1582
Mai 1710.
nchincn und hierfür selbst deö gesammtcn Reiches Beistand anrufen. Der Kaiser hoffe, daß es nicht s» ^komme, sondern der Streit in den Schranken einer unparteiischen Mediation verbleibe. Das Schreiben wirdin folgendem Sinn erwiedcrt. Beide Stände seien jczt noch von gleicher Gesinnung beseelt, den Frieden dcrEidgenossenschaft aufrecht zu erhalten; wenn die Mediation in's Stokcn gerathen sei, so liege die Schuld nttyan ihnen. Sodann dürfe in Erwägung gezogen werden, daß Toggenburg nun schon zwcihundcrtundst>»stblJahre lang als Glied dcr Eidgenossenschaft an deren Lieb und Leid thcilgenonnncn, die verschiedenen Kric^züge mitgemacht habe und auch mit einigen Orten verlandrcchtct sei. Alle bisherigen Mißhclligkeitc»Toggcnburg ohne Unterschied seien ohne jegliche fremde Einmischung, von den Eidgenossen selbst erledigt wordc»-Dcr Abt sei auch jcwcilen aller Rcichöanlagcn für die Grafschaft Toggcnburg enthoben gewesen. Dahersich die beiden Städte im Bcsizc voller Befugnisse, die Landlcutc im Toggcnburg auf ihr Anstichen gcgc"Neuerungen des Abtes in ihren Freiheiten und Rechten zu schüzcn, und können nicht annehmen, daß si^dein herben Tadel des Kaisers irgend welchen Anlaß geboten hätten; die neuen Einrichtungen, welche sichToggcnburger selber geschaffen, seien nach ihrem Berichte mit ihren alten Freiheiten durchaus im Einklw'^die seither erfolgte Zuhandnahmc dcr Schlosser sei nur eine Vorsorge gegen die.Bedrohung dcr Sicherheitzur Abwendung der Gewalt ohne jede weitere Absicht auf irgend welche Schädigung. Diese Antwort istkaiserlichen Botschafter den 13. Juni, nachdem sie beiderseits von den Obrigkeiten gutgeheißen worden, d>den Sccretär Leonhard Goßwcilcr von Zürich eingehändigt worden. Da dcr Kaiser sich wiederholt einermagern und freien Ständen gegenüber nicht angemessenen Titulatur in seinen Zuschriften bedient, wirbAntrag, hierfür entweder mündlich oder schriftlich billigcrwcisc Abhilfe zu verlangen, in den Abschied gcno»"Bei Anlaß dcr Ucbcrrcichung des Antwortschreibens wird auch dcr bessern Titulatur wegen von Rathsscc ^Goßwcilcr Anzug gcthan. Dcr kaiserliche Botschafter verweist dabei auf den Umstand, daß die Host undReichskanzlei in den Tttulaturcn nicht gleichmäßig verfahren. Die Anrede an die Eidgenossen: Denu. s. w. sei jedenfalls hoher als jene an die Gencralsiaatcn. Dcr Botschafter könne hierin rein nichtsDcr im Druk erschienene Gegcnbcricht dcr katholischen Mediatoren bemüht sich in unbegründeterdarzuthun, daß dcr Abbruch dcr Vcrmittlungsvcrhandlungen von den evangelischen Mediatoren vcru ^worden sei. Bern hatte dcr Republik Wallis schon unlängst auf ihr Schreiben bezüglich Wiederaufnahm
Mediation bemerkt, daß zur Widerlegung dieses Berichtes Stoff und Anlaß nicht mangelten, aber nichtsei, abermals auf die Sache einzutreten, da dcr wahrheitsgetreue Bericht vom lcztcn Octvbcr dielcgcnhcit klar gelegt habe. Dieser Ansicht tritt auch die Confcrcnz bei, um nicht noch mehr unnüzc»streit zu veranlassen und weil cS auch den Anschein gewinnen will, als ob die katholischen Orte die M 'wirklich wieder aufgreifen wollen. «I. Den Gesandten von Zürich ist durch einen Expressen die -zugekommen, cS seien in Zürich zwei Abgeordnete aus dem Toggcnburg angelangt mit dem BerichsSchwyz zu ihrer nicht geringen Bestürzung auf den 22. Mai eine Gesandtschaft in das Toggcnburg ^Willens sei. Man crblike darin die Absicht, unter den Landlcutcn Uneinigkeit zu stiften und den zu ^^gebrachten Unionstractat zu überwerfen; ja cS werde befürchtet, die Unzufriedenen im Lande M
diesem Anlaß mit Hilfe dcr Pricstcrschaft Unordnung anrichten, weshalb die zwei Abgeordneten angclcgcuum Rath und VcrhaltungSbcfchlc gebeten hatten. Die Gesandten von Zürich thcilen vertraulichcrthcilten Rathschlägc mit; die Gesandten dcr zwei andern Orte finden dieselben am Plazc undgewärtigen, ob die Gesandtschaft wirklich vor sich gehe und welchen Erfolg sie haben werde. Die ^dcr Schlösser im Toggcnburg hat nicht die starke Bewegung hervorgerufen, wie man erwartet hatte.