Mai l7t0.
1581
auf hatte lasse sich neulich dahin vernehmen, daß gegenwärtig die gcgcntheiligrn Bestrebungen am
Hofe fast durchgehend die Oberhand haben, so daß Graf Sinzendorf momentan keinen Einfluß geltend machenkönne. Da der Kaiser, wie bekannt, dem Könige von Preußen angezeigt hat, die Grafschaft Neuenburg seinn Reichlichen waS Preußen widerspreche, werde der Kaiser laut obigem Berichte auö Holland diesen 2chcn-s'rcit vor den Reichsconvent in RegenSbnrg bringen. Da auch Toggenburg als Reichslehen von. Reiche ab-hängig gemacht werden wolle, der Streit also da und dort auf das Nämliche hinauslaufe, könnte durch d.esandten der evangelischen Mächte, namentlich diejenigen von Preußen bei dem Re.chScolleg.um zu RegenS->z erwirk, werden, baß der Kaiser außer Stand käme, den beiden Ständen Zürich und Bern wegen derNcichslehenschas. über Toggenburg ferner.. Verdruß zu verursachen und daß damit bei den katholischen Orten"Nd den. Ab. das in den Kaiser gesezte Vertrauen um ein Merkliche- erschüttert würde. Diese AngelegenheitWe nach Ansicht der Gesandten von Bern nicht in Form einer Klage angebracht, sondern in Anknüpfungdas kaiserliche Schreiben von dem zur Friedensverhandlung abgeordneten Vertreter mündlich vorgetragen»verde» Das Gesuch ginge dahin, Toggenburg mit den Lehcnözumuthungen zu verschonen, da eS von'eh" ein Glied der Eidgenossenschaft gewesen und seit zweihundertfünfzig Jahren nie von derselben abgelöstDieses Begehren würde vom preußischen Gesandten unterstüzt, der dabei die Lehensbeschwcrde seinesHern, wegen Neuenbürg zur Sprache bringen und im Verein mit de» Vertretern mehrerer evangelischerT'ände die ferner» Bestrebungen deö Kaisers in diesen Sachen lähmen wurde. M.ttlerwe.le .st den Ge-lten von Zürich und Basel die Mitteilung zugegangen, daß die beiden Stände zur Abordnung e.neö Ver-Wers der evangelischen Eidgenossenschaft zum FriedenSeongreß nach Utrecht die Zustimmung geben. ImZeigen aber möchte Zürich, bevor es auch hierin sich definitiv entscheidet, doch noch ... .vettere Erwägung»iche., ob der Kai er, wenn er einmal die Frage wegen der Reichs.ehen an da- Re.chseol.eg.um br.ngt, sichs° leich. von ferner.. Versuchen ablenken lasse, oder ob er nicht vielmehr unter dem E.nflusse ze.ner Munster^ seinen Ansprüchen bei der Reichsversamm.ung durchzudringen suche. Daö Beste wäre allerd.ngs, wennbtt Kaiser durci. Vermittlungen der fremden Mächte direet dahin gebracht nnirde se.ne Prätensionen aufzu-weil dadurch der Faden mit einem Mal abgeschnitten wäre. Zür.ch behalt sich daher für d.esen PunktU Entscheid seiner Obern vor. Unvorgreiflich diese», Entscheide wird sowohl über die Verrichtungen deS^sandten zum FriedenSeongreß im Namen aller evangelischen Stände, als über die besonder.. Aufträge derT'ädte Zürich und Bern wegen deö Streites im Toggenburg bei dem Rcichscolleg...... e.ne Jnstruet.o., vor-
U.hen Zürich wird die evangelischen Stände einladen, über diese Angelegenheit auf nächste Jahrrech.,unginstruiren und andeuten, daß die Kosten dieser Abordnung ausschließlich von den evangelischen Städten>cn werden, ..... der Zustimmung von G.arus und Anßerrhoden desto sicherer zu sein. ... Zürich und
Mit kaiserliche». Reskript vom 24. März gelangt an d.e Städte Zur.ch und Bern d.e M.tthe.lung,^ kaistrlichr öZof habe ...it Befremden daS Gerücht vernommen, als haben diese Stände unter Zusicherung> Hilfe die'Toggenburger aufgereizt, sich der äbtische.. Schlösser zu bemächtigen und »ut Ausschluß deSrine ueue Regierung in politischen, Civil- und Crim.nal- Sachen c.nzusezen, als ob d.e Rc.chörechte""f Toggenburg erloschen oder nicht der mindesten Beachtung Werth wären. Dies stimme mit den wieder-um Versicherungen den Streit gütlich beilegen zu wollen, nicht überein. Wofern die beiden Stände diezu dergleichen' Unternehmen bieten sollten, werde der Kaiser seine Lehenrechte mit allem Ernst ver-eidigen nicht nur die Vergünstigungen der einzelnen Kantone im Reiche und in Österreich rükgängig machen,Um. auch den Abt als Reichsstand und Vasallen gegen eine solche Vergewaltigung nach Kräften in Schuz