1538 zu« u. August 1709.
Rcpräscntantcn sich für vollständig gcnügcndc Dckung der Grcnzcn verbindlich gemacht hatten, erklären Zürichund Bern sich sofort zur Absendung noch mehrerer Truppen bereit. Die übrigen Defcnsionalorte wollen ^Verstärkung ihrer Cvnlingcntc an die Obrigkeiten bringen und zweifeln nicht, daß Basel entsprochen wtt t-Andere Orte aber halten einen abermaligen Nachschub von Truppen für unnöthig; denn wenn die eineandere feindliche Macht einen Durchbruch für ihre Ziele vorthcilhaft finde, werde sie die paar hundertnicht beachte»; »volle man aber der Gewalt widerstehen, so müsse man die Grenze mit etlichen tausendbcsczcn. Uri, Schwyz, Untcrwaldcn, Zug, katholisch GlaruS und Jnncrrhoden bleiben bei ihre» "in gegenwärtiger Tagsazung gemachten Erklärungen stehen, nämlich daß sie bishin sich weiter nicht vcrl'»»^sehen als nach Inhalt der Bünde; ob ihre Obern im jczigcn Fall noch weiter gehen wollen, sei ihne» "nicht berichtet worden. Den Gesandten von Basel ist sodann der weitere Bericht zugekommen, General b »habe sich mit der von den eidgenössischen Rcpräscntantcn erhaltenen Antwort bezüglich des.GrcnzWbegnügt; General Mcrcy aber stehe den französischen Truppen mit einem Bcobachtungscorps von VXtll ^ ^Fußvolk und 30(1t) Reitern nebst 30(1 Husaren gegenüber. Auf die Anregung, ob man nicht auch überin dem Fall zu beobachtende Verhalten schlüßig werden wolle, wenn vom kaiserlichen Hof wegen der M ''vcrlezung gar keine oder nur eine ungenügende Antwort eingehe, bemerkt Luccrn, diese Sache sei sowie es nur jemals eine gewesen sei; denn es frage sich, was für SatiSfaction der Kaiser gebenwenn gar keine oder eine nur ungenügende erfolge, ob man sie sich selbst verschaffen oder was mattüberhaupt thu» wolle; zweitens liege in Frage, welche SatiSfaction die Eidgenossenschaft ihrerseits ^'reich leisten »volle, und drittens, wie der Ncutralitätstractat wieder allseitig gesichert »verde» könne; alles »viFragen, die sich schwerlich durch ein einfaches Schreiben abthun lassen werden, aber auch nichtbleiben dürfen. Die Ansichten der Orte hierüber sind gcthcilt; die einen »vollen sofort auf die Sache »'»' ^andere »vollen zuerst die Antwort des Kaisers abwarten; schließlich einigt man sich, daß die Orte ^fv^^an Zürich berichten, ob sie deshalb eine außerordentliche Tagsazung an» Plaze finden oder nicht, t. ^Fruchtzufuhr aus dem Reich immer noch gesperrt ist, was bei länger»»» Andauern Mangel und Elend u>ganzen Eidgenossenschaft nach sich ziehen »uüßte, ersucht Schaffhauscn abermals, auf Aufhebung dieser ^ ^zu dringen, um so mehr, als aus dein Reich viele tausend Säkc Früchte durch die Eidgenossenschaftverführt würden. Da die Anwcndung des Gcgcnrcchts von verderblichen Folgen sein könnte u»v ^schwäbische Kreistag eben versammelt ist, »vird der Untcrvogt von Baden mit gebührender Jnstrucü^zwei Creditivcn an den Bischof von Eonstanz und den Krcisconvent abgeordnet, um cntwcdcr die gü^ ^Aufhebung der Sperre oder doch die Abfuhrbcwilligung für ein bedeutendes Quantum zu erlangen. " ^tS. u. d. Vogtcicn.) 5. (Die VIII Orte.) Die Gesandten von Uri erneuern ihre BcschwcrdcArrestlegung auf die sich bereits in die hunderte Mütt Früchte belaufenden Bodenzinsc der Familien ^und Zweycr, welche Rathöherr Tscharncr nun wirklich versilbert und deren Erlös sich angeeignet h»^'», ^ ^doch selbst zugestehen müsse, daß die genannten Familien ihm nichts schulden, und dieser Arrest »»»' ^Vcrwcigcrung des Rechtes in Baden erfolgt sei. Uri verlangt daher Schadloshaltung seiner ^"gehv^ö'"^ ^will von Bern vernehmen, von welchem badischcn Amtmann oder Gericht die behauptete Rcchtsverw»'tö ^dem Herrn Tscharncr widerfahren sei, da dies bishin noch nie an den Tag gebracht werden könnt»-bisherigen Untersuchungen hätten nur ergeben, daß Tscharncr seiner Zeit eilten unrichtigen RcchlSgn'Nl,schlagen hatte. Die Gesandten von Bern crwicdern, erstlich stehe ihnen auf die um ZinsUntcrpfande eine dingliche Klage zu, so daß Darschlag von Pfand ganz unbefugt gcwcscn, was sic ss^