1580
Mai 1710,
habe so verschiedene wichtige Fragen der hohen Mächte und Fürsten zu behandeln, welchen gegenüber derToggcnburgcrstrcit nur als eine geringfügige Sache erscheine' Ohne die gleichzeitige Anwesenheit cineS >ll'geordneten dcS Abtes und dcr Toggcnburgcr würde nichts ausgerichtet und den beiden Ständen Zürich »»^Bern imputirt werden, daß sie die ersten gewesen, welche von dcr McdiationShandlung zurükgctrctcn undStreit wider das bisherige eidgenössische Staatsrecht in fremde Hände gelegt hätten. Was aber ein An>»che»an den Kaiser im Allgemeinen betrifft, sich in den Toggcnburgcrstrcit nicht zu mische», da die Grasich'^Toggcnburg kein kaiserliches Lehen sei, sondern ein zur Eidgenossenschaft gehöriges Land, so sei auch da dcrErfolg sehr zweifelhaft, um so mehr, als ein derartiges Begehren auch dem Könige von England, den Generalstauten und dcr Krone Frankreich unterstellt werden müßte. Die Gesandten von Bern beleuchten ihrenschlag mit folgenden Gründen. Es sei leicht abzunehmen, daß die katholischen Orte in dcr Hoffnungbessere Zcitvcrhältnissc zu einer endgültigen Erledigung des Toggcnburgcrstrcites keine Hand bieten; ebe»bwahrscheinlich sei, daß dcr Kaiser, sobald einmal dcr allgemeine Frieden abgeschlossen, dcr Angelegenheit »»Toggcnburg seine volle Aufmerksamkeit zuwende. Aus einem Briefe dcS Königs von Preußen vom 7- ^ergebe sich, daß dcr Kaiser ernstlich versuche, die Lehenöobcrhcrrlichkcit über daS Fürstenthum Neuenbürg »»dValcngin als dem Reiche zugehörig geltend zu machen, DaS nämliche Vcrhältniß walte hinsichtlich der Gralschaft Toggcnburg ob und dcr Kaiser werde wohl nicht ermangeln, durch seine Vertreter beim FriedenScoibss^in diesem Sinne zu wirken. Deshalb sei es angezeigt, daß Jemand im Namen dcr evangelischen Eidgenosse»schaft die Interessen derselben überwache und allfälligcn Versuchen, an dcr Exemtion vom Reich laut »'estphälischem Frieden zu rütteln, entgegenzutreten. So laute dcr Rath dcr Gesandten mehrerer hohen Mächtedie den gegenwärtigen Zeitpunkt für den geeignetsten halten, dem Toggcnburgcrgcschäft eine Wendung Z»'"Guten zu geben. Diesen Einladungen könne durch eine schriftliche Empfehlung nicht genügt werden,Minister großer Fürsten und Herren, die mit den Geschäften ihrer Herren beladen sind, können auch ^geneigtester Gesinnung Geschäften, die ihnen schriftlich empfohlen sind, weniger große Aufmerksamkeitals solchen, die immer und immer durch eine „lebendige Stimme" sollicitirt werden. Dann können solche ^schäfte in dieser oder jener Weise merkliche Wechsel und Änderungen erfahren, die zu verfolgen nur Je»»befähigt sei, dcr persönlich anwesend ist. Die Gesandten dcr evangelischen Mächte möchten im andcr» eauch auf den Gedanken kommen, wenn von bicr aus die Sache nicht eifriger betrieben werde, dürfe >) ^eine größere Thätigkcit nicht wohl zugcmuthct werden. In jedem Fall sei gewiß, daß daS Prävcnirc u»d ^Empfehlungen zu guter Zeit bei den fremden Ministcrn guten Eindruk machen; wenn dcr Frieden 0»>»bcrathcn wird und jeder mit den Angelegenheiten seines Herrn beschäftigt sei, habe er für andere ^wenig oder kein Gehör mehr, Basel erklärt, daß cS nicht genugsam instruirt sei, sofort in diese Angeles»einzutreten, Zürich rcplieirt, wenn auch dcr Kaiser bestimmt werden könne, sich dcr Sache nicht anzu»c)bliebe diese dennoch hängen und müßte endlich mit Recht oder Güte oder Gewalt gelöst werden. NachBcralhung übernehmen Zürich und Basel, den Antrag ihren Obern beförderlichst vorzulegen und deren 0 ^abzuwarten. Mittlerweile gibt Bern Kcnntniß von dcr Zuschrift dcr Republik Wallis vom 1ä, Mai,die Wiederaufnahme dcr Mcdiationsvcrhandlungcn empfiehlt. In dieser Hinsicht wird beschlossen, abz»"'» ^was Wallis unter der Hand bei den katholischen Orten wegen der Mediation ausrichten lindBern mitthcilcn werde, — Dem Stande Bern ist frischcrdingö von dem englischen Gesandten in H" 'und Herrn Hcinsiuö der Bericht zugegangen, Graf Sinzcndorf in Wien, dcr bishin den Kaiser zu i
suchte, das Lchcnrccht bezüglich dcr Grafschaft Toggcnburg nicht zu poussircn, und hierzu bereits gute H»»'