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Juli, August u, September 1709.
Wisse» bereit Rcchtsvorfahrcn aufgerichtet worden, beeinträchtigen. Uebcr den Verlans der MediationSv"Handlungen wird folgender Bericht erstattet. In der Einzclbcrathung der Streitpunkte haben die kachelst^Mediatoren für den Abt als erste Forderung die Erwählung und Bcsczung des Landrathes und desoder Malcfizgcrichtcs verlangt und die Aufrcchthaltung der Urthcilc der im Landrccht von 1468 gc»a»»""Richter, welche «Urthcilc) die Erläuterung des Landrcchts und Landcöcidcs selbst beschlagen, begehrt. ^cvangclischcit Mediatoren mußten aus dieser strictcn Forderung entnehmen, daß die katholischeil Vermittlerin diesem und allen andern Punkten lediglich auf das Landrccht Abt Ulrichs berufen, und also daS äl»"Landrccht und den Landcid dadurch kraftlos machen wollen. Da die Evangelischen die Ucbcrzcuguiig h»^auf diesem Fuße nicht vorwärts zu kommen, verlangten sie, daß diejenigen Sprüche und Urthcilc, welche »'der Hand zu Gunsten des Abtcö aufgerichtet worden, nicht wider die Landlcutc im Toggenburg, »" ^bereits mit dem Landrccht und Landcid käuflich an den Abt kamen, in'S Feld geführt werden könne»,den Landlcutcn auch die zwei verlandrcchtctcn Orte mit thcucrm Eide verheißen hatten. Wenn demWahl und Bcsczung des Landrathes überlasse» werde, seien die Toggcnburgcr nicht im Stande, sich >» ,fachen zu schüzcn und zu schirmen, und folglich rechtlos. Die katholischen Vermittler hätten aber, stall ^ ^vorzuschlagen, welche den Vergleich erleichtern sollten, in einer später» Sizung eine Eingabe gemacht, »'^alle Sprüche und Verträge des Abtes, welche die Freiheiten der Toggcnburgcr völlig vernichten, als authe»und gültig erklärt. Damit hatten die Verhandlungen ein Ende, indem die evangelischen Vermittler crkladas bisher Vorgebrachte an ihre Obrigkeiten zu bringen. (Zürich, Bern und Basel.) In einer später» ^ ^der evangelischen Mediation erklärt der anwesende Gesandte von Basel, dieser Ort überlasse nun, »»^^^Vermittlung sich diesmal gänzlich zerschlagen, den beiden Vororten, inzwischen ihre bekannte fürsichthsi ^sali zur Beruhigung des Geschäftes walten zu lassen. Es werden daher die Abgeordneten aus dembürg vorgerufen und befragt, welche Stellung sie nun bei dieser Lage der Dinge im Toggenburggedenken. Sic erklären, ohne den Rath der Mediatoren nichts vornehmen zu wollen. Es wird ih»e» ^von Zürich und Bern der Rath crtheilt, sie sollen auf alle Weise auf die Erhaltung der EinigkeitLandlcutcn beider Confcssioncn als Grundfestc ihrer Wohlfahrt bedacht sein lind allen Anläßcn, welche d» ^stören könnten, ausweichen; sodann sollen sie erstens eine Landsgcmcindc versammeln, um »cllcrdi»ß^ ^Landcid zusammen schwören zu lassen, und sich in die Lage sezcn, allfälligcn Gcwaltthätigkcetc» ^Schädigungen mit aller Manier zuvorzukommen. Wenn wiederum künftig ein Malcfizfall vorkomme, silll ^Landrath, wie er es selbst angetragen, sich bei dem Statthalter in St. Johann anmelden und nachsuche"' ^er im Ramcn dcö Abtes dem Landgericht den Blutbann gebe, über den Verhafteten zu richten. Soda»» ^der Landrath von Zeit zu Zeit dem Abte seinen Authcil an den ausgefällten Bußen entrichten, in de»lativncn, Consiscationcn und andern dergleichen Sachen nach bisheriger Ucbung verfahre» und dieauögetragcnen Processi ohne genügsame Ursache nicht wieder in Bewegung bringe», die freieeinander gestatten und ihren gegenwärtigen Abgeordneten in Baden nichts nachtragen. Bezüglich der ^wortung des wegen Toggcnburgs vom kaiserlichen Botschafter der allgemeinen Session eingegebenen Ree'nimmt man von dem Begehren, eine gemeinsame Antwort zu geben, Umgang, da die katholische» - ^ ^auch separat vorgegangen sind. Bei der Verabschiedung von dem genannten Gesandten wird dies da»>>' ^betont und bemerkt, daß die evangelischen Vermittler in Folge dieser Sönderung der katholische»ganzen Verlauf der Sache ihren Obern hinterbringen wollen. Der Gesandte antwortete hierauf,allerdings eine gemeinschaftliche Antwort erwartet; sosern in dem Toggcnburgcr Handel die kaiserliche"