1662
Mai 1712,
seine Frage, warum Alles unter den Waffen sei, gaben beide Städte als einzigen Grund die Hilfeleistung a»die bedrängten Toggcnburger an; cö komme ihnen nicht in den Sinn, irgend ein Ort an seiner Souveränitätoder seinen Rechten zu kränken; den Antrag dcö Botschafters auf allgemeine Entwaffnung und Zurükführungder Sache auf den Stand, den sie bei leztcr Tagsazung im April eingenommen, lehnten sie ab. Der Gesandtehabe wahrgenommen, wenn Schwyz oder andere Orte den beiden Ständen den Toggcnburgcrhandcl nicht zurDiScretion und Willkür anheimgeben, so könne nichts geschaffen werden; alle seine Vorschläge seien durchallerlei Ausflüchte umgangen worden, so daß er den bcthciligtcn Orten überlassen müsse, zu erwägen, waSihnen rathsam sei und namentlich auch, ob sie mit Kriegsvorräthcn in der Weise wohl versehen seien, wie rrcö bei den Berncrn gesehen habe. Ohne Waffengewalt werde in der Sache kaum mehr zu helfen sein. Trozall' der Zusicherungen, den Orten an ihren Rechten nichts zu nehmen, haben beide Stände für den Fall einesWaffenstillstandes die von ihm angeregte Zurükgabe des Thurgau und der untern Grafschaft Baden nichtversichern wollen. Auf die Frage, ob ihnen ein Abtausch der wälschcn gegen die deutschen Vogteicn nichtgenehm wäre, haben sie alsbald erklärt, darüber sich instruircn zu lassen. Bei dieser Sachlage sei cS schwer,den bcthciligtcn katholischen Orten die Nicderlcgung der Waffen anzurathcn, da Zürich und Bern dabei allzeitim Vorihcil wären, indem sie auf das erste AUarmzcichcn mit ihren Truppen wieder bei der Hand wäre».Der Gesandte bedauere, daß die Sache derart auf die Spizc getrieben sei und er kein Mittel sehe, alö daßdie bcthciligtcn katholischen Orte ihr Glük versuchen müssen. Er versichere aber, daß der König den unter-drüktcn Theil nicht werde stcken lassen, wenn er auch bisdahin mit seinen Truppen keinen Fuß in die Eid-genossenschaft sezcn werde. Wollte der König eine Bewegung gegen die Grenzen hin machen, so verursachedas bei dem Kaiser oder den alliirten Mächten Lärm. Der Gesandte du Luc verlangt daher genau zu wissen,was die bcthciligtcn katholischen Orte in dieser Lage zu thun vorhaben, damit er hicvon dem König und dessenGenerälen Meldung thun könne. Die katholischen Orte ziehen diese Andeutungen in reifliche Erdaucrungund richten an den französischen Gesandten das Gesuch, ihre Sache dem König bestens zu empfehlen, damiter ihnen zu Hilfe komme; sie bringen dabei die alten Pensionen, die im mailändischcn Eapitulat zugesicherten2666 Fußtruppcn und 566 Reiter und die Untcrstüzung von 36,666 Kronen in Erinnerung. Ihres ErachtcnSsollte der König von Burgund und Savopcn aus sich gegen die bcrnischcn Grenzen am Genfersce, Waadtland,Neuenbürg und Pruntrut bewegen, waS um so leichter auszuführen sei, als dermalen französische Truppen inSavoyen stehen. Der Gesandte sagt seine Dienstleistung zu mit dem Bemerken, man solle nur operirc»,glüklich oder unglüklich, der König werde den gerechten und unterdrüktcn Theil nicht sinken lassen. Gleichzeitigstellt er das Gesuch, den zu Baden in Verwahr genommenen Landvogt Thormann, der sich zwar über dieBehandlung nicht zu beklagen habe, als seinen guten Freund geziemend zu halten. Ein Ausschuß der katholische"unbcthciligtcn Orte berichtet darauf von seinen Bemühungen, einen Ort ausfindig zu machen, wo die Parteienzu einem Tage zusammentreten könnten. Das Nähere ist oben angegeben, i. (Lucern, Uri, Unterwalden und derAbt von St. Gallen.) Der kaiserliche Botschafter hat den Gesandten von Lucern in ihrer Wohnung durchseinen Secrctär das kaiserliche Originalrescript vorgewiesen und ihnen nochmals daraus vorlesen lassen, waS ervorher einem Ausschuß mündlich eröffnet hatte, daß er nämlich instruirt sei, sich mit den wohlgesinnten katho-lischen Orten zu verstehen und von ihnen zu vernehmen, welche Mittel sie im Kriegsfall für thunlich erachtete»-Die katholischen Orte überlassen daraufhin inSgemcin dem Kaiser, dem Fürstabt von St. Gallen soweit Hilfezu leisten, als er derselben zu Behauptung seiner RcichSlehcn bcnöthigt sei. Nidwaldcn will dem Abte über-lassen, nach allen Mitteln zu seiner Rettung zu trachten, will aber gemäß besonderer Weisung wegen de"