1598
Juli 1710,
im gemeinen Abschied enthalten. Da das vorgeschlagene Patent oder Creditiv für den Vertrauensmann, derzur Abstellung der Übelstände abgeordnet werden sollte, bei einzelnen Orten Bedenken erregte, wird cö an bc»kaufmännischen Directorien oder Regierungen sein, auf dem Corrcspondenzwcg daö Nähere zu vereinbaren-«. Sobald sich ein Anlaß darbietet, soll in der gemeinsamen Session nach der einstimmigen Ansicht allerevangelischen Gesandten auf die Gefährlichkeit des Bündnisses hingewiesen werden, welches der Abt von StGallen vor einigen Jahren mit dem Kaiser abgeschlossen hat. z». Da die evangelischen Mächte Engla"^Preuße» und die Niederlande bereits ihre Verwendungen bei dem Herzog von Savopen haben eintreten lasse»,daß den Glaubensgenossen des ThaleS Perouse die Gewissens- und Glaubensfreiheit und ihre entzogt»»"Güter wieder erstattet werden, wird der Entwurf eines Empfehlungsschreibens an den Herzog dem Absch»vbeigelegt. Sobald die Zustimmung der Orte erfolgt, soll dasselbe dem englischen Gesandten Stanian zu weiterBeförderung übergeben werden, «z. Laut Mittheilung der zürcherischen Gesandten wünschten einige inwohnhafte rcformirte Kauflcute auö der Eidgenossenschaft unter der Hand einen deutschen Prediger anzustellenwelcher ihnen in aller Stille in einem Privathause Gottesdienst halten sollte. Diese Kaufleutc ersuche» b»evangelischen Stände, wenn immer möglich ihr Vorhaben durch geeignete Empfehlungen zu fördern. So sshrjedoch alle Gesandten diesem Vorhaben ihre volle Anerkennung zollen, zweifeln sie doch an dem guten Erfolgeiner Verwendung bei dem französischen Botschafter. Das Gesuch wird zu fernerer Erdaucrung »> t"°»Abschied genommen, r. Die Verwendung bei dem französischen Gesandten bezüglich der VcrabfolgungNaturalgcfälle der Stadt Basel im Elsaß hat laut Bericht ziemlich guten Erfolg gehabt, indem Basel die >»Hüningen hinterhaltcnen Früchte nun beziehen kann und der diesjährigen Erzeugnisse halber den Wink erh» ^dem Staatsministcrium ein dahcriges schriftliches Gesuch, das vom Gesandten noch empfohlen wird, ci»Z»reichen. «. Der Gesandte von Appcnzell-Außcrrhodcn zeigt an, daß zwischen Inner- und Außcrrhode» o>»Mißvcrständniß wegen deS Klosters Wonncnstein in der Pfarrei Teufen in Aussicht stehe, indemkatholischen Landleute daselbst nicht nur an den evangelischen Feiertagen arbeiten, sondern auch das -»behaupten, dortige Frevel zu bestrafen. Außcrrhodcn glaubt, laut der Landestheilung stehe ihnen das Mnicht zu und das lcztcre gebühre ihnen nicht. Da die erforderlichen Documentc nicht bei der Hand n>ar<»,wird Appenzell in erster Linie eingeladen, wo immer möglich diese Differenz in Freundlichkeit beizulcgo»^sollte dies nicht möglich sein, so wäre den evangelischen Orten ein schriftlicher umständlicher Bericht .erstatten, t. (Zürich u. Bern.) 1. Bezüglich der unlängst zu Aarau besprochenen Abscndung eines Bernzum bevorstehenden allgemeinen FricdenScongrcß glaubt Bern, es sollte eine definitive Schlußnahme h»r ^noch verschoben werden, einerseits, weil daö lezte kaiserliche Rescript beide Städte zur gütlichen Bcileg»»ü ^ ^Zwists im Toggenburg crmahnt und eventuell eine Intervention zu Gunsten des AbtcS angedroht habt,anderseits, weil noch unbekannt sei, was der Kaiser in Folge der ihm crtheilten Antwort nun thun w ^ob er den Streit den Eidgenossen auszutragen überlasse oder sich einmischen wolle. Zürich stimmt bei ^es bleibt sonach diese Abordnung für einstweilen eingestellt. 2. Zürich erklärt sich geneigt, demLandrathes im Toggenburg um ein Geldanleihen zum Unterhalt der Besazungcn in den Schlössern zu cnsipBern ist hicfür nicht instruirt und wird daher cinfragen. Ucber die Frage, wie und mit was für -- ^die Besazungcn in den Schlössern noch länger am leichtesten unterhalten werden können, worüber beka»»auf lezter Cvnfercnz zu Aarau verschiedene Projecte zur Sprache gebracht worden, findet ein «euer ^die Garnison von Zeit zu Zeit unter dem Landvolk abwechseln zu lassen, nach längerer Bcrathung ^Anklang. Ein solcher Wechsel wäre vorerst dem Landmann selbst sehr beschwerlich, und dann läge auch