1594
Juli 17W.
Uri erneuern vor den zu Baden reg. Orten daS inständige Gesuch, daß ihnen die wider Recht und Schuld ausbernischcm Gebiete vcrarrcstirtcn Bodcnzinsc endlich auShingcfolgt werden. Dieselben belaufen sich bereitauf 4l1tzl/4 Mütt Früchte an Korn, Fasen und Haber. Zürich hat darauf gemäß Auftrag die Herren vonBern ersucht, dem gerechten Begehren der Gesuchstcllcr doch einmal zu willfahren. Allein diese legen en»abermalige ablehnende Antwort ein, die im Wesentlichen auf die frühem Gründe hinausläuft, alö sei ^>uHerrn Tscharncr der Rechtsweg der Grafschaft Baden versagt worden. Da aber lediglich eine Säumniß desgedachten Herrn selbst vorliegt und auch die Zumuthung desselben, als sei eine von ihm leztes Jahr einist-gebcne Duplik dem Abschied nicht einverleibt, von der Kanzlei als unwahr zurükgcwicscn worden, wird diesBern noch einmal vorgestellt. Uri bittet, den Schaden der zwei Familien, die gar keine Schuld haben, ZUbeherzigen und auf Mittel bedacht zu sein, sie schadlos zu halten und ihnen für die angcthancn Unbilden ZUGenugthuung zu verhelfen, i»—(S. u. d. Vogt.)
Besondere Verhandlungen der katholischen Orte.
vv. (Ohne Solothurn.) Zur Erfrischung des Gedächtnisses wird der Abschied der lczten katholisch^Konferenz abgelesen, der sich dahin ausspricht, daß der Übcrdrang und das Übergewicht der Städte Z>'^und Bern unerträglich werden und daß aus ihrem Vorgehen in dem Steincrstreit, im Kellcramt u. s. w- ^Absicht offen zu Tag trete, Toggcnburg und den Abt mit der alten Landschaft von den katholischen Dr»»abzuschneiden und die Mehrheit der Stimmen in den Vogtcisachen zu untcrdrükcn. Luccrn eröffnet den W»nl^es möchte der gütlichen Erledigung des einen und andern Strcitgeschäftes Folge gegeben werden; wenn d»öaber zu nichts führen sollte, verbleibe Lucern bei dem auf leztcr Confercnz gemachten Schluße. Uri will »»Kellcramtsstrcit einen Augenschein vornehmen und dann das eidgenössische Recht vorschlagen, und wen» vi"nicht verfange, auch auf ernstere Mittel Bedacht nehmen. Toggcnburg berühre in erster Linie die vcrlandrechteten Orte; im Nothfall sei aber seine Hilfe zugesichert. Die Gesandten von Schwyz finden den ftziö"'Zustand unerträglich und verlangen, daß andere Saiten aufgezogen werden, wie dies kürzlich in der Züschs ^von Schwpz an die katholischen Orte erörtert worden sei. Die Obrigkeiten von Ob- und Nidwalvc» »'Zug haben den lczten in Luccrn gefaßten Schluß gutgeheißen in der Meinung, vorher kein gütliches Munbcnüzt zu lassen. Der Gesandte von katholisch Glarus eröffnet, dieses könne sich des Zwistes im Togg^bürg wegen von den protestantischen Mitlandlcutcn nicht sondern, da lcztcrc sonst die entstehenden Koste» »die Katholischen wälzen würden. Eine Söndcrung könnte nur statthaben, wenn vorerst der Abt das La»veenach seinem buchstäblichen Inhalt anerkenne und gutheiße und alsdann die protestantischen Glarncr dainü Inoch nicht begnügen würden. Wenn der Abt die verlandrechtctcn Orte angerufen hätte, so würden diese »unterlassen haben, ihrerseits zu thun, wozu sie laut Schirm- und Landrccht verpflichtet sind. Wenn die ka )tischen Orte in den Streitigkeiten im Kellcramt und mit der Stadt Stein nochmals von Glarus "Religionen eine bestimmte Standescrklärung fordern, werde« katholisch Glarus sich zwar nicht in ge»" ^
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Session, wohl aber absonderlich in diesen beiden Streitsachen zu den katholischen regierende» Orten erkläre»,
der Hoffnung, daß diese katholisch Glarus im Fall cincö Krieges nicht im Stiche lassen würden. Der ^ ^
sandte von Jnncrrhodcn sagt, man spreche immer von diesen Streithändeln und thuc nichts darin, so
immer schlimmer und vcrwikcltcr werden. Wenn der Abt aus Toggcnburg ganz vertriebe» werde, >e>
Der
schuft
rhoden ganz von Protcstircndcn umgeben, man solle daher ans zulängliche Mittel schlüssig werden,hätte in der Besorgniß, die Toggenburgcr haben eS auf Wyl abgesehen, die Verlegung einiger Ma»»