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Mai 1712.
wird. Hicdurch wird ermöglicht, daß die Hilfstruppen des Bischofs von Basel für Lucern verfügbar werden;sie haben ihren Weg dorthin durch die Klus nach Solvthurn und über St. Urban zu nehmen, nicht wiefrüher vereinbart wurde, über Ölten und Surfte, da dieser Paß vou Bern genau beobachtet und mit Truppenbcsczt ist. Im Übrigen, namentlich was die Wahrzeichen und den Correspondcnzwcg betrifft, bleiben die früher»Verabschiedungen maßgebend.
Das Gutachten der Kriegsräthe ist in der 1708 zwischen den drei katholischen Städten vereinbartenGeheim- oder Zahlcnschrift abgefaßt. Das Original des Kantonsarchivs Freiburg trägt die Überschrift-Xoäns lit« nvv xlaclio solvitur. Die einzelnen Buchstaben des Alphabets werden durch Zahlen ausgedrükt, soist a^ llt oder 132, b- 112 oder 133, m - 100 oder 143. Daneben werden eine Reihe der gebräuch-lichsten Worte ebenfalls durch je eine Zahl dargestellt, so bedeutet z. B. 22k Armee, 212 angreifen, 24bBefehl, 11K7 Frciburg, 1175 Lucern, 1295 Saanen, u. s. w. Endlich bilden andere Zahlen wieder nurSilben von Worten, z. B. 1951 ba, 1052 be, 1053 bi, 1054 bo, 1055 bu, u. s. f. Die Zahlen 1—99,181—189, 2K1—2K9, 341—349 und 411—419 dienen nur dazu, die Enträthftluug der Geheimschrift zuerschwere», da sie gar nichts ausdrüken.
746.
Consercnz der beiden Kriegsräthe von Pfäffikon nnd Zng.
Finstersee. !7l2, Ii. Mai.
jianVeSarchiv Tchwvi- Acte» ToMiiburgerlrieg, — KantonSarchiv Zug. KricgsrathSprotololl.
Gesandte: Luccrn. Heinrich Joseph Keller, KricgSrath zu Pfäffikon; Oberst Karl Anton Amrhy»,Kriegslast) zu Zug. Uri. Joseph Auton Püutincr, alt-Landammaun, KricgSrath zu Pfäffikon; Ilr. Lusftr,KricgSrath zu Zug. Schwyz. Joseph Anton Rcding, Statthalter, KricgSrath zu Pfäffikon. Unterwaldc».Johann Franz Andcrhaldcn, alt-Landammann, KricgSrath zu Pfäffikon, von Obwaldcn; Sebastian RemigiusKaiser, Landanunann, Kriegsrath zu Pfäffikou; Johanu Jakob Achcrmaun, Landshauptmaun, KricgSrath ZUZug, vou Nidwalden. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn, alt-Ammann, KricgSrath zu Zug.
I. Die Kriegsräthe von Pfäffikon wollen wissen, wie Frciburg uud Solothuru und Wallis sich zu denübrigen katholischen Orten stellen; Schwpz spccicll verlangt, daß man sich einmal erkläre, ob man mit undneben ihm den Angriff thun wolle. II. Die Stadt Baden soll unter allen Umständen behauptet werden;deshalb sollen 8t)l) bis 1500 Mann oder nvthigcnfalls noch mehr sofort dahin abmarschircn. Diese Truppe»können am füglichstcn aus der im Freiamt stehenden luccrnischcn Mannschaft genommen werden, welche hin-wieder durch die Walliscr crftzt wird, da deren Verpflegung in Zug oder Pfäffikon nicht möglich ist. 1^-Da Zürich und Bern die Untcrthancn in Thurgau und Baden sich allein zuschwörcn ließen und zwange»/den an die übrigen mitrcgiercndcn Orte gcschworncn Eid aufzugeben, sollen alle katholischen Orte von dahergemeinsame Sache machen. Es wird das Röthigc an die Gesandten in Baden geschrieben, damit daselbst >»äFrciburg, Solothurn uud Wallis des Bruches, der Kriegserklärung und der Form dcS Manifestes wcgc»Abrede getroffen werde. Die Erklärung des Bruches ist in Baden höchst geheim zu halten, sofern angenschcinlichkein billiger Friede möglich ist; den beiden Ständen gegenüber ist in diesem Falle zu eröffnen, man müsftAlles ml rktorenäum nehmen, indem hiedurch die katholischen Orte zu ihrem Angriff Zeit und Vorsprung