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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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Oktober 17N9.

Mächten für formidabel gehalten werden, noch eine Zeit lang fortgesczt werden. Nach bester Vcrda»k»»ödieses vertraulichen Berichtes wird den Gesandten von Basel einstimmig der Rath crtheilt, für einmaldie eidgenössischen Repräsentanten als die Zusaztruppen in der Stadt zu entlassen und dies den Orten, welcheihre Eontingcntc gestellt hatten, nach gewohntem altem Styl anzuzeigen mit dem Beifügen, daß ihnen d>tVerfügung über die übrige an den Grenzen stehende Mannschaft überlassen sei. Um den Ncutralitätötractatvon 1762 neu zu befestigen und die beiden intcrcssirten hohen Mächte zum Abzug ihrer in der Nähe stehen^Truppen zu vermögen, wird beschlossen, bei dem kaiserlichen und dem französischen Botschafter durch gründlicheVorstellungen die künftige Sicherheit der eidgenössischen Grenzen auszuwirken. Der crstcrc lieh sich nusmündlichen Vortrag einer ansehnlichen Deputation auf die schriftliche Eingabe vom 3t.' October dahinnehmen, sein Hof sei bereit, sowohl den kaiserlichen als den Rcichstruppcn die Respectirung der eidgenössisch"'Grenzen anzubefehlen, und es werde sonach bei dem, was der Kaiser in seinem Rcscript von 1762 zugcsi'^sein Bewenden haben, sofern auch Frankreich die gleiche Neutralität zugestehe. Dem französischen Gesangeröffnet eine Deputation am 6. November den Inhalt des leztcr Tage vom Kaiser cingckommenen Sehrc^'""über die fatale Grcnzvcrlczung durch General Mercy; demgemäß habe der Kurfürst von Braunschwcig^'"'^bürg den Auftrag erhalten, über den ganzen Verlauf der Angelegenheit eine strenge Untersuchung anzuordn"''auf welche hin dann der Kaiser die schuldig Befundenen zu gebührender Strafe ziehen werde. Damit »'das Gesuch an den Gesandten gestellt, er wolle seine Vermittlung eintreten lassen, daß auch die französisch"Truppen von den eidgenössischen Grenzen zurükgezogcn werden und der Neutralitätötractat von t7l)2bekräftigt werde. Ebenso wolle er verschaffen, daß die eingestellten Gefälle der Stadt Basel im EsswSundgau wieder verabfolgt und auch die Zufuhr von Früchten wieder gestattet werden. Nachdieses Vortrages und nachdem auch noch Bürgermeister Burkhardt von Basel spcciell um VerabfolgungGefälle gebeten, erging sich der Botschafter erstlich in ziemlich scharfen Worten über das Verhalten der ^ ^Basel. Diese habe anfänglich den Widerstand gegen General Mcrcy's Einbruch verabsäumt und hättc "diesen groben Fehler bei dessen Rükmarsch, nachdem er von den Franzosen geklopft worden, gut mache»Die Satisfaction, welche der Kaiser für diesen Vertragsbruch leisten wolle, sei so gut wie gar »t^'selbe verspreche bloß, in Zukunft die Neutralität zu beobachten. Damit könne sich der König nichtstellen und er hoffe, daß auch die Dcputirtcn ihm nicht zumuthcn, solches seinem Herrn zu empfehle»' ^die Zurükhaltung der Naturalgcfällc der Stadt Basel im Elsaß lind Sundgau belange, so rühre dies ^von des Königs Unwillen gegen Basel, sondern daher, weil die Untcrthanen wegen der schlechten Er»»'großen Mangel litten; zudem sei es der Stadt Basel unbenommen, diese Früchte zu verkaufen undErlös sich anderes Getreide anzuschaffen. Schließlich willigte der Botschafter nach abermaligen cindru'ö ^Vorstellungen ein, das ihm eingereichte Memorial seinem Hofe zu übersenden und die ferner» ^gewärtigen, die er dann zur Kcnntniß bringen wolle. Was Basel spcciell betrifft, ließ der Gcsanv"'durchbliken, daß Hoffnung auf einen erfreulichen Erfolg vorhanden sei. «I. I. Zürich thcilt mit, das ^nannte Schlnßgutachtcn der katholischen Mediatoren vom 13. September sei seit leztcr TagsazungAbt gcdrukt und im Toggcnbnrg promulgirt worden. Diesem sog. Schlußgutachtcn sei aber eineund Schluß beigegeben, über welche sich die Mediatoren der Städte Zürich, Bern und Basel zuhaben, da ihnen darin imputirt wird, als hätten sie genanntes Gutachten zur Empfehlung an ihreübernommen, also für ihre Personen bereits ihre Zustimmung dazu crtheilt. Nach reifer Erwäg»»Ühierüber folgender Beschluß gefaßt: Weil die Vermittler aus den katholischen Orten ihre unter siff>