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6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
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August l7Nl>.

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"'ch> lädirt wcrdcn, nehme cr sich dcr Sache nichts an, sondern überlasse den Austrag derselben nach alte»,^kommen dcr Eidgenossenschaft selbst. «. «Alle Orte.) Zürich bringt das Vorgehen des thurgauischcn Land-"M gegen die Stadt Stein zur Sprache, und nimmt in seiner einläßlichen Darstellung des Sachverhaltsd'e Stadt Stein in Schuz. Da aber, wie auö dem gemeinen Abschied zu ersehen ist, die Mehrheit dcr"gierenden Orte zu Ungunsten dcr Stadt entschieden hat, erklärt Zürich, die evangelischen Orte mögen ausd"s«» Fall nun abermals ersehen, wie wenig die besten Gründe bei den Katholischen verfangen; cS sei daher"ch verdenken, wenn Zürich sich wider die Vergewaltigung sczcn und mit Gcgcngcwalt widerstehen werde.

übrigen Orte' mahnen Zürich von einem solchen Schritte ab und wünschen eine friedliche Beilegung dcöHödels, die sich doch gewiß irgendwie erreichen lasse. Die Gesandten von Zürich verbleiben jedoch lediglichihrer Erklärung, wie dicS auch dcr gemeine Abschied enthält. «. (S. u. Rhcinthal.) v. In Folge des^'rchbruchs deutscher Truppen durch Baslcrgcbict in daö Elsaß und dcr dahcrigcn Vcrlczung dcr NcutralitätS-von 1702 wurde die bereits auseinander gegangene Tagsazung neuerdings einberufen. Nach dem Ein-'"ffcn dcr evangelischen Gesandten wird in einer separaten Confcrcnz sofort beschlossen, diese Grcnzvcrlczung,""lche der ganzen Eidgenossenschaft zum Schimpf gereicht, nachdruksam zu ahnden, bei beiden kriegführendenAchten die vertragsgemäße Sicherheit der Stadt Basel und ihres Gebietes zu verlangen und durch Truppen»,,d die Grenzen schlechthin nach Inhalt dcö DcftnsionalS zu schirmen. Daö Nähcrc hierüber ist in

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gemeinen Abschied enthalten. (Zürich, Bern und Basel.) Da die katholische» Orte sich in dieser Sache

^ ^«sinnig zeigen, daß von dcr Mehrzahl derselben im Fall der Noth wenig Trost und thätlichc Hilft fürzu erhoffen ist, wird beschlossen, es seien die vormals angeordneten Posten zu Pferd und zu Fuß in^hvrigcn Stand zu sczcn.

z, Man schc auch i» dem Abschnitte Herrschafts.,ngelcgeiiheitcn:

Rheinthal. Art. 7l. Verwaltmig im Allgemeinen.

Jahn'echnung der die vier eniletbirgischeil Vogteien regierenden XII Orte zn

Lauis. l7M>, w. August.

Kaiitonsarck,!» Zu«. Algchicde.

^sandte: Zürich. Johann Konrad Eschcr, dcö Raths. Bern. Franz Emanucl von Bvnstettcn, desLuccrn. Heinrich Joseph Keller, Bauherr. U ri. Franz Florian Schmib, deS Raths. Schwyz.Fcaz Ehrlcr, Statthalter. Untcrwaldcn. Sebastian Remigius Kaiser, Statthalter. Zug. JohannJtcn, nlt-Ammann. Glarils. Johann Melchior Lcuzingcr, deS Raths. Basel. Johann Friedrich^hardt, des Raths. Frei bürg. HanS Jakob Joseph von Alt, Sckclmcistcr. Solothurn. Johann^ Christoph Byß, des Raths. Schaff Hausen. Johann Konrad Pcycr im Hof, des Raths.

»It. (S. u. d. Vogt.) >. Die Bethciligtcn der beide» Regimenter Eloß und Bcroldingen, welchekkk5 in Spanien lvidcr Portugal im Feld standen, verlangen, daß die vor elf Jahren von Oberst' ^roldüigcu ihnen verkauften und genanntem Herrn von Bcroldingen gleichzeitig wieder zum Fruchtgcnuß^Vsicstncn Güter nicht in die Liquidation über Bcroldingcns Nachlaß gezogen, sondern den Berechtigten zu