1592
Juli 1710.
alle drei verschiedenen Ansichten vorgelegt werden; wenn dies nicht beliebe, wollen sie gesondert für sich c""'Antwort eingeben. Der Bericht der Gesandten des AbtcS, derselbe habe sich bemüßigt gesehen, in dein Streikim Toggcnburg die Hilfe des Kaisers und des römischen Reiches anzurufen, wird auf Verlangen von Zür^und Bern in dem Abschied erwähnt. Die äbtischcn Gesandten ergänzen den Bericht dahin, daß dieser Schrillbereits im Januar 1799 sämmtlichcn eidgenössischen Orten mitgethcilt worden sei, und sind sehr zufricrc»/wen» auch die Gesandten von Zürich und Bern hicvon ihren Obern Mittheilung machen. Ii. (Alle Ort^Die Mehrheit der Thurgau regierenden Orte erstattet über den Streitfall mit der Stadt Stein folgen^'Bericht. Die Stadt Stein habe sich bisher weder um die angelegte Buße abfindig gemacht, noch die »uhrfach verlängerte Appellationsfrist bcnuzt, so daß das landvögtlichc Urtheil lcztcs Jahr in Rechtskraft crka"^werden mußte, wie der Jahrrcchnungsabschicd deö Nähern ausweise. Als alles Entgegenkommen auch nachi^nicht habe verfangen wollen, sei der Landvogt endlich angewiesen worden, das Urtheil zu vollziehen. Daraus^habe er wirklich einige Früchte in einer Scheuer mit Beschlag belegen lassen; doch die Stadt Steindiesen Arrest gewaltsam durch bewaffnete Männer aufgehoben. Alsdann haben Bern und auchunbcthciligte Orte das Gesuch gestellt, diesen Strcithandel bis auf gegenwärtige Tagsazung einzustellendann durch die unparteiischen Orte austragen zu lassen, welchem Gesuch wirklich entsprochen und dem L'">vogt die Sistirung der Vollziehung anbefohlen wurde. Die Gesandten von Zürich erklären vorerst, in die!^Angelegenheit ohne Instruction zu sein, und geben darauf abermals wie lcztcs Jahr eine neue DarstellungSachverhalts, der zufolge nicht die Stadt Stein, sondern der Landvogt strafbar wäre. Bern, Bajcl »Schaffhauscn sind hierüber nicht instruirt, weil sie der Meinung waren, die Sache sei durch die beka»»'^Vermittlungsvorschläge beigelegt. Bern ist auf Begehren beider Parteien gern bereit, zu einer 3""^Erledigung die Hand zu bieten, desgleichen Basel, Solvthurn, Frciburg, Schaffhauscn und der Abt vonGallen. Glaruö wünscht, daß die Orte, welche sich in's Mittel geschlagen, ihre Bemühungen l^rtseZ^Nachdem die Mehrheit der regierenden Orte aus die Ausführungen der Gesandten von Zürich rcplicirllcztcrc nochmals erwicdcrt hatten, wird die Sache noch einmal belassen, wie sie jezt liegt, obwohl die McY 'der regierenden Orte den Abgang von Instructionen bei denjenigen Orten, welche gerade die VertagungAngelegenheit auf die Jahrrcchnung gewünscht hatten, bedauert und zum Schluß kommen zu müssen g" ^die eidgenössischen Orte wollen nicht mehr mit einander Hausen. Bern behält sich seine Rechte vor und 91beide Parteien, der Mediation den Fortgang zu lassen, oder die Sache uä rolorenäum zu nehmen, irhvdcn bringt vor, es sei mit Außcrrhvden wegen des Klosters Wonnenstcin, das aus dortigem Gebiete ^in ctwclchcn Mißverstand gcrathcn. Nachdem aber Landammann Zellwcger erklärt hat, den bezüglichekünden nachleben und bei ihnen verbleiben zu wollen, sieht sich Jnnerrhoden nicht veranlaßt, diemit dieser Angelegenheit weiter zu behelligen, lk. Damit diejenigen Orte, welche an dcn gemeinen ^Vogtcicn keinen Anthcil haben, bei dcn Jahrrcchnungcn nicht zu lange vergeblich in dcn Kosten 3^^werden, sollen sämmtlichc Orte künftighin zur Jahrrcchnung am nächsten Sonntag nach Peter und P""l ^wenn dieses Fest auf dcu Sonntag fällt, am nächstfolgenden Sonntag Abends in Baden eintreffe"-gemeinsamen Geschäfte sollen in erster Linie vorgenommen und beendigt werden; erst nachher soll du ^ ^an die Vogtcigeschäfte kommen und zwar sollen zuerst der Laudvogt im Thurgau, daun derjenige i»> -thal und endlich die übrigen Vögte berufen werden. I. Zürich führt im Namcn der Kaufmannsch^
Stadt und St. Gullens Beschwerde, daß im Widerspruch mit dein Zollvcrtrag von 165^1 und demzu Mcmmingcn im Reich erhöhte Zölle von schlesischcn Garnen, Hamburger und andern Strümpfe"/