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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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November 17<Z9.

Die Kette von Gewaltthätigkcitcn der reformirtc» Stände gegen die Katholischen vom MünstcrlhabrHandel an bis zum Toggenburgcr Streit, dem Burgrccht zu Neuenbürg und Streit im Kcllcramt u, fnöthigt die Katholischen, aus dem Schlafe zu erwachen und mit lebhaftem Muth für ihre Interessen ci»Z"stehen. Die Absichten der protcstirendcn Eidgenossen gehen, wie deutlich wahrzunehmen sei, Schritt fürauf den Untergang dcö katholischen Wesens auö, so daß diesem heimlichen Krieg gegenüber die getrenntKräfte vereinigt und vermehrt werden müssen. Zu diesem Zwckc wird folgende Vereinbarung vcrab>ch>^'l. Nach dem Beispiele der Vorder» lind nach dem Inhalt früherer Abschiede wird die allseitige EinigkeitEintracht alö das einzige Mittel der Sclbstcrhaltung den Beschlüssen zu Grunde gelegt und demgemäß ^gegenseitige Zusicherung crthcilt, einander im Falle eines Krieges auf erste Mahnung hin je nach den Umstä»^'zur Offensive oder Defensive mit thätlichcr Hilfe bcizuspringcn. 2. Der Signale und Feuerzeichen hal^findet man die Einrichtungen zwischen Luccrn und Solothurn für genügend; es verbleibt daher bei denAbmachungen. Die im Jahr 169t) verabschiedeten Feuerzeichen auf der Hascnmatt oder andern gccig"^Punkten im Gebiet von Solothurn gegen Frciburg hin sind noch nie erprobt worden; diese beiden ^lawerden daher unvcrwcilt die Sache zur Ausführung bringen. Im Allgemeinen sollen nebst den FcucrMauch Loosschüßc gelöst werden; wo dies aber wegen zu weiter Distanz nicht ausreichend erscheint, ffwenigstens drei oder vier Boten auf verschiedenen Wegen im Dienste stehen. Die Einrichtung einerCommunication wird auch den Gesandten von Frciburg und Wallis angelegentlich empfohlen. 3.große Macht des Standes Bern müssen gleichzeitig die Truppencorps der drei katholischen Städte, derWallis und deö Bischofs von Basel verwendet werden, wie dies schon in der geheimen Unterredung^1697 vorgesehen war. Es ist daher nöthig, die allseitige Verbindung gegen einander offen zu behalte»,dies zwischen Luccrn und Solothurn und dem Bischof von Basel zu bewerkstelligen ist, wird ihrerBcrathung überlassen; glcichcrdinge werden Solothurn und Frciburg sich verständigen, wie sie die Z'^Arbcrg behaupten können. Am nothwcndigsten erscheint dermalen die Fcstsczung der Pläne, wie WallisFrciburg ihre Truppen vereinigen und vom Saancnthal aus gemeinsame Operationen unternehmen .Zwischen diesen Orten sollen die geheimen Kricgöräthc wöchentlichen Briefwechsel pflegen und bei 'einander alle Neuigkeiten mitthcilcn. Wallis wird ferner die Höhen auf der Grimscl und auf der <besczen, damit Uri und die andern Orte vom Verkehr mit Wallis nicht abgeschnitten werden; WallisNothfall nicht nur Diversionen in's Bcrncrgebict unternehmen, sondern über diese Pässe mit einemden katholischen Kantonen zuziehen, wie dies in rühmlicher Weise im Kappclcrkricg geschah, inWallis in den daherigcn Frieden eingeschlossen wurde. Dies ist auch von Wichtigkeit, weil nachFrieden in allen Verhandlungen der Orte die Mehrheit der Stimmen entscheidet, welches Verhältnis g^.^gegenwärtig im Toggenburgcr Streit über den Haufen wolle geworfen werden. Für den Kriegsfall »Wallis die Abordnung cincö oder mehrerer Kricgöräthc der katholischen Orte, um mit dem Rathcum so besser dem katholischen Schirmwescn dienen zu können. Diesem Gesuche wird mit DankDamit Frciburg eher in den Stand gesczt werde, seine Truppen im offenen Feld verwendenwird es eingeladen, die Hauptstadt mit den nöthigcn haltbaren wenn auch nicht zu kostspieligen 8"^^'zu versehen. Frciburg meldet, diese Frage werde wirklich gegenwärtig studirt. Die Gesandten von ricberichten, ihre Obern hätten namhafte Summen an die Befestigung der Stadt verwendet lind soAnschaffung von 19,006 Pallisadcn befohlen. In der Stadt Ölten können aber keine Befestigungenwerden, wie dies früher gewünscht worden war. Bei dieser Sachlage wird Solothurn ersucht, daS