Juli 1710,
1599
Gefahr nahe, daß einzelne der Mannschaft sich durch Geld bestechen lassen möchten, die Schlösser wieder indie Hä„dc des Abtes einzuliefern. Dieses Verfahren wird daher den Toggcnburgern ernstlich abgcrathcn,dagegen die Rcduction der Truppen und des Soldes empfohlen. Desgleichen sollen die Toggenburgcr auchvon dem Bezug der äbtischcn Gefälle abstrahircn, da Bern aufmerksam macht, daß eine solche Aneignungd" Gefälle der öfter und schriftlich gegebenen Erklärung der beiden Städte, daß Niemand etwas benommenu»d gegeben werden solle, durchaus widerstreite. Dagegen dürften nach Ansicht von Bern die Unkosten fürd'e Bcsazungen am leichtesten durch den Bezug einer allgemeinen LandcSstcucr gcdckt werden. Zürich hältüber bei diesen gcldklcmmcn Zeiten eine allgemeine Steuerveranlagung für Toggcnburg bedenklich. Schließlichiehnt Bern laut eingekommcner Instruction die Gewährung eines Anleihcns an Toggenburg definitiv ab. 3.iSämmtliche Orte.) Die Gcsanhten der Städte Zürich, Bern und Basel machen vertrauliche Mitthcilungvon den Verhandlungen ihrer Eonfcrcnz zu Aarau im verflossenen Monat Mai und den seitherigen GeschehnissenToggcnburg; ferner von dem mit dem Toggenburgcrstrcit in Zusammenhang stehenden Bcdürfniß, zumUächsten allgemeinen Fricdcnscongrcß einen Vertreter der evangelischen Eidgenossenschaft abzuordnen, und vond"> Ursachen, die inzwischen eine Verschiebung dieser Gesandtschast als rathsam erscheinen lassen. SämmtlichcVrtc verdanken diese Mittheilungen und stimmen der einstweiligen Verschiebung der Gesandtschaft bei. GlaruSU"d Schaffhauscn erklären sich bereit, seiner Zeit an die dahcrigcn Kosten ihre Betreffnisse zu leisten, verlangenubrr vorher noch nähere Mittheilungen. Nachdem in den gemeinen Sessionen verschiedene Male dasToggenburgcrgcschäft angeregt und von dessen nunmehriger Beilegung gesprochen worden, haben die evangelischenbttc zur Ausweichung alles widrigen WahnS gutgcfunden, den katholischen Orten zu Willen zu sein, undStrcithandcl anläßlich der Verlesung der Eingabe des kaiserlichen Gesandten auf daS Tapet gebracht.Die Gesandten von Zürich und Bern erklären, der Gegenstand dieses Schriftstüks sei bereits in ihrem Antwort-Treiben an den Kaiser berührt; der Kaiser dringe auf die Fortsezung der Mediation, auf welche auch dieGedanken der übrigen evangelischen Orte gerichtet seien. Die Katholischen haben aber diese Fortsezung an^ Bedingung geknüpft, daß vorher die Schlösser im Toggcnburg und Alles, was seit lcztcm Jahr altcrirtworden, auf den Fuß zurükgestcllt werden, den sie bei Schluß der leztjährigcn McdiationSvcrhandlungcn cinge-"°"»ncn hatten; auch die Gesandten dcS AbteS haben aus diesem Begehren eine eonäitio sin« gua. non derUnterführung von Verglcichvcrhandlungcn gemacht. 5. (Zürich, Bern u. Basel.) In einer Scparatconfcrenzüber diesen neuen Zwischenfall legen die Gesandten von Bern und Basel den zürcherischen Abgeordneten die^agc vor, ob cS gefährlicher sei, unter Vorkehrungen für die erforderliche Sicherheit, diese Schlösser zuRuinen oder aber abzubrechen. Bei Bcsiznahmc der Schlösser habe eine zweifache Absicht gewaltet, einerseits^ Angelegenheit wieder in Bewegung zu bringen, anderseits Toggenburg sicherzustellen. ES frage sich nur,°l> durch die Wiederaufnahme der Mediation diese Absichten nicht ebenfalls erreicht werden. ES könnte die^urükgabc der Schlösser ohne Eintrag der Ehren geschehen und die Toggenburgcr selbst behielten gegenüber^ Kaiser den Glimpf auf ihrer Seite. Wenn die Toggenburgcr ohne den Bcsiz der Schlösser genügendeSicherheit haben könnten, so wäre deren Zurükstellung sehr wünschcnSwcrth, um damit diesen Stein dcSBosses aus dem Weg zu heben. Zürich entgegnet darauf, die Gegenpartei planire offenbar nur eine weitere^rschleppung der Sache und vielleicht auch eine Rükwcisung an die gemeine Session, wogegen Bern und^'scl einwenden, man könne ja die Abtretung der Schlösser erst dann vor sich gehen lassen, wenn die Sicherheit^ Toggenburgcr feststehe und die Mediation wieder neuerdings zusammengetreten sei. 6. (Sämmtlichc Orte.)^chdem über die Zurükgabe der Schlösser die Ansichten der katholischen Orte und des AbteS sowohl als