Oktober 1709.
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^machten Schlußanträge im Druk voreilig veröffentlicht und somit den VcrmittlungSwcg verlasscir haben, sovon den Vermittlern evangelischer Religion zwar nicht auch ein besonderes Gutachten, wohl aber einegründliche Widerlegung der Eingangs- und Schlusibcmcrkungcn in dem gcdruktcn Schlußgutachten und eineErstellung des eigentlichen Hergangs der Sache ebenfalls durch den Druk veröffentlicht werden. Ein bezüglicher^»üvurf wird von den Gesandten der Städte Zürich, Bern und Basel ihren Obrigkeiten hintcrbracht. II.^""ch, Bern, Basel und Schaffhanscn.) Zur Verlesung gelangt eine schriftliche Darstellung der Entwiklung'»>d des gegenwärtigen Standes deS TvggenburgerftrciteS von Häuptmann und Rathsprocurator Nabholz vonZürich, der lcztcr Tagsazung Rechtsanwalt der Toggcnburgcr war. Für diese gründliche und fleißige^beit wird dem Vcrfaßer Dank erstattet und ihm überlassen, dieselbe im Druk ausgehen zu lassen. III.Zürich, Bern lind Basel.) Es wird ein schriftlicher Entwurf über die künftige Stellung beider KonfessionenToggcuburg in weltlichen und geistlichen Dingen verlesen. In demselben findet man einige bedenkliche^»»klc, welche von der Vermittlung und künftigen Rechtsordnung abhängig sind. Daher wird HauptmannObholz beauftragt, von sich aus mit Hauptmann Keller und Sckclmcistcr Rüdlingcr dafür zu sorgen, daßdem Jnswcrksezcn dieser Punkte noch eingehalten werde. IV. (Zürich, Bern, Basel und Schaffhauscn.)^ »Verden die Zuschriften mitgctheilt, welche Zürich und Bern wegen der Räumung der mit Besazung^scheuen Schlösser Schwarzenbach und Jbcrg an den Abt gerichtet hatten. Die ebenfalls zur Verlesung^»»gcnde Antwort deS lcztcrn ist auf den ersten Anschein den Wünschen entgegenkommend, im Grund aberspizig und zweideutig, daß klar hervorgehe, cS werden sich die Toggcnburgcr nie einer vollen Sicherheit zu^sicn haben. Da den Tvggcn bürgern wiederholt Beistand gegen Vergewaltigung versprochen worden ist,sich die vier Städte in die vertrauliche Besprechung ein, ob nicht zur Sichcrstellung der Toggcnburgcr^c» eine Uebcrraschung und zur Vermehrung ihres guten Vertrauens zu beiden Ständen Zürich und Bern""'gc Mittel vorzukehren seien; allerdings müßten diese Vorkehrungen in einer Weise getroffen werden, daßdaraus nichts auf der Hand Liegendes zugemessen werden könnte. Man einigt sich schließlich, daß^"'Halter Holzhalb die ausgetauschten Meinungen und Vorschläge seiner Obrigkeit hinterbringen und dahinAchten solw, paß einige Abgeordnete aus dem Toggcnburg, vom Landrath mit genügenden Instructionennach Zürich berufen und von ihnen in Erfahrung gebracht werde, welche Bcwandtniß es eigentlich mitSchlössern habe. Bei diesem Anlaß soll ihnen der eine und andere der aufgeworfenen Vorschläge mitgc-^'si und ihre Ansichten darüber entgegengenommen werden, welche dann von Zürich alsbald der Stadt Bern"'"llitheilen wären. Bern wünscht noch, daß die Toggcnburgcr ihre LandrSangclcgcnhciten den beiden Städtendurch Privatpersonen, sondern durch den Landrath vortragen sollen. V. (Zürich, Bern und Basel.)"f das vom kaiserlichen Botschafter der lcztcn Tagsazung eingereichte Memorial betreffend die Toggcnburgcr"üclegenhcit, das bishin noch nicht crwiedcrt worden ist, wird im Namen der evangelischen Mediatoren eine^">vvrt erlassen. Dieselbe betont das ungewohnte Verfahren der katholischen Vermittler, die ihren lezten^ Uschlag einfach zu Papier gebracht und den Parteien zugestellt hätten, worauf die gemeinsamen Verhandlungenden Willen der evangelischen Mediatoren zu Ende gingen. Man hätte geglaubt, es sollte nun Strcit-für Streitpunkt behandelt und untersucht werden. UcbrigcnS seien die evangelischen Orte nicht ermüdet," »ach Her,,, besten Vermögen zur friedlichen Beilegung des Streites mitzuwirken. Die Gesandten von"statten einen weitläufigen Bericht über den verdrießlichen Streitfall der Stadt Stein. Zürich hättedaß die regierenden Orte bei einer unbefangenen Prüfung deS Sachverhalts die Vollziehung der land-^sichcn Erlasse verhindert und den Streit in Güte erledigt hätten; allein aus den Berichten der Stadt