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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
Entstehung
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1607
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November 1710.

1607

720.

Konferenz der VII katholischen Orte und Abt von St. Gallen.

Luccrn. 17U>, 26. bis 20. Hovcmbcr.

Staatsarchiv Luccr». Abschicdband v. >710. kol. IS0. — Zr'andrsarchiv Schwqz. Abschiede.

Gesandte: Luccrn. Johann Martin Schwytzcr, Schultheiß; Johann Rudolph Dürler, alt-Schulthciß;Laurenz Franz von Flcckcnstein, Statthalter; Karl Anton Anirhyn, des inncrn Raths. Uri. Jost AntonSchmid, Landammann; Joseph Anton Püntincr, alt-Landammann. Schwyz. Gilg Christoph Schorno,Landammann; Joseph Anton Rcding, Sckelincistcr. Untcrwaldcn. Niklaus Jmscld, Landammann vonObwalden; Niklaus Sebastian Kaiser, Landammann von Nivwaldcn. Zug. Beat Jakob Zurlaubcn,alt-Ammann; Johann Kaspar Eustcr, Ammann. GlaruS und Frciburg (Entschuldigt.) Solothurn.Johann Friedrich von Roll, Stadtvcnncr; Johann Peter Bcscnval, Stadtschrcibcr, beide des Raths. Abtvon St. Gallen. Joseph Anton Püntincr, Kanzler.

Katholisch Glarus und Frciburg entschuldigen ihre Abwesenheit. ,». (S. u. Lauis.) Mit allge-meinem' Befremden hat man vernommen, daß der Nuntius ohne Wissen und Willen der hicrscitigcn Obernden Mönch ?. Marianus Bücher von Wettingcn und die LaicnSpcrson Euphemia gefangen und wenn auchnicht gebunden, so doch als Delinquentin bei „eitler" Nacht durch fremde Schifflcutc von Luccrn nach Altdorfund von da durch die cnnctbirgischcn Vogtcicn nach Como, vermutlich in die Inquisition, habe abführenlassen. Dieses ungewohnte Verfahren, daS zum Nachdenken geeignet ist, muß als ein äußerst schädlicher Ein-griff in die weltliche Gerichtsbarkeit angesehen werden, und ganz besonders muß der in solcher Art versuchtenEinführung der Inquisition der entschiedenste Widerspruch cntgcgcngcsczt werden. Die Gesandten von Luccrn^richten hierüber noch des Weitem, der Vorfall sei ihnen noch um so unverhoffter gekommen, als der frühereNuntius Bicchi, mit dem sie dieser Angelegenheit halber in einige Beziehungen getreten, versichert hatte, daßtt mit der Laicnspcrson gar nichts Anderes vorhabe, als durch sie Licht für den Proceß mit dem Geistlichen»u gewinnen, und er im Mindesten auch nur „einigen Gcschmak von der Inquisition" hinterlassen werde.Dem Allem sei nun schnurstraks zuwidergehandelt und noch viel weiter vorgegangen worden. Die Gesandtenvon Zug erzählen darauf die Geschichte dieser zwei Personen, bevor sie in Haft genommen wurden. Da dasbischöfliche Ordinariat von Konstanz sich dieses ärgerlichen Handels nicht annehmen wollte, habe Zug dieSache einfach in der Absicht bei der Nuntiatur anhängig gemacht, damit die großen damaligen Acrgernisse"n Ende nähmen und das, was vorgefallen, untersucht werde, ob cS „gute oder böse Miracul" wären,keineswegs aber, um einen Jnquisitionsproccß zu veranlassen. Auch iu dieser Hinsicht soll dem Nuntiusdieses rechtswidrige Vorgehen vorgestellt und Beschwerde erhoben werden; der Nuntius soll ferner aufgefordertwerden, den Proceß gegen die Laiin abzugeben und deutlichen Bericht über den ganzen Hergang der Sachej» jx nach dem Befund und Nothdurft die endgültigen Gegenmaßnahmen zu treffen. Der Nuntius

ließ sich darüber also vernehmen: Die Nuntiatur habe diesen Proceß nicht selbst aufgegriffen, sondern er sei'hr von Zug aus zugewiesen worden; was der frühere Nuntius Bicchi mit Luccrn darüber verhandelt, sei'hm unbekannt, er habe nichts Schriftliches vorgefunden und von seinen Leuten nur vernommen, daß sichLuccrn des Proccsses und dessen Exemtion gänzlich entschlagc. ES wäre allerdings nach Vollendung des