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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1661
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Mai I71Z.

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an die Grenzen vorgeschoben habe. Auf die erfolgende Mahnnng werde Solvthurn thun, was die Bündeund der goldene Bund vorschreiben. Diese Erklärungen werden verdankt. Schwyz will sogleich abreisen,wenn die Orte, welche ihre Truppen bereits auf Schwyzcrgcbict stehen haben, die Bewilligung zu einergeincinsaincn Actio» crtheilcn. Hiczu können sich aber Frciburg und Solothurn nicht verstehen, ohne vorerstdie Ansichten der übrigen unbethciligtcn Orte eingeholt zu haben. Inzwischen trifft ein Schreiben der Gesandtenvon Bern auö KönigSfcldcn ein, zufolge dem die beiden Stände nähere Instructionen bei ihren Obern einholen.«I. (Die katholischen Orte.) Hinsichtlich der Verpflegung und Verwendung der 1000 Mann HilfStruppcnauö Wallis, die in Abteilungen von 200 Mann eintreffen, sind die Ansichten gcthcilt. Luccrn ist derselbennicht bcnöthigt und kann seine eigenen Truppen nicht außerhalb des Kantonö schikcn und dafür fremde auf-nehmen. Schwyz schlägt vor, 5l)l) Walliscr und je 5l) Mann aus den einzelnen Orten in die GrafschaftBaden zu verlegen. Obwalden will die Walliscr Mannschaft nicht thcilcn; wenn man kriegen wolle, müsseman nun einmal anfangen, um sich nicht selbst ganz zu erschöpfen. Der Gesandte dcö AbtcS meldet, wennNiemand diese Walliscr wolle, so solle man sie dem Abt, der sie mit Dank annehme, schikcn. v. Die Majoritätder die cnnctbirgischcn Vvgtcicn regierenden Orte hat nunmehr durch ihre Ortsstimmcn beschlossen, daß dieseVogtcicn ihre Truppen den katholischen Orten zu Hilfe senden. Obwohl ohne Instruction hierüber, wirdLucern dennoch beauftragt, die nöthigcn Weisungen an die Landvögtc abgehen zu lassen. Das SchreibenLuccrnS im Namen aller katholischen Orte wird den 5. Mai an den Landvogt von Lauiö abgefertigt. Eswird auch das Nähere über die Verpflegung dieser HilfStruppcn besprochen, t. (Luccrn, Uri, Schwyz undUntcrwalden.) An die Kriegsräthe in Psäffikon und Zug wird das dringende Gesuch gestellt, sofort 800 MannVerstärkung in die Grafschaft Baden abmarschircn zu lassen, da stünvlich zu besorgen ist, daß die Zürcher undBcrncr den ober» Thcil der Grafschaft bcsrzcn. zx. (Die VII katholischen Orte und Abt von St. Gallen.)Da Zürich und Bern von der begehrten Entwaffnung der Stadt und Grafschaft Baden nicht abstehen wollenund die bctheiligtcn katholischen Orte diese nur im Fall allgemeiner Entwaffnung zugeben können, lassen sichlcztcre nur noch durch die Nachricht von der Ankunft des französischen Gesandten in Baden zurükhalte».Aber auch lcztercr hat bei Zürich und Bern nichts vermocht und mußte sehen, daß beide Stände den Vorthcilnicht aus der Hand geben und den Toggcnburger Streit nur mit gcwaffnctcr Hand behandeln lassen wolle»,so daß dcir katholischen Orten nur mehr das Waffcnglük übrig bleibt. lieber diese und alle andern Einzelhcitcn des Berichtes des französischen Ambassadors, seine HilfSvcrsichcrung lt. s. w. werden die Gesandten dcöNähern zu rcfcrircn haben. Dem Gesandten wird die gehabte Mühe und Sorgfalt verdankt mit dem Ansuchen,die Sache der katholischen Orte seinem Herrn lind dessen Generälen zu empfehlen. Auf de» Vorschlag derkatholischen unbethciligtcn Orte, zu neuen Unterhandlungen in Ölten oder Schöncnwcrd und Aarall oderAarburg zusammenzutreten, können die andern katholischen Orte einstweilen nicht eintreten, bevor sie weitereBefehle von ihren Obrigkeiten haben; sie ersuchen gleichzeitig Frciburg und Solothurn, gemeinsame Sache mitihnen zu machen. Als neue Malstättc wollen sie bcincbcnS ihren Obern Bern cmpschlcn. Dabei erneuertSchwyz seinen Vorbehalt, erst dann auf eine gütliche oder rechtliche Handlung mit Zürich und Bern eintretenzu können, »venu diese Toggcnburg geräumt haben und der alte Zustand daselbst wieder hergestellt sei. DerGesandte deS AbtcS weist auf die Nothwcndigkcit hin, den Kaiser um Hilfe anzurufen, der den katholischenOrten wohlgeneigt sei; der Abt sei nunmehr, da die alte Landschaft auch angegriffen sei, doch gewiß befugt,Hilfe zu suchen, wo solche zu erhalten sei. I>. (Luccrn, Uri, Schwvz, Untcrwalden und Abt von St. Gallen.)lieber die Verrichtungen des französischen Gesandten zu KönigSfcldcn wird folgender Bericht erstattet. Auf