1604
September 1710.
719.
Relation über die Conferenz zwischen Zürich, Bern und Toggenburg.
Zürich. 17ltt, 2V. u. 27. September.
Staatsarchiv Zürich. Acten Toggenburg.
Gesandte: Zürich. Die geheimen Räthc. Bern. Daniel am Port, Unterschreibe!. ToggcnburgValentin Bosch, Pannerherr; Hauptmann Rudolph Keller, Sckelmcistcr Niklaus Rüdlingcr undcommissär German».
I. Mit Zuschrift vom 25. August hat der Landrath in Toggenburg bei Zürich um eine mündlicherathung, wie ihm in des Landes Anliegen etwa an die Hand gegangen werden könnte, angehalten und aAnraths» von Zürich den 2. September bei beiden Ständen Zürich und Bern abermals um die Bewilligtnachgesucht, das bereits ausgckündctc Mandat über den Bezug der äbtischcn Gefälle und EinkünfteUnterhalt der Schloßbesazungcn bis zu Austrag des Streites in Vollziehung sezen zu dürfen. ^diesem Zwck hat Zürich sowohl Bern als je zwei Abgeordnete beider Religionen aus Toggenburg nach Zureingeladen, um die frühern bekannten Bedenken gegen eine solche Bewilligung und auch die GegcngründcToggenburgcr des genauer» zu erwägen. II. Vor den geheimen Rächen von Zürich und dem GesandtenBern eröffnen die Toggcnburger: Obgleich man vermeinte, mit der Einnahme der Schlösser die Sache da)zu bringen, daß der Abt selbst auf jede Weise den Streit zu heben trachten werde, lehre die Erfahrung ^das gerade Widcrspicl, indem sich hierüber die katholischen Orte und der Abt unempfindlich erzeigenzweifelsohne auf bessere, zur Ausführung dcö Handels ihnen bequemere Zeiten warten wollen. Toggc" ^liege die Bcsczung der Schlösser äußerst schwer auf dem Hals; eS bitte daher um klugen Rath, obVerwendung der äbtischcn Einkünfte für die Erhaltung der.Garnisonen das zulängliche Mittel sei,schäft in Bewegung und endlich zur erwünschten Ruhe zu bringen; eventuell bittet Toggenburg «>u du ^rathung anderer und zwar auch niildcrer Mittel, in die es sich willig schiken wolle; würden danndiese nicht angehen, so helfe, was helfen mag. Darüber spricht sich der Gesandte von Bern also aus:werde bei der einmal gethanen Deklaration unabänderlich verbleiben; wenn eS etwa in dem einen undPunkte nicht concurriren könne, so hindere hieran nicht der gute Wille, sondern sachliche Bedenken. ^findet die Aufgebung der Schlösser dermalen nicht rathsam, hauptsächlich, weil sich der Abt in denselben >als zuvor zu des ganzen Landes Nachtheil festsezen würde; aber ebenso bedenklich wäre die Beschlag" ^von dessen Gefällen, weil hierzu Toggenburg weder Recht noch Bcfugsamc habe und die Aneignungden wiederholt dem Kaiser und den katholischen Orten gemachten Versicherungen widerstreiten würde. lln>^gcblich seien in Bern die Fragen besprochen worden, ob diese Schlösser nicht durch Niederreißen der zurtheidigung gemachten Außcnwerkc, durch Wegnahme der Porten, Verhauung der Straße», oder ausWege, immerhin ohne Beschädigung der Gebäude in einen Stand gesezt werden könnten, daß vonToggcnburg nichts mehr zu befürchten hätte. Gegen ein solches Verfahren würden jedoch wieder anderedenken auftauchen, nämlich, da dergleichen Demantclirungcn nur' gegen offene und erklärte Feinde vorgenmzu werden pflegen, könnte sowohl der Kaiser wegen seines behaupteten Lchenrcchtcs, als aus gleichemdie Thurgau regierenden Orte und die Schirmorte Schwyz und Glaruö einen solchen Schritt zu h"^