Juli 171»,
1591
Zürich und Bern geben Kcnntniß von dcr Antwort, dic sie unlängst auf das genannte Rcscript crthcilt hattenund lassen es dabei bewenden. Die katholischen Orte beantragen des Anstandcö wegen eine gemeinsameAntwort; wolle man dicS wirklich, dann müsse man auch aus den Toggenburgerstrcit selbst zu sprechen kommen.Einige unbcthciligtc' Orte sind mit dcr Instruction versehen, zur Wiederaufnahme dcr Mediation behilflich zusein; Zürich und Bern sind hierzu bereit auf dcr Grundlage, dadurch Niemand Etwas zu nehmen noch zuScbcn, sondern jeder Partei angcdeihcn zu lassen, was ihr vor Gott und »ach Billigkeit gebührt. Dic^sandten von Schwyz stellen an Zürich und Bern abermals das Gesuch, sich der Toggenburger endlicheinmal laut Landfrieden und Vcrzichtbrief zu entschlagcn, da solche sie nichts angehen; sie wiederholen dicl-Mhrigen Erklärungen und rufen die unbctheiligten Orte nach dem Inhalt dcr Bünde an um Hilfe zurAufrechthaltung ihrer Rechte im Toggenburg. GlaruS will die Mediation nicht verhindern, soweit der Streit
tischen dem Abt und den Toggenburger., waltet; im Weitem nimmt es die gefallenen Anträge aä mforenäumU"d ist der Hoffnung daß dic Voreltern hinsichtlich dcr Sprüche und Verträge denn doch nichts gcthan als">as recht und billig war Dcr Abt klagt gegen dic Toggenburger über die Wegnahme dcr Schlösser und dcrEinkünfte und ersucht dic verlandrech,etc., Orte kraft Landrcchts, die übrigen Orte kraft eidgenössischer Anver-"»andtschaft ihn wieder in die entzogenen Rechte und Bcsizungen cinzuwestcn. Der Abt erklärt sich im.ncr"°ch geneigt zu einer Mediation, sofern ihm vorher seine Schlösser und Einkünfte wieder zugestellt und Briefeund Siegel beachtet werden, und wird hierin auch von den katholischen unbctheiligten Orten unterstüzt. Nachlanger fruchtloser Diseussion geben die Gesandten von Zürich und Bern die Erklärung ab, sie wünschte», daßdie vor einem Jahr bestellte Mediation sobald als möglich wieder zusammentrete, um vor allen Denzen dic^umung der Schlösser zu bespreche», welche die Toggenburger nach ihrem Vorgeben nur aus Besorgniß vor""er Vergewaltigung in ihre Hände nahmen, und um in zweiter Linie auch die übrigen Differenzpnnkte>u untersuchen Dem Stande Schwyz antworten sie, daß seinen Rechten im Toggenburg von Zürich und.ücht das Mindeste benommen sein solle, wie bereits mehrfach verabschiedet worden sei. Die katholischenverwundern sich über den seltsamen Beweggrund der Toggenburger zur Wegnahme dcr Schlösser, als'uüre ihnen größere Sicherheit von Nöthen gewesen, während doch dcr Abt gegenüber Zürich und Bern erklärt°>u"e. er wolle bis zum Auötrag des Streites das Schloß Jberg den beiden Orten Schwyz und GlaruS undSchwarzenbach den regierenden Orten des Thurgauö als deren offene Häuser und Lehen überlassen. Auf"ne solch.. Erklärung hätte ...an erwarten sollen, daß dic Toggenburger von diese», ungerechten Untcr-'«"gen abgemahnt worden wären. Man sei ja gewillt, den abgelaufenen Sicherhei.sver.rag von neuem wieder"richte., und zwar wie lezteö Jahr, direet von der Tagsazung aus. Die Unbedingtheit der Mediation^ lg... Abschieden dahin begrenzt, daß dabei nicht von vornherein die authentischen Titel der einen Partei«ls nul. ..„d nichtig bezeichnet werden können. Der Antrag der katholischen unbethe.l.gten Orte geht sonachdahin, ohne fernem Verschub an die gütliche Vermittlung Hand zu legen und zu d.ese». Behuf vor Allem"'s den Sicherheitsvertrag bis zu Beendigung der Mediation in Kraft zu erkenne», mithm de... Abte die^°grnen Einkünfte und Schlösser wieder einzuantworten. Schwyz protest.rt w.dcr Alles, was be. lez.jährigerNation wider die Judicatur der Stände Schwyz und GlaruS und dic aus d.c,cr hervorgegangenen Sprüche""d Vorträge vorgebracht worden war. Basel und Schaffhauscn nehmen den Antrag auf Ncuerrichtung dcS^chcrhcitsvertragS im Toggenburg in den Abschied, da sie hierüber ohne Jnstruct.on sind. Schließlich kommen^Gesandte» von Zürich und Bern auf die zu Anfang vorgeschlagene gemc,n,amc Antwort aus daS Memorial^ kaiserliche» Gesandten zurük. Die katholischen unbctheiligten Orte wün.chen, daß de». Gesandten hiebet