Druckschrift 
6,2,a (1882) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1681 bis 1712
Entstehung
Seite
1546
Einzelbild herunterladen
 

1546

Juli, August u, September 1709.

Orte sich mit dem Mangel bezüglicher Vollmacht entschuldigen, weshalb diese Spende in den Alych'^genommen wird. Ii. Das Pathcngcschcnk für den jungen Grafen von Isenburg-Büdingen, an dessenim Jahr 1686 bei gleichem Anlaß eine goldene Schale im Wcrthe von 676 Gl. verehrt worden war, lnunmchr ungefähr im nämlichen Wcrthe in Zürich verfertigt und von dort aus an seine Adresse vcr>a»tlwerden. Der Betrag auf jedes einzelne der sieben Orte soll ihnen von Zürich in Rechnung gebracht »verde'"i. Die V evangelischen Städte verpflichten sich neuerdings für ein Jahr, ihre Beiträge für den Unterhaltvier Studenten aus der Pfalz im Erasmianischcn Eollcg zu Basel zu leisten. Ii. Der Graf von Jsei"'"^Büdingen empfiehlt in zwei Zuschriften die nothdürftigcn Kirchen und Schulen seiner Grasschaft für eineBeisteuer. Der Antrag von Zürich, das Gesuch durch eine Aversalsummc von 260 Rcichöthalcrnncunörtischcn Reparation ein für alle Mal zu erledigen, wird in den Abschied gcnommcn. I. Eine angelegt»"^Bittschrift der reformirten deutschen Kirche zu Bischwcilcr in Unterclsaß wird dem Abschied einverleibt, dajener Gegend sich viele rcformirtc eidgenössische Untcrthancn aufhalte». Die Gesandten werden das Bittest!"ihren Obern in dem Sinn empfehlen, daß eine einmalige Steuer von 266 Rcichsthalcr nach der Scalaneun Orte bewilligt und die Entschließungen Zürich »ntgcthcilt werden, i». Die französische Gemeinde stBraunschwcig schreibt, daß ihr von dortiger Regierung stattliche Privilegien und die Bewilligung zu"'einer neuen Kirche crthcilt worden seien, für welch' lcztcrc sie um eine Bcistcuet bittet. Es wird bcjchl"^sich vorher noch des Nähern über die Volkszahl lind Vermögcnövcrhältnissc dieser Gemeinde zu inser»''"'i>. Sämmtlichc Gesandte haben übernommen, das Gesuch der reformirten Synode des HcrzogthuwS -vom 16. August 1768 für eine Untcrstüzung der reformirten blutarmen Gemeinde Gruiten daselbst denleiten zu unterbreiten. Es ist vorläufig beantragt, dieser Gemeinde eine Aversalsummc von 166 Reichs")"zu gewähren. ». Die fünf evangelischen Städte übernehmen die Beisteuer von 168 Gl. oder 66thalcrn an das Tischgcld des SohnS des picmvntcsischcn Hauptmanns Combc Magnvt, der zu Laujai»"Studien obliegt. Zürich ersucht die übrigen Orte, ihre Betreffnisse mit aller Beförderung an die doKanzlei zu senden, z». Zürich will von den übrigen Orten vernehmen, ob die jüngst in Solothurn "" ^worfcnc Frage über das Recht der Stadt Mülhausen zur Theilnahmc an den gemeinen Tagsazungcn d"^^vor gemeine Session gebracht werden solle oder nicht. Bejahenden Falls glaubt Zürich, es sei am Pl"st/Mülhausen Jemand aus dem dortigen Rathc nach Baden abordne, oder, was zur Vermeidung derschcinlich eintretenden Schwierigkeiten besser sei, daS Anliegen schriftlich an die Tagsazung bringe. D»esind hierüber der Ansicht, der Anzug dieser Angelegenheit, möge er nun schriftlich oder mündlichbringe Mülhausen, wenn die Sache auch nicht sofort erledigt werde, da wahrscheinlich nicht alhcMg ^structioncn vorliegen, doch den Vorthcil, daß er in den Abschied falle und allgemeine Instructionen ^nächste» allgemeinen Tage veranlaßt. Nachdem in diesem Sinne nach Mülhausen geschrieben worin'" ^ist von dorther als Abgeordneter der Stadtschrcibcr Johann Heinrich Rcbcr eingetroffen, um sichevangelischen Orten des Weiter» zu bcrathcn. Es wird darauf einstimmig für das Zuträglichstedaß Mülhausen sein Begehren einer allgemeinen Session in einer gründlichen Denkschrift vorlege. Das u ^hierüber ist in dem allgemeinen Abschied enthalten, «z. (Zürich, Bern und St. Gallen.) Von denvon Zürich, Bern und St. Gallen sind Klagen eingegangen, daß der Gclcitsbcständcr zu Mellingen ^ganz gegen die bisherige Ucbung den Boten daS Geleit abgefordert habe. Um der Sache, sie ,^,i>Folgen sein könnte, vollständig auf den Grund zu kommen, wurden Lieutenant Wiederkehr von >3"^ ^der GcleitSbcständcr vorbcschicdcn, wo dann lcztcrcr sein Recht, daS Geleit zu verlangen, auf Artikel