1600
Juli u. August 1710.
auch der Obrigkeiten dcö einen und andern evangelischen Standes eingeholt worden waren, äußert sich Zürichdahin, es finde diese Zurükstcllung für sehr bedenklich; es könnte leicht dahin kommen, daß nachherkatholischen Orte unter allerlei Verwänden auch die Mediation selbst vereitelten und die Toggenburgcr da»»schlimmer daran wären als je zuvor. Wenn cS den katholischen Orten ernstlich um eine Mediation zu >hu»sei, werden sie von der Rükgabc der Schlösser dermalen gar leicht Umgang nehmen können; kurz, Zü^chkönne den Toggcnburgcrn die Zurükstellung der Schlösser nicht anrathcn und wünsche, daß in gemeiner Scssu"'sämmtliche evangelische Stände dafür stimmen, daß die Wiederaufnahme der Mediation ohne eine solchebcdingung vor sich gehen soll. Auch Bern hat inzwischen seine Gesandten instruirt, daß sie auf der dermal'^"Bclassung der Schlösser in den Händen der Toggenburgcr beharren; wenn aber die Mediation wieder wGang komme, möge man dann in dieser selbst über die Restitution der Schlösser reden. Evangelisch Gtar»serklärt, es könne sich auf die Sache nicht einlassen und stelle diese Frage denjenigen Orten, die bisher in dcrMediation gesessen, anhcim. Basel und Schaffhauscn sind instruirt, zu Allem Hand zu biete», waSErhaltung des Friedens und zur Beendigung dieses Streites dienlich sein kann. Da in der gemeinen SizU"ükeine Einigung zu erzielen war, indem der Abt unter allen Umständen vor einer Wiederaufnahme der Medialdie Zurükgabc der Schlösser geltend machte, also auch die Fortsczung der Mediation selbst nicht beschloßwerden konnte, so haben Zürich und Bern, da sie sich mit den katholischen Orten über die Antwort an ^kaiserlichen Botschafter in dem Toggcnburgcrstrcit nicht verständigen konnten, beschlossen, mündlich und schrstt-'^dem genannten Gesandten vorzutragen, daß beide Städte gern die Mediation wieder aufgenommen IM"'was aber durch das Verhalten des Abtes und der katholischen Orte leider unmöglich geworden sei. » ^u. Baden.)
Man sehe auch lm Abschnitte HerrschaftSgelegenhcitcn:
Grafschaft Baden. i». Art. 42l. Kirchliches, Glaubenssachen, Geistliche.
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Conferenz von Bern und Freibnrg betreffend ihre gemeinsamen Vogteicn.?)verdon, Grandson u Tscherlitz. l7U>, l». Juli bis 2. August.
Kantonsarchlv Frciburg. Berner Abschiede Bd. S. l»4.
Gesandte: Bern. Gabriel Thormann, Vcnncr; Emanucl Wurstcmbcrgcr, beide des täglichen RathFr ei bürg. HanS Peter von Boccard; Pancraz Baumann, beide deö inncrn Raths. ^
»—A». (S. n. d. Vogt.) «y. Freiburg fordert abermals die Restituirung des Durchgangszollö, ^den Herren Frachcboud und Stuphaucr wider die Verträge zu Ouchy abgenommen worden war. ^ ^sandten von Bern versprechen, die Angelegenheit untersuchen zu lassen, i». Den Zehnten zu Mcnicrcs bc rcwird vorgeschlagen, sämmtliche Zehnten dort zu verschmelzen und jedem Stande hiervon nach Verhältnis nAntheil zuzuweisen. «—(S. u. d. Vogt.)
Man sehe auch in dem Abschnitte Herrschaftsangelegenheiten:
Bern.- freib. Bogt, iiberh. It. Art. 32.
Vogtei Orbe u. Tscherlitz, i. «». Art. 308—3lK.
B-gtci Grands-». » I,. I. „. ,». Art. S3S—S4K.
Bogtci Murten. ,,,. Art. 74K.