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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Juli 1710.

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dahin gewünscht; dagegen aber sei zu fürchten gewesen, daß Zürich daraus einen Anlaß zur KriegserklärungHopfen werde. Die Toggenburgcr haben nun inzwischen nicht nur die fürstlichen Schlösser, sonder» auchdessen Einkünfte und die Alpen des Klosters St. Johann an sich gezogen; zwar habe Landshauptmann Hirzclgeäußert, daß von Zürich aus hicrwcgen ein Schreiben an die Taggcnburger abgegangen sei, das sieiniein Fenster stcken" werden. AuS Furcht, die Toggenburgcr mochten auch noch die alte Landschaft in Be-legung bringen, habe der Abt zur Aufrechthaltung seiner Autorität eine Gesandtschaft aus den katholischenDttcn dorthin begehrt. Auf die Bemerkungen von katholisch Glarus antworten die äbtischcn Gesandten, der^t habe das toggcnburgischc Landrccht schon längstens anerkannt so wie cS an sich selbst ist und die Landes-herren es gutgeheißen haben, mit Borbehalt aller authentische» Briefe und Siegel. Da Schwyz sich damitiufricdcn gegeben, leuchte nicht ein, warum Glarus ein MchrcrcS begehren solle. Schließlich einigen sich dieanwesenden Orte, im Kellcramt einen Augenschein anzubegehrcn, jedoch mit dem Vorbehalt, daß zuvor dieHvchgcrichtsmarchcn und die Sache in den ehevorigcn Stand gcsezt werden. (Ohne Appenzell.) In einerspäter» Zusammenkunft werden die Bcrathungcn wieder aufgenommen, in welcher Weise die Differenzen imPoggenburg, mit der Stadt Stein und im Kellcramt vor die gemeine Session gebracht werden wollen. Frci-burg beantragt die Wiederaufnahme der Mediation, da bei gegenwärtiger Zcitlagc ein sofortiger Abbruch nicht""gezeigt sei; wenn alle gütlichen Mittel erfolglos bleiben, werde auch es nach seinen BundeSpflichtcn bei-den. In gleichem Sinne lauten die Instructionen von Solothurn. ES wird darauf beschlossen, die Mediationwieder anheben zu lassen; das Nähere hierüber und wegen dcö Streites mit der Stadt Stein ist in demgemeinen Abschied enthalten. Bezüglich der Restitution der äbtischcn Einkünfte und der Schlösser Jberg undSchwarzenbach verlangen Zürich und Bern daß auch diese Frage Gegenstand der Mcdiationöverhandlungcns"; einige der katholischen Orte dagegen wollen sich zur Mcdiatiou nur dann verstehen lassen, wenn dem Abte"orhcr das, waö ihm weggenommen worden, wieder erstattet werde. Was darauf erfolgte, enthält der gemeineAbschied. Dem kaiserlichen Gesandten wird auf sein Memorial über den Toggcnburgerstreit geantwortet, daßbic katholischen Orte die Wiederaufnahme der Mediation nach Kräften befördern und suchen wollen, den ab-gelaufenen Sichcrhcitsvcrtrag zu erneuern und den Abt in den Bcsiz seiner Schlösser und Einkünfte wieder""zusczcn. Schwyz und GlaruS verbleiben bei ihren Instructionen, (S. u. Frciämtcr.) xx (Alle

^rte.) Solothurn erstattet Bericht über Verlauf und Stand des Zwischenfalls wegen Entführung des Haupt-'"""n Renaud von TravcrS und ersucht um Rath, wie dessen Freilassung erhältlich gemacht und Genug-tuung für diese That erlangt werden könne. Es wird angcrathcn, den Vorfall in gemeiner Session zurSprache zu bringen, was dann auch geschehen ist. z?. (Die V Orte und katholisch Glarus.) Schon leztcS^"hr wurde auf Ansuchen gewisser Klosterfrauen in Paris ein Empfehlungsschreiben an den französischen Ge-nien erlasse»; da inzwischen noch keine Antwort crtheilt wurde, so haben diese Klosterfrauen die Bitte^"cucrt, dahin zu wirken, daß ihr Begehren den königlichen Patenten einverleibt werden möchte. Dem Gesuch^rd entsprochen. Katholisch Glarus ist hierfür nicht instruirt, da ihm kein derartiges Gesuch eingereicht^°rdcn sei. «5 (S. u. d. Vogt.) Die katholischen Thurgau regierenden Orte bedauern,

Freiburg und Solothurn aus der bestehenden Mißhclligkcit mit der Stadt Stein noch eine zweite mit denverenden Orten machen wollen, da doch die Sache so klar sei, daß den regierenden Orten die Mannschaft,X Orten aber die Blutgcrichtsbarkcit zustehe. Die Eintracht aller katholischen Orte sei bei gegenwärtigerMittage höchst nothwcndig. Die Gesandten von Frciburg lind Solothurn wiederholen noch einmal, was sie^ Ablcgung der Xörtischcn Rechnung vorgebracht, wie aus dem gemeinen Abschied erhellt, und beharren