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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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1593
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Juli 1710,

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ü>vlle, Stahl, Blcch, Blci, Scnscn, Tabak und Pclzwaarcn bezogen werden, und auch der Einfuhrzoll »achOesterreich für Gold- und Silbcrwaaren, Stahl, Blcch, Blei, Schwefel, Scnscn, Strümpfe, Bücher, schlesischcEinwand ganz bedeutend gesteigert worden sei, Daö Bcrzeichniß dieser Waarcn wird dem Abschied beigefügt;Zürich legt auch ein Formular für ein Patent dcS zur Erlangung der Rcmcdur Abzuordnenden bei, welches^ser allerorts vorzuweisen hätte. Luccrn, Uri, Untcrwaldcn, Zug und katholisch Glarus genehmigen diesesPatcntfvrmular, wenn in demselben lediglich auf die Erbvcrcinigung, den Zollvcrtrag von 165-1 und andereüemcinsamc Verträge verwiesen werde. Schwyz und der Abt von St. Gallen nehmen die Vorlage in den^schied; die übrigen Orte haben dem Antrage, daß Zürich im Namen sämmtlichcr Orte überall da, wo cS"vthjg erscheine, Abstellung der Zollstcigcrungcn verlange, zugestimmt. Nachträglich haben die Gesandten vonLucern, Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, katholisch Glarus und Abt von St. Gallen von dem Patentformular""f der Kanzlei Einsicht genommen und gesehen, daß dasselbe lediglich ein Crcditiv für eine bestimmte Personweshalb sie es de» Obrigkeiten hinterbringen müssen. Jedoch sind sie nicht dagegen, daß die handeltreibenden^>ädte nach ihrem Gutfindcn in gemeinem Namen dem kaiserlichen Gesandten Vorstellungen machen, wie diesgleicher Angelegenheit auch gegenüber dem französischen Ambassador gehalten wurde, und daß sie allenfalls"uch dem schwäbischen Kreis oder noch weiterhin die einzelnen Beschwcrdcpunktc behufs Abhilfe zuschreiben.

Die Schiffleute von Schaffhauscn bezahlten schon im Jahr 159-1 von einem großen Schiffe und seinerganzen Ladung zu Waldöhut keinen höher» Zoll als 18 Bazcn und sind hierbei auch nach den bezüglichenUnterredungen von 1683 und 1692 belassen worden. Da aber in leztcr Zeit verlangt wird, daß alle Waarcn,^alz und Güter in den großen Schiffen dem gleichen Zolle unterliegen, wie die Fracht in Weidlingcn, wird°uf den Antrag SchaffhausenS beschlossen, bei der österreichischen Regierung zu Frciburg die Abstellung dieserewigen Verein und andern Verträgen zuwiderlaufende» Neuerung zu verlangen. Eine Abschrift diesesBegehrens soll auch dem kaiserlichen Gesandten zugestellt werden, n. Da der kaiserliche Gesandte bei Anlaß^ Audienz vom 27. Juli abhin sich dahin vernehmen ließ, als hätten einige Rathsglicder und Bürger vonKothurn um die gewaltsame Aufhebung dcS Ingenieur-Hauptmann Rcnaud Wissen gehabt, so finden sichL'e Gesandten von Solothur» veranlaßt zu erklären, es sei ihren Obern nicht bekannt, daß einige RathShcrrcn"Nd Burger Mitwisser um die Entführung Rcnaud's seien; wenn es sich aber wirklich so verhalte, solle manNamen bekannt geben, um an diesen Personen ein Excmpcl zu statuircn. Die Gesandten von SolothurnDünsche,,, paß diese Erklärung bei nächstem Anlaß dem kaiserlichen Gesandten in gemeinsamem Namen Wieder-au und von ihm begehrt werde, die Namen der Schuldigen anzugeben. Die sämmtlichen Orte bezweifeln^ Wahrheit dieser Erklärung nicht und finden eine Wiederholung bei dem kaiserlichen Gesandten unnöthig,Sckclmcistcr Glutz bei-der fraglichen Audienz sich mündlich bereits genugsam ausgesprochen hatte. «.^ u. vier cnnetb. Vogt, überh.) ,». Zug beschwert sich vor den XII Orten darüber, daß Uri und SchwyzJahr ftincn Landlcutcn, die außer den Märkten von Lauis und Bcllcnz Vieh nach Italien treiben""Wen, den Durchpaß verweigerten, und sonach die Handeltreibenden in großen Nachthcil verseztcn. Dies^erstreik den Bünden, welche gcmeinlich den feilen Karls zulassen. Die angegriffenen Orte verweisen, obwohl°^v Instruction, auf die verschiedenen Vorstellungen, die sie dieser Sache wegen an Zug gerichtet hätten;^ zugcrischcn Kauslcute suchten nur ihren eigenen Nuzcn zum großen Schaden dcS gemeinen Wesens, zudvsstn Schuz alle Stände den Vichtrieb nach Italien geregelt hatten. Diesen gemeinsamen Vorschriften müsse^ auch Zug unterwerfen. Glarus will die III Bünde ersuchen lassen, daß auch sie über den Vichtricb eineÜlkichx Verordnung erlassen möchten.«. (S- u. d. Vogt.) t Die Familien Schneid und Zweycr von