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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Mai 171Z.

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Bern alö VerhandlungSort vor. wird aber entgegnet, dieser Vorschlag stinnne gar nicht z« dem bisherigenVerhalten der katholischen Orte nnd bczwckc nichts Anderes, als die Sache zu verzögern, und stehe mit ihrereigenen Ungeduld, die sie an den Tag gelegt, in dircctcm Widerspruch, weshalb auch dieser Antrag abge-schlagen wird. Ain folgenden Tag schlägt die nämliche Abordnung Aarburg und Ölten als Malstatt vorund bedeutet, daß die katholischen Orte, ohne eine Antwort darüber abzuwarten, bereits gestern und Luccrnheute verreist seien. Die Gesandten von Zürich nnd Bern entnehmen aus diesem Verhalten, daß die katho-lischen Orte keine Fricdcnsgcdankcn nähren, und treten gleichen TagS die Heimreise an, mit der Versicherung,daß beide Städte ein wachsames Auge auf einander haben und im Nothfall zu tröstlicher Hilfe einander bei-bringen, zu welchem Ende die nöthigen LosungSzcichcn beredet und bestellt und alle übrigen Veranstaltungengetroffen werden sollen.

745.

Geheime Couferenz der Kricgsräthe von Lucern, Freibnrg, Solothurn und der Republik

Wallis.

Solothurn. MS, 4. Mai.

.U>>»to»sarchi»> Freiburg. Ungeb, Abschiede.

Gesandte: Lucern. Heinrich Ludwig Göldlin von Tiefenau, dcS Raths. Frciburg. Oberst JohannJoseph von Alt. Solothurn. Johann Ludwig von Roll, Schultheiß; Johann Georg Wagner, alt-Rath.Wallis. Eugen Courten, Panncrhcrr.

Die KricgSräthe treten nach Anleitung der geheimen Abschiede zusammen, nachdem Zürich und Bern denFrieden gebrochen, 3<1 bis 40,606 Mann auf den Füßen haben und sich bereits der Landgrasschaft Thurgau,Zurzach, Kaiscrstuhl und Klingnau mit bewaffneter Hand bemächtigt haben, und gegen die katholischen Ortehcrangcrükt sind und die völlige Untcrdrükung der katholischen Eidgenossenschaft nunmchr befürchtet werdenmuß, wenn nicht mit lebhaftem Muth und eidgenössischem katholischem Eifer diesen Gcwaltthätigkciten standhaftentgegengetreten wird. Unter Vorbehalt der obrigkeitliche» Genehmigung wird, nach Bclcsung der frühern Verab-schiedungen, namentlich des Abschieds vom November 1769 zu St. Urban und nachdem die Situation, dieStimmung und die MannschaftSstärkc, ebenso die wichtigen Pässe und Posten einander in Treuen eröffnetworden, folgendes Gutachten abgegeben: Im Falle die V Orte angreifen oder angegriffen werden, sollenFrciburg und Wallis im Verein mit der noch verfügbaren Mannschaft von Uri und Ob- nnd Nidwaldeneinen Handstreich auf Thun auszuführen suchen. Uri soll durch das Maycnthal, Obwaldcn über den Brünigund Wallis mit einem Thcil seiner Truppen über die Grimscl vorrüke», sich im HaSlcthal vereinigen undgemeinsam auf Thun zu marschircn. Die zweite Abtheilung dringt über die Gcmmi in das Frutigcrthal unddie dritte Abthcilung in das Saancnthal vor, wo Frciburg von Bubcnbcrg und Jaun aus mit einem Corpseintrifft, mit dem zweiten Corps aber dircct von Plaffcyen gegen Thun vorrükt, wo sämmtlichc Trupprnab-thcilungcn zu gleicher Zeit zusammentreffen. Glükt dieser Streich und kann dadurch Luccrn Luft gemachtwerden, so könnte lcztcrcS über Marbach einen Vorstoß gegen Bricnz hin machen und den übrigen vier Ortenzu Hilfe kommen. Solothurn hat dreizehn der katholischen Eidgenossenschaft hochwichtige Pässe'zu bcsczcn, sonamentlich die Stadt Solothurn, Ölten und die Klus, wodurch die Verbindung nach dem Elsaß offen behalten

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