen räth der Botschafter den bcthciligtcn Orten, für Aarau als gemeinsame Malstättc